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Mainhardtsall, Flst. 475 Gemarkung Kirchensall, Neubau einer Rundbogen-Zelthalle

Angenommen17 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeNeuenstein
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Bauherr beantragt die Genehmigung zum Neubau einer Rundbogen-Zelthalle (ca. 220 m²) auf Flurstück 475 in Kirchensall. Die Halle soll der Unterbringung landwirtschaftlicher Maschinen, Geräten und Lagerung von Stroh sowie Betriebsmitteln dienen. Als Ausgleichsmaßnahme ist die Anlage einer Streuobstwiese (ca. 430 m²) geplant. Der Rat erteilte das Einvernehmen zum Neubau.

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Sitzungsvorlage öffentlich Amt: Hochbau und Gebäude- Vorlage Nr.: SV/150/2026 AZ: 632.21 und Liegenschaftsmanagement Beratung: Entscheidung Termin: 28.09.2026 Behandlung: öffentlich Mainhardtsall, Flst. 475 Gemarkung Kirchensall, Neubau einer Rundbogen- Zelthalle Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen zum Neubau einer Rundbogen-Zelthalle wird erteilt. Sachverhalt: Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Auf dem Flurstück. 475 des Bauherrn befindet sich bereits ein Fahrsilo und ein weiteres Fahrsilo ist verfahrensfrei projektiert. Die Gesamtanlage besteht aus dem bestehenden Fahrsilo, dem projektierten Fahrsilo und der geplanten Rundbogen Zelthalle. Direkt angrenzend an die Rundbogen-Zelthalle ist durch den Bauherrn die Anlage einer Streuobstwiese als Ausgleichsfläche auf ehemaliger Ackerfläche im Umfang von ca. 430 Quadratmeter geplant. Die geplante Rundbogenhalle mit einer Grundfläche von ca. 220 m² soll der Unterbringung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte sowie der Lagerung von Stroh, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmitteln dienen. Bei entsprechender betrieblicher Erforderlichkeit ist die vorgesehene Nutzung dem landwirtschaftlichen Betrieb funktional zugeordnet und grundsätzlich geeignet, dem Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu dienen. Die weiteren Voraussetzungen für die Zulässigkeit, dass das Vorhaben nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, die ausreichende Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen, werden erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: ja nein Anlagenverzeichnis Nichtöffentliche Anlage zu SV 150 2026

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