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Neuenstein, Kirchensaller Str.11; Keine Verlängerung der Baugenehmigung, Kein Neubau einer Anschlussunterbringung

Abgelehnt1 Ja · 14 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeNeuenstein
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Neuenstein beantragt keine Verlängerung der Baugenehmigung vom September 2017 für einen Neubau einer Anschlussunterbringung in der Kirchensaller Str. 11. Der Gemeinderat hatte 2017 das Projekt zurückgestellt und mietete stattdessen ein Gebäude in der Bahnhofstraße an. Da die Flüchtlingszahlen gesunken sind und ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht, wird die am 16. Oktober 2026 auslaufende Genehmigung nicht verlängert. Der Antrag wurde verworfen.

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Sitzungsvorlage öffentlich Amt: Hochbau und Gebäude- Vorlage Nr.: SV/146/2026 AZ: 632.21 und Liegenschaftsmanagement Beratung: Entscheidung Termin: 28.09.2026 Behandlung: öffentlich Neuenstein, Kirchensaller Str.11; Keine weitere Verlängerung der Baugenehmigung vom 25.09.2017 , Neubau einer Anschlussunterbringung Beschlussvorschlag: Es wird kein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 25.09.2017 für das Bauvorhaben Neubau einer Anschlussunterbringung in der Kirchensaller Str. 11 in Neuenstein gestellt. Sachverhalt: Die Stadt Neuenstein hatte 2017 geplant, zwei Wohnhäuser und ein Technikgebäude zur Anschlussunterbringung von Geflüchteten, auf dem Grundstück, Kirchensaller Str. 11, Flst. 309 und 311/3 zur erstellen. Die Baugenehmigung wurde am 25. September 2017 vom Landratsamt erteilt. Im November 2017 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Neubau der Anschlussunterbringung zurückzustellen und ein Gebäude in der Bahnhofstraße anzumieten. Dieses musste zwischenzeitlich wieder an das Landratsamt zurückgegeben werden. Allerdings konnten die Stadt zum September 2026, aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen, wieder ein Gebäude in der Bahnhofstraße anmieten und benötigt den Neubau daher nicht. Die Baugenehmigung wurde bereits zwei Mal verlängert (2020 und 2023). Die jetzige Genehmigungsfrist läuft am 16. Oktober 2026 aus. Ein weiterer Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung soll nicht gestellt werden, da derzeit ausreichend Wohnungen für die Anschlussunterbringung zur Verfügung stehen. Finanzielle Auswirkungen: ja nein Anlagenverzeichnis - keine -

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