Startseite › Münstertal/Schwarzwald › Antrag
Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem FlSt. 1269 (Haldenköpfle) - Gemeindliches Einvernehmen zur Waldumwandlung
Angenommen8 Ja · 0 Nein · 6 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Münstertal/Schwarzwald |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Münstertal erteilt ihr Einvernehmen für die Waldumwandlung zur Errichtung eines etwa 50 Meter hohen Mobilfunkmastes auf dem Haldenköpfle. Der Eingriff umfasst insgesamt 1.308 m², wovon 595 m² nach der Bauphase renaturiert werden. Das Projekt wurde durch ein Bundesförderprogramm zur Bekämpfung von Mobilfunklücken ausgelöst und beeinträchtigt nicht geplante Windkraftanlagen in der Nähe.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Beratungsvorlage
VorlageNr.: 0136/2026
Az. 797.38
Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem FlSt. 1269 (Haldenköpfle) - Gemeindliches
Einvernehmen zur Waldumwandlung
Amt: Hauptamt Datum: 16.09.2026
Beratungsfolge: Sitzungstermin:
Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Gemeinderat erteilt gemäß dem Mietvertrag zwischen der Gemeinde Münstertal und der
Vantage Towers AG vom 30.04.2024 sein Einvernehmen für die zur Errichtung einer
Mobilfunkanlage am Standort „Haldenköpfle / Teutonenhütte“ notwendige dauerhafte und
befristeteWaldumwandlung von insgesamt 1.308 m² nach den §§ 9 und 11 LWaldG.
Seite1 von 2
Begründung:
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen:
Ja Nein Finanzposition:
Mittelstehen zur Verfügung Kosten:
Mittelstehen nicht zur Verfügung
Folgekosten Höhe:
Erläuterungen:
Sachverhalt:
Auf die Entscheidung des Gemeinderates am 08.04.2024, Vorlage Nr. 034/2024 sowie die
Vorlagevom 26.01.2026, Nr. 0002/2026 wird verwiesen.
Zur Beseitigung von Gebieten mit schlechtem oder gar keinem Mobilfunkempfang hat der
Bund 2019 ein Förderprogramm aufgelegt. In dessen Folge wurde der genannte Standort als
notwendig eingestuft, ein Mietvertrag mit der Gemeinde Münstertal geschlossen und ein
Bauantrag eingereicht.
Nicht weit entfernt vom potentiellen Standort zweier Windräder soll ein ca. 50 Meter hoher
Stahlgittermast entstehen. BeideProjektebehindern sich nicht gegenseitig.
Hierfür ist die Genehmigung einer Waldumwandlung durch die höhere Forstbehörde
erforderlich, der Gemeinderat alsEigentümer musssein Einvernehmen erteilen.
Für das Projekt ist insgesamt ein Eingriff von 1.308 m² vorgesehen. Davon werden 595 m²
ausschließlich für die Bauphase beansprucht. Diese Flächen werden nach Abschluss der
Errichtungsarbeiten renaturiert.
Die Zuwegung für den Baustellenverkehr ist auf verschiedenen Routen denkbar. Der Bauherr
hat der Gemeinde einen Plan mit einer denkbaren Zuwegung über den „Glashofweg“
vorgelegt. Hierfür wurde keine Waldumwandlung beantragt, eine Entscheidung ist auch noch
nicht gefallen.
Gemeindeverwaltung und Bauherrenschaft befinden sich im Austausch über alternative und
deutlich kürzere Wegführungen, die aber teilweise über Privatgrundstücke führen. Sofern hier
zum Zeitpunkt der Sitzung ergänzendeInformationen vorliegen wird darüber berichtet.
Anlagen
Antrag Waldumwandlung
Lageplan Luftbild Umwandlungsfläche
Wiederaufforstungsflächen
Seite2 von 2
Text aus PDF extrahiert