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Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3042 u. 3042/3, Fahrgasse 1

Angenommen
TypAntrag
GemeindeNeckargemünd
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr beschließt die Erteilung des Einvernehmens für den Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten auf der Fahrgasse 1. Die Pläne entsprechen dem Antrag, dem der Ausschuss 2023 bereits zugestimmt hatte. Obwohl sich das Grundstück im Überschwemmungsgebiet befindet, empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung, da das abgebrochene Bestandsgebäude gleichermaßen im Hochwasserbereich lag und das Vorhaben der städtischen Wohnraumschaffung entspricht.

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Beschlussvorlage Vorlage:2025/467 Bereich: Fachbereich5 Sachbearbeiter: YannickWolf Verfasser: Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 15.09.2026 AusschussfürBau,Umweltund Entscheidung öffentlich Verkehr Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3042 u. 3042/3, Fahrgasse 1 Produkt: Sachkonto: BezugzumKlimaschutz:MaßnahmenkatalogKlimaschutzkonzept: BezugzumStadtleitbild:Ziel/Maßnahme: Beschlussvorschlag: 1.DerAusschussfürBau,UmweltundVerkehrentscheidetüberdieErteilungdes Einvernehmensgemäß§84Abs.2S.3WGi.V.m.§78Abs.5Satz1WHG. 2.DerAusschussfürBau,UmweltundVerkehrentscheidetüberdieErteilungdes Einvernehmensgem.§36i.V.m.§34BauGB. Sachdarstellung: s.Anlagen,Beurteilunggem.§78Abs.5Satz1WHGund§34BauGB. GeplantistdieErrichtungeinerWohnanlagemit12Wohneinheiten.DasBestandshausder Fahrgasse1wurdesamtScheunebereitsabgebrochen.VorBeginndesVorhabensistjedochdie BaugenehmigungaufgrundFristablaufsfürerledigterklärtworden.DiePläneentsprechenim WesentlichendenendesBauantrags,demderABUVam17.01.2023dasEinvernehmenerteilt hat.EinWohnungsbauturboberatungsgesprächhatstattgefunden,hattejedochkeine ÄnderungenzurFolge,dadieBauherrschaftaneinerschnellenUmsetzungdesVorhabens interessiertist. DasgeplanteBauvorhabenbefindetsichimÜberschwemmungsgebietgemäß§65 Wassergesetz(WG).GenauergesagtragtdiesüdlicheHauseckedesHausesBinden ÜberschwemmungsbereichHQ100. DieErrichtungoderErweiterungbaulicherAnlagenistgemäß§78Abs.4 Wasserhaushaltsgesetz(WHG)indenÜberschwemmungsgebietengrundsätzlichuntersagt. DieErrichtungoderErweiterungeinerbaulichenAnlagekannnurimEinzelfallgenehmigt werden,wenndasVorhabennach§78Abs.5Satz1WHG: a.dieHochwasserrückhaltungnichtodernurunwesentlichbeeinträchtigtundderVerlustvon verlorengehendemRückhalteraumumfang-,funktions-undzeitgleichausgeglichenwird, b.denWasserstandunddenAbflussbeiHochwassernichtnachteiligverändert, c.denbestehendenHochwasserschutznichtbeeinträchtigtund d.dasBauvorhabenhochwasserangepasstausgeführtwird. DaszuvorerwähnteBestandsgebäude,welchesbereitsabgebrochenwurde,befandsichin gleichemUmfangimÜberschwemmungsbereichHQ100,weshalbdieVerwaltungempfiehlt, dasEinvernehmenzuerteilen. DieAnordnungderStellplätzeistnachAnsichtderVerwaltungverbesserungsfähig. WeiterempfiehltdieVerwaltungdieErteilungdesEinvernehmensgem.§36i.V.m§34BauGBda dasBauvorhabendenZielenderStadt,inHinblickaufdieWohnraumschaffungund Nachverdichtung,entspricht. Anlagen: 01_Bauherren-Information 02_Pläne

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