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Invasive Ameisenart am Hasenbuck und in Lichtenreuth hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nürnberg |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CSU-Fraktion beantragte am 13.07.2026, die Ausbreitung der invasiven Großen Drüsenameise (Tapinoma magnum) am Hasenbuck und in Lichtenreuth zu bekämpfen. Ein Befall wurde im Hasenbuck laborbestätigt; die Stadt koordiniert seitdem mit Grundstückseigentümern ein abgestimmtes Vorgehen und hat Expertise der Universität Bayreuth eingeholzt. Ein Informationsabend für Anwohner ist für den 5. Oktober 2026 geplant; potenzielle Kosten für professionelle Schädlingsbekämpfung auf städtischen Flächen sind noch offen.
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Dokument
Extrahierter Text
Berichtsvorlage
OBM/024/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Umwelt, Klima- und 07.10.2026 öffentlich Bericht
Naturschutz
Betreff:
Invasive Ameisenart am Hasenbuck und in Lichtenreuth
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.07.2026
Anlagen:
Antrag CSU vom 13.07.2026 - Ameisen Hasenbuck und Lichtenreuth
Bericht:
Die Große Drüsenameise (Tapinoma magnum) ist derzeit nicht in der Liste invasiver
gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
(„Unionsliste“) aufgeführt. Eine besondere Meldepflicht nach dem EU-Invasivartenrecht besteht
für diese Art daher nach gegenwärtigem Rechtsstand nicht. Etwaige Anzeige-, Duldungs- oder
Handlungspflichten aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Die Stadt
Nürnberg unterhält derzeit keine eigene Stelle zur Bestimmung eingesandter Tiere oder zur
Untersuchung entsprechender Proben.
Tapinoma magnum kann sogenannte Superkolonien bilden. Hierbei handelt es sich um
großflächige, zusammenhängende Koloniesysteme mit zahlreichen Königinnen (polygyn) und
einer Vielzahl untereinander verbundener Nester (polydom). Eine wirksame Bekämpfung oder
Eindämmung setzt deshalb regelmäßig ein abgestimmtes, möglichst flächendeckendes
Vorgehen der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer voraus.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Gesundheitsamtes sind keine Anhaltspunkte für eine
besondere Gesundheits- oder Infektionsgefahr für die Allgemeinbevölkerung bekannt. Bei
unmittelbarem Kontakt können jedoch Bisse und lokale Hautreizungen auftreten. Bei stärkeren
oder länger anhaltenden Beschwerden sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Diese Bewertung
entspricht dem gegenwärtigen fachlichen Erkenntnisstand und kann bei Vorliegen neuer
Erkenntnisse angepasst werden.
Im Stadtteil Hasenbuck wurde ein Befall mit der Großen Drüsenameise durch eine
Laboruntersuchung bestätigt. Die Stadt Nürnberg steht seit Mitte August 2026 mit den
betroffenen nicht privaten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im
Austausch, um ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen abzustimmen. Maßnahmen auf
privaten Grundstücken fallen grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der jeweiligen
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Ob und in welchem Umfang ein
Tätigwerden der Stadt möglich oder geboten ist, beurteilt sich nach den Umständen des
jeweiligen Einzelfalls sowie den einschlägigen gesetzlichen Zuständigkeits- und
Befugnisregelungen.
Ergänzend hat die Stadtverwaltung die fachliche Expertise der Universität Bayreuth eingeholt,
um geeignete Möglichkeiten zur Bekämpfung oder Eindämmung des Befalls zu prüfen. Zur
Information der Anwohnerinnen und Anwohner sowie zur Förderung eines abgestimmten
Vorgehens ist für den 5. Oktober 2026 ein Informationsabend mit Frau Prof. Dr. Feldhaar von
der Universität Bayreuth vorgesehen. Der Bürgerverein Hasenbuck-Lichtenreuth ist in die
Vorbereitung der Veranstaltung eingebunden. Über die Veranstaltung und das weitere
Vorgehen wird im weiteren Fortgang im zuständigen Ausschuss berichtet.
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/024/2026
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Sollte eine professionelle Schädlingsbekämpfung auf Städtischen Flächen
(Straßenbegleitgrün oder Schul-Baustelle) nötig sein, fallen dafür Kosten an.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/024/2026
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
UwA
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/024/2026
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