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Kernstadtbeirat - Geschäftsordnung und Berufung der Mitglieder
Angenommen17 Ja · 3 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberndorf am Neckar |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Oberndorf a. N. beschließt die Geschäftsordnung für den Kernstadtbeirat, die am 01.10.2026 in Kraft tritt. Der Kernstadtbeirat ist gemäß neuer Hauptsatzung ein sonstiges Gremium für die Kernstadt. Der Gemeinderat beruft die fünf in der Kernstadt wohnhaften Stadträtinnen und Stadträte (Hauser, Häußermann, Saile, Seidel, Maier) für ihre Amtszeit zu Mitgliedern. Die Geschäftsordnung wurde von der Verwaltung zusammen mit den betroffenen Gemeinderatsmitgliedern erarbeitet.
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Dokument
Extrahierter Text
Anlage zu §
vom:
STADT OBERNDORF A. N.
ZentraleDienste öffentlich
Natalie Weidmann-Dannecker 023.30
131/2026
Beratungsvorlage
für
Gemeinderat am: 29.09.2026 - öffentlich -
Kernstadtbeirat - Geschäftsordnung und Berufung der Mitglieder
I. Beschlussvorschlag
Die Geschäftsordnung für das Sonstige Gremium „Kernstadtbeirat“ wird beschlossen
und tritt am 01.10.2026 in Kraft.
Der Gemeinderat beruft die in der Kernstadt wohnhaften Stadträtinnen und Stadträte
für die Dauer ihrer Amtszeit zu Mitgliedern des Kernstadtbeirats.
II. Sachverhalt und Begründung
In seiner Sitzung vom 05.05.2026 beschloss der Gemeinderat die Neufassung der
Hauptsatzung mit Wirkung zum 01.06.2026.
Gemäß § 10 der Hauptsatzung ist für die Kernstadt Oberndorf a. N. ein Sonstiges
Gremium „Kernstadtbeirat“ zu bilden. Das Nähere regle die Geschäftsordnung.
Der beigefügte Entwurf zur Geschäftsordnung des Kernstadtbeirats entstand in
Zusammenarbeit zwischen den in der Kernstadt wohnhaften Mitgliedern des
Gemeinderats und der Verwaltung.
Gemäß § 41 GemO BW i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 1 GemO BW ist der Gemeinderat für
die Bestellung der Mitglieder von Ausschüssen des Gemeinderats zuständig.
Für die Bildung, die Zusammensetzung und den Geschäftsgang Sonstiger Gremien
gelten die Vorschriften über die beratenden Ausschüsse entsprechend.
Gemäß § 10 der Hauptsatzung besteht der Kernstadtbeirat aus Mitgliedern des
Gemeinderats, die in der Kernstadt wohnhaft sind.
Für die aktuelle Wahlperiode sind dies folgende Mitglieder des Gemeinderats:
- Hauser, Wolfgang
- Häußermann, Aline
- Saile, Nicole
- Seidel, Christoph
- Maier, Bernhard
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III. Kosten und Finanzierung
Entfällt
IV. Anlage
Geschäftsordnung Sonstiges Gremium, Kernstadtbeirat
Oberndorf a. N., 10.09.2026
Zentrale Dienste Hauptamt
Natalie Weidmann-Dannecker Manuela Schumann Matthias Winter
Bürgermeister
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