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Invasive Ameisenart am Hasenbuck und in Lichtenreuth hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNürnberg
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CSU-Fraktion beantragte am 13.07.2026, die Ausbreitung der invasiven Großen Drüsenameise (Tapinoma magnum) am Hasenbuck und in Lichtenreuth zu bekämpfen. Ein Befall wurde im Hasenbuck laborbestätigt; die Stadt koordiniert seitdem mit Grundstückseigentümern ein abgestimmtes Vorgehen und hat Expertise der Universität Bayreuth eingeholzt. Ein Informationsabend für Anwohner ist für den 5. Oktober 2026 geplant; potenzielle Kosten für professionelle Schädlingsbekämpfung auf städtischen Flächen sind noch offen.

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Berichtsvorlage OBM/024/2026 Beratung Datum Behandlung Ziel Ausschuss für Umwelt, Klima- und 07.10.2026 öffentlich Bericht Naturschutz Betreff: Invasive Ameisenart am Hasenbuck und in Lichtenreuth hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.07.2026 Anlagen: Antrag CSU vom 13.07.2026 - Ameisen Hasenbuck und Lichtenreuth Bericht: Die Große Drüsenameise (Tapinoma magnum) ist derzeit nicht in der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 („Unionsliste“) aufgeführt. Eine besondere Meldepflicht nach dem EU-Invasivartenrecht besteht für diese Art daher nach gegenwärtigem Rechtsstand nicht. Etwaige Anzeige-, Duldungs- oder Handlungspflichten aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Die Stadt Nürnberg unterhält derzeit keine eigene Stelle zur Bestimmung eingesandter Tiere oder zur Untersuchung entsprechender Proben. Tapinoma magnum kann sogenannte Superkolonien bilden. Hierbei handelt es sich um großflächige, zusammenhängende Koloniesysteme mit zahlreichen Königinnen (polygyn) und einer Vielzahl untereinander verbundener Nester (polydom). Eine wirksame Bekämpfung oder Eindämmung setzt deshalb regelmäßig ein abgestimmtes, möglichst flächendeckendes Vorgehen der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer voraus. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Gesundheitsamtes sind keine Anhaltspunkte für eine besondere Gesundheits- oder Infektionsgefahr für die Allgemeinbevölkerung bekannt. Bei unmittelbarem Kontakt können jedoch Bisse und lokale Hautreizungen auftreten. Bei stärkeren oder länger anhaltenden Beschwerden sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Diese Bewertung entspricht dem gegenwärtigen fachlichen Erkenntnisstand und kann bei Vorliegen neuer Erkenntnisse angepasst werden. Im Stadtteil Hasenbuck wurde ein Befall mit der Großen Drüsenameise durch eine Laboruntersuchung bestätigt. Die Stadt Nürnberg steht seit Mitte August 2026 mit den betroffenen nicht privaten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Austausch, um ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen abzustimmen. Maßnahmen auf privaten Grundstücken fallen grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Ob und in welchem Umfang ein Tätigwerden der Stadt möglich oder geboten ist, beurteilt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls sowie den einschlägigen gesetzlichen Zuständigkeits- und Befugnisregelungen. Ergänzend hat die Stadtverwaltung die fachliche Expertise der Universität Bayreuth eingeholt, um geeignete Möglichkeiten zur Bekämpfung oder Eindämmung des Befalls zu prüfen. Zur Information der Anwohnerinnen und Anwohner sowie zur Förderung eines abgestimmten Vorgehens ist für den 5. Oktober 2026 ein Informationsabend mit Frau Prof. Dr. Feldhaar von der Universität Bayreuth vorgesehen. Der Bürgerverein Hasenbuck-Lichtenreuth ist in die Vorbereitung der Veranstaltung eingebunden. Über die Veranstaltung und das weitere Vorgehen wird im weiteren Fortgang im zuständigen Ausschuss berichtet. Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/024/2026 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sollte eine professionelle Schädlingsbekämpfung auf Städtischen Flächen (Straßenbegleitgrün oder Schul-Baustelle) nötig sein, fallen dafür Kosten an. (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/024/2026 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) SÖR UwA Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/024/2026 Seite 4 von 4

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