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Bebauungspläne "Gartenwiesen" und "Gartenwiesen, 1. Änderung" - Änderung der örtlichen Bauvorschriften

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOberndorf am Neckar
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Oberndorf a. N. beantragt die Änderung der örtlichen Bauvorschriften für die Bebauungspläne „Gartenwiesen" und „Gartenwiesen, 1. Änderung", um Dachaufbauten und Dachgauben zuzulassen. Grund sind wiederholte Anfragen von Bürgern und der Wunsch, zeitgemäßes Wohnen zu ermöglichen sowie Wohnraum durch bessere Gebäudenutzung zu schaffen. Das Verfahren wurde angenommen und soll 2027 eingeleitet werden, sobald die Stadtplanungsabteilung vollständig besetzt ist.

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Anlage zu § vom: STADT OBERNDORF A. N. Stadtplanung öffentlich Annika Maier 621.412 128/2026 Beratungsvorlage für Ausschuss für Technik und Umwelt am: 24.09.2026 - öffentlich - Gemeinderat am: 29.09.2026 - öffentlich - Bebauungspläne "Gartenwiesen" und "Gartenwiesen, 1. Änderung" - Änderung der örtlichen Bauvorschriften I. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung der örtlichen Bauvorschriften zur Zulassung von Dachaufbauten einzuleiten. II. Sachverhalt und Begründung Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gartenwiesen“ aus 1981 sind in der Vergangenheit vermehrt Anfragen zur Errichtung von Dachgauben bzw. Dachaufbauten eingegangen. Auch aktuell liegt eine entsprechende Anfrage vor. Nach den derzeit geltenden örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans sind Dach- aufbauten ausgeschlossen, weshalb alle Anfragen bisher negativ beantwortet werden mussten. Vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Nachfragen sowie der sich wandelnden Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die örtlichen Bauvorschriften dahingehend zu ändern, dass Dachaufbauten künftig zugelassen werden. Da im Gebiet „Gartenwiesen, 1. Änderung“ dieselben örtlichen Bauvorschriften An- wendung finden, ist vorgesehen, diesen Bereich ebenfalls in die Änderung miteinzubeziehen. Diese vergleichsweise geringfügige Anpassung kann einen Beitrag zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums leisten. Insbesondere ermöglichen Dachgauben eine bessere Ausnutzung bestehender Gebäudevolumen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Dies entspricht den Zielen eines flächensparenden und nachhaltigen Umgangs mit Grund und Boden. Vorlage-Nr.: 128/2026 Seite 1 von 2 Inwieweit gestalterische Anforderungen an die Dachaufbauten gestellt werden, würde im weiteren Verfahren erarbeitet und durch den Gemeinderat entschieden werden. Das Verfahren kann erst in 2027 eingeleitet werden, sobald das Sachgebiet Stadtplanung wieder voll besetzt ist. III. Kosten und Finanzierung Die Kosten für das Verfahren werden von der Stadt Oberndorf a. N. getragen, da die Änderung nicht auf ein einzelnes Vorhaben oder einen spezifischen Antragsteller zu- rückzuführen ist, sondern eine grundsätzliche Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für das gesamte Gebiet darstellt. Zudem handelt es sich um eine vergleichsweise geringfügige Anpassung, die jedoch eine breite positive Wirkung für die Gebäudeeigentümer entfalten kann, insbesondere im Hinblick auf Innenentwicklung, Flächensparen und die Stärkung bestehender Wohngebiete. IV. Anlage Plan zum vorgeschlagenen Geltungsbereich Bebauungspläne „Gartenwiesen“ und „Gartenwiesen, 1. Änderung“, gemeinsamer Planteil und gemeinsamer Textteil Oberndorf a. N., 09.09.2026 Stadtplanung Planen und Bauen Annika Maier Lidia Melito-David Dilek Akdeniz Matthias Winter Erste Beigeordnete Bürgermeister Vorlage-Nr.: 128/2026 Seite 2 von 2

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