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Bauvoranfrage: Bau eines Einfamilienwohnhauses im Außenbereich mit "Bauturbo"
Angenommen5 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mögglingen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ostalbkreis
Beschlussvorlage Technischer Ausschuss
öffentlich
Vorlage-Nr.: TA/028/2026
Beratungsgegenstand (TOP 1.5 am 22.09.2026):
Bauvoranfrage: Bau eines Einfamilienwohnhauses im Außenbereich mit
"Bauturbo";
Schettelbachstraße; Flst. 950/3
Sachverhalt:
In der beantragten Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob über die Vorschriften des §
246e BauGB (Bauturbo) ein Wohnhaus auf dem Außenbereichsgrundstück Flst.
950/3 und 950 in Mögglingen zulässig ist.
Das Grundstück liegt zum Teil im Außenbereich und grenzt an das
Bebauungsplangebiet „Ziegelfeld II“ an.
Konkret wird hier für die Errichtung eines Gebäudes zu Wohnzwecken eine
Abweichung von § 35 BauGB (Außenbereich) angefragt. Das Bauvorhaben soll den
Nachkommen die Möglichkeit geben, ein Eigenheim zu realisieren.
Es wird gebeten über die Zustimmung zu beraten.
Anlagen:
Anlage-01_Lageplan_ÖFFENTLICH
Gäste/Befangene: -
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Auszüge für: - Bauakte
- Verbandsbauamt
Text aus PDF extrahiert