Startseite › Münstertal/Schwarzwald › Antrag

Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem FlSt. 1269 (Haldenköpfle) - Gemeindliches Einvernehmen zur Waldumwandlung

Angenommen8 Ja · 0 Nein · 6 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeMünstertal/Schwarzwald
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Münstertal erteilt ihr Einvernehmen für die Waldumwandlung zur Errichtung eines etwa 50 Meter hohen Mobilfunkmastes auf dem Haldenköpfle. Der Eingriff umfasst insgesamt 1.308 m², wovon 595 m² nach der Bauphase renaturiert werden. Das Projekt wurde durch ein Bundesförderprogramm zur Bekämpfung von Mobilfunklücken ausgelöst und beeinträchtigt nicht geplante Windkraftanlagen in der Nähe.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Beratungsvorlage VorlageNr.: 0136/2026 Az. 797.38 Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem FlSt. 1269 (Haldenköpfle) - Gemeindliches Einvernehmen zur Waldumwandlung Amt: Hauptamt Datum: 16.09.2026 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Gemeinderat erteilt gemäß dem Mietvertrag zwischen der Gemeinde Münstertal und der Vantage Towers AG vom 30.04.2024 sein Einvernehmen für die zur Errichtung einer Mobilfunkanlage am Standort „Haldenköpfle / Teutonenhütte“ notwendige dauerhafte und befristeteWaldumwandlung von insgesamt 1.308 m² nach den §§ 9 und 11 LWaldG. Seite1 von 2 Begründung: Finanzierung: Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Finanzposition: Mittelstehen zur Verfügung Kosten: Mittelstehen nicht zur Verfügung Folgekosten Höhe: Erläuterungen: Sachverhalt: Auf die Entscheidung des Gemeinderates am 08.04.2024, Vorlage Nr. 034/2024 sowie die Vorlagevom 26.01.2026, Nr. 0002/2026 wird verwiesen. Zur Beseitigung von Gebieten mit schlechtem oder gar keinem Mobilfunkempfang hat der Bund 2019 ein Förderprogramm aufgelegt. In dessen Folge wurde der genannte Standort als notwendig eingestuft, ein Mietvertrag mit der Gemeinde Münstertal geschlossen und ein Bauantrag eingereicht. Nicht weit entfernt vom potentiellen Standort zweier Windräder soll ein ca. 50 Meter hoher Stahlgittermast entstehen. BeideProjektebehindern sich nicht gegenseitig. Hierfür ist die Genehmigung einer Waldumwandlung durch die höhere Forstbehörde erforderlich, der Gemeinderat alsEigentümer musssein Einvernehmen erteilen. Für das Projekt ist insgesamt ein Eingriff von 1.308 m² vorgesehen. Davon werden 595 m² ausschließlich für die Bauphase beansprucht. Diese Flächen werden nach Abschluss der Errichtungsarbeiten renaturiert. Die Zuwegung für den Baustellenverkehr ist auf verschiedenen Routen denkbar. Der Bauherr hat der Gemeinde einen Plan mit einer denkbaren Zuwegung über den „Glashofweg“ vorgelegt. Hierfür wurde keine Waldumwandlung beantragt, eine Entscheidung ist auch noch nicht gefallen. Gemeindeverwaltung und Bauherrenschaft befinden sich im Austausch über alternative und deutlich kürzere Wegführungen, die aber teilweise über Privatgrundstücke führen. Sofern hier zum Zeitpunkt der Sitzung ergänzendeInformationen vorliegen wird darüber berichtet. Anlagen Antrag Waldumwandlung Lageplan Luftbild Umwandlungsfläche Wiederaufforstungsflächen Seite2 von 2

Text aus PDF extrahiert