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Bauvorhaben: Gewerbliche Nutzung der Kellerräume, Schulstraße, FlSt. 12/22
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberwolfach |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bauantrag für die gewerbliche Nutzung von Kellerräumen in der Schulstraße zur Vermietung für private und öffentliche Veranstaltungen wurde am 07.07.2026 eingereicht und vom Landratsamt als vollständig befunden. Die Verwaltung sieht keine Beeinträchtigungen durch die Nutzung und bestätigt die Vereinbarkeit mit den Sanierungszielen des Gebiets „Ortsmitte/Museum". Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Bauvorhaben sowie zur sanierungsrechtlichen Genehmigung.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Oberwolfach
Rathausstraße 1
77709 Oberwolfach
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: VBV/071/2026
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Datum: 19.08.2026
Bearbeiter: Madeleine Jähn AZ:
Betreff:
Bauvorhaben: Gewerbliche Nutzung der Kellerräume, Schulstraße, FlSt. 12/22
Sachverhalt:
Der Bauantrag für die gewerbliche Nutzung der Kellerräume für die Vermietung für private
und öffentliche Veranstaltungen ist am 07.07.2026 beim Landratsamt Ortenaukreis
eingegangen. Laut Mitteilung des Baurechtsamtes vom 23.07.2026 ist der Antrag vollständig.
Eine Angrenzerbenachrichtigung ist nicht erforderlich.
Über die Genehmigung hat das Landratsamt, Baurechtsamt im Einvernehmen mit der
Gemeinde zu entscheiden. Der Bereich in der Schulstraße ist durch die gemischte Nutzung
von Wohngebäuden und gewerblicher Nutzung geprägt. Eine Beeinträchtigung durch die
gewerbliche Nutzung der Kellerräume in der Wolfsklause ist nicht zu befürchten.
Das Bauvorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte/Museum“ und steht nicht im
Widerspruch zu den in der Sanierungssatzung festgelegten Sanierungszielen. Nach § 145
BauGB bedürfen genehmigungspflichtige Vorhaben in einem Sanierungsgebiet einer
sanierungsrechtlichen Genehmigung. Diese wird von der Baurechtsbehörde im
Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.
Seitens der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum Bauvorhaben im Bereich eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Das Einvernehmen zur Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung wird erteilt.
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