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Jugendkunstschule KREISEL - LEADER-Antrag für ein mobiles Atelier

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOberndorf am Neckar
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Oberndorf a. N. als Trägerin der Jugendkunstschule KREISEL beantragt LEADER-Förderung für ein mobiles Atelier in einem elektrisch betriebenen Kastenwagen. Das Projekt soll die Kunstschule zum 25-jährigen Jubiläum in den Trägerkommunen sichtbarer machen und vor Ort kreative Angebote ermöglichen. Die Gesamtkosten betragen etwa 89.000 Euro, wovon 60 % (ca. 48.000 Euro) über LEADER-Förderung finanziert werden, der Rest aus der Rücklage der Jugendkunstschule. Der Gemeinderat stimmte der Antragstellung und Beschaffung (bei positivem Förderbescheid) zu.

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Dokument

Extrahierter Text

Anlage zu § vom: STADT OBERNDORF A. N. BildungundBetreuung öffentlich Christoph Rümenapp 330.33 113/2026 Beratungsvorlage für Gemeinderat am: 29.09.2026 - öffentlich - Jugendkunstschule KREISEL - LEADER-Antrag für ein mobiles Atelier I. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat stimmt der Antragstellung im Rahmen des LEADER- Förderprogramms beim Regierungspräsidium Freiburg sowie der nachfolgenden Beschaffung eines elektrisch betriebenen Kastenwagens als mobiles Atelier für die Jugendkunstschule KREISEL zu. Der für die Umsetzung des Projekts erforderliche Eigenanteil sowie die laufenden Betriebskosten werden aus der Rücklage der Jugendkunstschule KREISEL finanziert. Die Beschaffung erfolgt nur bei positivem Förderbescheid. II. Sachverhalt und Begründung Die Kommunen Oberndorf a. N., Rottweil, Dunningen, Sulz a. N. und Schramberg bilden gemeinschaftlich die Jugendkunstschule KREISEL. Trägerin des KREISEL ist die Stadt Oberndorf a. N., der Betrieb ist über eine interkommunale Vereinbarung geregelt und bis Ende 2034 gesichert finanziert. In den vergangenen zehn Jahren hat die Jugendkunstschule gut gewirtschaftet, so dass Mittel in Höhe von etwa 88.000 Euro in der Rücklage zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden durch den Träger, die Stadt Oberndorf a. N., verwaltet. Gesteuert wird die Jugendkunstschule von der Lenkungsgruppe, in der Vertreterinnen und Vertreter der geldgebenden Kommunen sowie des Kreises die inhaltliche Ausrichtung der Institution festlegen. Sie hatte auch beschlossen, dass der oben genannte Überschuss nach der Kooperationsphase (2015-2024) nicht an Kommunen und Kreis zurückbezahlt wird, sondern im KREISEL-Haushalt verbleiben soll. Im kommenden Jahr feiert die Jugendkunstschule bereits ihr 25-jähriges Bestehen. Für das Jubiläumsjahr soll die Wahrnehmung der Kunstschule in den Trägerkommunen und dem Landkreis erhöht werden. Daher wurde intensiv die Anschaffung eines mobilen Ateliers diskutiert. Geplant ist der Erwerb eines elektrisch Vorlage-Nr.: 113/2026 Seite 1 von 3 betriebenen Kastenwagens, der zu einem mobilen Atelier umgebaut wird und in den Trägerkommunen sowie im gesamten Landkreis kreative Angebote ermöglicht. Durch den Einbau von Regalen sowie das Mitführen von Materialien wird ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität erreicht. So können bedarfsgerechte Kurse, Workshops und Mitmachaktionen direkt vor Ort durchgeführt werden. Ebenfalls vorgesehen ist die Schaffung einer befristeten 30 %-Stelle, die Angebote gestalten und Termine koordinieren soll. Die LEADER-Region Oberer Neckar hat dem Projekt bereits in ihrer Sitzung am 18. September 2026 zugestimmt und befürwortet das Vorhaben insbesondere aufgrund seines nachhaltigen Charakters. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 89.000 Euro. Die Finanzierung soll zu 60 % (netto, rund 48.000 Euro) aus LEADER-Fördermitteln erfolgen. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von etwa 41.000 Euro (inkl. Gesamtmehrwertsteuer) wird aus der vorhandenen Rücklage finanziert. Weitere 11.000 Euro sind nicht förderfähig. Darunter fallen Verbrauchsmaterialien und weitere Kosten für das Jubiläum. Diese Kosten werden planmäßig aus dem laufenden Etat bestritten. Der LEADER-Projektzeitraum ist bis Mitte 2028 befristet. In der Sitzung der Lenkungsgruppe am 24. September 2026 wurde vereinbart, dass die laufenden Betriebskosten des Fahrzeugs (etwa 2.000 Euro) – insbesondere für Reparaturen, Versicherung, Verschleiß und weitere Unterhaltskosten – jährlich abgerechnet werden. Dieser Beschluss der Lenkungsgruppe gilt für die gesamte Laufzeit des Kooperationsvertrags und somit bis zum 31. Dezember 2034. Zusätzliche Belastungen des städtischen Haushalts sind nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten, da sowohl der Eigenanteil als auch die laufenden Betriebskosten aus der vorhandenen Rücklage der Jugendkunstschule KREISEL finanziert werden. Als Trägerin ist die Stadt Oberndorf a. N. antragsberechtigt und reicht den LEADER-Antrag beim Regierungspräsidium ein. Die derzeit vorhandene Rücklage der Jugendkunstschule reicht nach jetzigem Stand für die Anschaffung des Kunstmobils aus und sichert dessen Betrieb mindestens für die nächsten 8 Jahre bis Ende 2034. Zu diesem Zeitpunkt endet die Kalkulation mit der Laufzeit des Kooperationsvertrages; darüber hinaus muss neu entscheiden werden. Sollte die LEADER-Förderung nicht zustande kommen, wird das Projekt nicht umgesetzt. III. Kosten und Finanzierung Gesamtkosten: 89.000 Euro LEADER-Förderung (60 %): ca. 48.000 Euro Eigenanteil: ca. 41.000 Euro aus der Rücklage der Jugendkunstschule KREISEL. Vorlage-Nr.: 113/2026 Seite 2 von 3 Die jährlichen Betriebskosten des Fahrzeugs werden mit rund 2.000 Euro kalkuliert und entsprechend der Beschlusslage der Lenkungsgruppe bis Ende 2034 aus der Rücklage der Jugendkunstschule finanziert. Die erforderlichen Haushaltsansätze sind in den jeweiligen Haushaltsjahren zu veranschlagen. IV. Anlage - Kostenplan Oberndorf a. N., 05.08.2026 Sachgebiet Hauptamt Bildung und Betreuung Christoph Rümenapp Manuela Schumann Matthias Winter Bürgermeister Vorlage-Nr.: 113/2026 Seite 3 von 3

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