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Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3042 u. 3042/3, Fahrgasse 1
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neckargemünd |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr beschließt die Erteilung des Einvernehmens für den Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten auf der Fahrgasse 1. Die Pläne entsprechen dem Antrag, dem der Ausschuss 2023 bereits zugestimmt hatte. Obwohl sich das Grundstück im Überschwemmungsgebiet befindet, empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung, da das abgebrochene Bestandsgebäude gleichermaßen im Hochwasserbereich lag und das Vorhaben der städtischen Wohnraumschaffung entspricht.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage:2025/467
Bereich: Fachbereich5
Sachbearbeiter: YannickWolf
Verfasser:
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
15.09.2026 AusschussfürBau,Umweltund Entscheidung öffentlich
Verkehr
Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten auf dem
Grundstück Flst.-Nr. 3042 u. 3042/3, Fahrgasse 1
Produkt:
Sachkonto:
BezugzumKlimaschutz:MaßnahmenkatalogKlimaschutzkonzept:
BezugzumStadtleitbild:Ziel/Maßnahme:
Beschlussvorschlag:
1.DerAusschussfürBau,UmweltundVerkehrentscheidetüberdieErteilungdes
Einvernehmensgemäß§84Abs.2S.3WGi.V.m.§78Abs.5Satz1WHG.
2.DerAusschussfürBau,UmweltundVerkehrentscheidetüberdieErteilungdes
Einvernehmensgem.§36i.V.m.§34BauGB.
Sachdarstellung:
s.Anlagen,Beurteilunggem.§78Abs.5Satz1WHGund§34BauGB.
GeplantistdieErrichtungeinerWohnanlagemit12Wohneinheiten.DasBestandshausder
Fahrgasse1wurdesamtScheunebereitsabgebrochen.VorBeginndesVorhabensistjedochdie
BaugenehmigungaufgrundFristablaufsfürerledigterklärtworden.DiePläneentsprechenim
WesentlichendenendesBauantrags,demderABUVam17.01.2023dasEinvernehmenerteilt
hat.EinWohnungsbauturboberatungsgesprächhatstattgefunden,hattejedochkeine
ÄnderungenzurFolge,dadieBauherrschaftaneinerschnellenUmsetzungdesVorhabens
interessiertist.
DasgeplanteBauvorhabenbefindetsichimÜberschwemmungsgebietgemäß§65
Wassergesetz(WG).GenauergesagtragtdiesüdlicheHauseckedesHausesBinden
ÜberschwemmungsbereichHQ100.
DieErrichtungoderErweiterungbaulicherAnlagenistgemäß§78Abs.4
Wasserhaushaltsgesetz(WHG)indenÜberschwemmungsgebietengrundsätzlichuntersagt.
DieErrichtungoderErweiterungeinerbaulichenAnlagekannnurimEinzelfallgenehmigt
werden,wenndasVorhabennach§78Abs.5Satz1WHG:
a.dieHochwasserrückhaltungnichtodernurunwesentlichbeeinträchtigtundderVerlustvon
verlorengehendemRückhalteraumumfang-,funktions-undzeitgleichausgeglichenwird,
b.denWasserstandunddenAbflussbeiHochwassernichtnachteiligverändert,
c.denbestehendenHochwasserschutznichtbeeinträchtigtund
d.dasBauvorhabenhochwasserangepasstausgeführtwird.
DaszuvorerwähnteBestandsgebäude,welchesbereitsabgebrochenwurde,befandsichin
gleichemUmfangimÜberschwemmungsbereichHQ100,weshalbdieVerwaltungempfiehlt,
dasEinvernehmenzuerteilen.
DieAnordnungderStellplätzeistnachAnsichtderVerwaltungverbesserungsfähig.
WeiterempfiehltdieVerwaltungdieErteilungdesEinvernehmensgem.§36i.V.m§34BauGBda
dasBauvorhabendenZielenderStadt,inHinblickaufdieWohnraumschaffungund
Nachverdichtung,entspricht.
Anlagen:
01_Bauherren-Information
02_Pläne
Text aus PDF extrahiert