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Bebauungspläne "Gartenwiesen" und "Gartenwiesen, 1. Änderung" - Änderung der örtlichen Bauvorschriften
Angenommen20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberndorf am Neckar |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Oberndorf a. N. beantragt die Änderung der örtlichen Bauvorschriften für die Bebauungspläne „Gartenwiesen" und „Gartenwiesen, 1. Änderung", um Dachaufbauten und Dachgauben zuzulassen. Grund sind wiederholte Anfragen von Bürgern und der Wunsch, zeitgemäßes Wohnen zu ermöglichen sowie Wohnraum durch bessere Gebäudenutzung zu schaffen. Das Verfahren wurde angenommen und soll 2027 eingeleitet werden, sobald die Stadtplanungsabteilung vollständig besetzt ist.
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Dokument
Extrahierter Text
Anlage zu §
vom:
STADT OBERNDORF A. N.
Stadtplanung öffentlich
Annika Maier 621.412
128/2026
Beratungsvorlage
für
Ausschuss für Technik und Umwelt am: 24.09.2026 - öffentlich -
Gemeinderat am: 29.09.2026 - öffentlich -
Bebauungspläne "Gartenwiesen" und "Gartenwiesen, 1.
Änderung" - Änderung der örtlichen Bauvorschriften
I. Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung der örtlichen
Bauvorschriften zur Zulassung von Dachaufbauten einzuleiten.
II. Sachverhalt und Begründung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gartenwiesen“ aus 1981 sind in der
Vergangenheit vermehrt Anfragen zur Errichtung von Dachgauben bzw.
Dachaufbauten eingegangen. Auch aktuell liegt eine entsprechende Anfrage vor.
Nach den derzeit geltenden örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans sind Dach-
aufbauten ausgeschlossen, weshalb alle Anfragen bisher negativ beantwortet werden
mussten. Vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Nachfragen sowie der sich
wandelnden Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, die örtlichen Bauvorschriften dahingehend zu ändern, dass
Dachaufbauten künftig zugelassen werden.
Da im Gebiet „Gartenwiesen, 1. Änderung“ dieselben örtlichen Bauvorschriften An-
wendung finden, ist vorgesehen, diesen Bereich ebenfalls in die Änderung
miteinzubeziehen.
Diese vergleichsweise geringfügige Anpassung kann einen Beitrag zur Schaffung
zusätzlichen Wohnraums leisten. Insbesondere ermöglichen Dachgauben eine
bessere Ausnutzung bestehender Gebäudevolumen, ohne zusätzliche Flächen zu
versiegeln. Dies entspricht den Zielen eines flächensparenden und nachhaltigen
Umgangs mit Grund und Boden.
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Inwieweit gestalterische Anforderungen an die Dachaufbauten gestellt werden,
würde im weiteren Verfahren erarbeitet und durch den Gemeinderat entschieden
werden. Das Verfahren kann erst in 2027 eingeleitet werden, sobald das Sachgebiet
Stadtplanung wieder voll besetzt ist.
III. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für das Verfahren werden von der Stadt Oberndorf a. N. getragen, da die
Änderung nicht auf ein einzelnes Vorhaben oder einen spezifischen Antragsteller zu-
rückzuführen ist, sondern eine grundsätzliche Weiterentwicklung der
Rahmenbedingungen für das gesamte Gebiet darstellt.
Zudem handelt es sich um eine vergleichsweise geringfügige Anpassung, die jedoch
eine breite positive Wirkung für die Gebäudeeigentümer entfalten kann,
insbesondere im Hinblick auf Innenentwicklung, Flächensparen und die Stärkung
bestehender Wohngebiete.
IV. Anlage
Plan zum vorgeschlagenen Geltungsbereich
Bebauungspläne „Gartenwiesen“ und „Gartenwiesen, 1. Änderung“, gemeinsamer
Planteil und gemeinsamer Textteil
Oberndorf a. N., 09.09.2026
Stadtplanung Planen und Bauen
Annika Maier Lidia Melito-David Dilek Akdeniz Matthias Winter
Erste Beigeordnete Bürgermeister
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