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Neuenstein, Kirchensaller Str.11; Keine Verlängerung der Baugenehmigung, Kein Neubau einer Anschlussunterbringung
Abgelehnt1 Ja · 14 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neuenstein |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Neuenstein beantragt keine Verlängerung der Baugenehmigung vom September 2017 für einen Neubau einer Anschlussunterbringung in der Kirchensaller Str. 11. Der Gemeinderat hatte 2017 das Projekt zurückgestellt und mietete stattdessen ein Gebäude in der Bahnhofstraße an. Da die Flüchtlingszahlen gesunken sind und ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht, wird die am 16. Oktober 2026 auslaufende Genehmigung nicht verlängert. Der Antrag wurde verworfen.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
öffentlich
Amt: Hochbau und Gebäude-
Vorlage Nr.: SV/146/2026 AZ: 632.21
und Liegenschaftsmanagement
Beratung: Entscheidung Termin: 28.09.2026 Behandlung: öffentlich
Neuenstein, Kirchensaller Str.11; Keine weitere Verlängerung der
Baugenehmigung vom 25.09.2017 , Neubau einer Anschlussunterbringung
Beschlussvorschlag:
Es wird kein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 25.09.2017 für das
Bauvorhaben Neubau einer Anschlussunterbringung in der Kirchensaller Str. 11 in
Neuenstein gestellt.
Sachverhalt:
Die Stadt Neuenstein hatte 2017 geplant, zwei Wohnhäuser und ein Technikgebäude zur
Anschlussunterbringung von Geflüchteten, auf dem Grundstück, Kirchensaller Str. 11, Flst.
309 und 311/3 zur erstellen. Die Baugenehmigung wurde am 25. September 2017 vom
Landratsamt erteilt.
Im November 2017 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Neubau der
Anschlussunterbringung zurückzustellen und ein Gebäude in der Bahnhofstraße anzumieten.
Dieses musste zwischenzeitlich wieder an das Landratsamt zurückgegeben werden.
Allerdings konnten die Stadt zum September 2026, aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen,
wieder ein Gebäude in der Bahnhofstraße anmieten und benötigt den Neubau daher nicht.
Die Baugenehmigung wurde bereits zwei Mal verlängert (2020 und 2023).
Die jetzige Genehmigungsfrist läuft am 16. Oktober 2026 aus.
Ein weiterer Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung soll nicht gestellt werden, da
derzeit ausreichend Wohnungen für die Anschlussunterbringung zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Anlagenverzeichnis
- keine -
Text aus PDF extrahiert