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Bauvoranfrage: Bau eines Einfamilienwohnhauses im Außenbereich mit "Bauturbo"

Angenommen5 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeMögglingen
Datum2026-09-22
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Ostalbkreis Beschlussvorlage Technischer Ausschuss öffentlich Vorlage-Nr.: TA/028/2026 Beratungsgegenstand (TOP 1.5 am 22.09.2026): Bauvoranfrage: Bau eines Einfamilienwohnhauses im Außenbereich mit "Bauturbo"; Schettelbachstraße; Flst. 950/3 Sachverhalt: In der beantragten Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob über die Vorschriften des § 246e BauGB (Bauturbo) ein Wohnhaus auf dem Außenbereichsgrundstück Flst. 950/3 und 950 in Mögglingen zulässig ist. Das Grundstück liegt zum Teil im Außenbereich und grenzt an das Bebauungsplangebiet „Ziegelfeld II“ an. Konkret wird hier für die Errichtung eines Gebäudes zu Wohnzwecken eine Abweichung von § 35 BauGB (Außenbereich) angefragt. Das Bauvorhaben soll den Nachkommen die Möglichkeit geben, ein Eigenheim zu realisieren. Es wird gebeten über die Zustimmung zu beraten. Anlagen: Anlage-01_Lageplan_ÖFFENTLICH Gäste/Befangene: - - Auszüge für: - Bauakte - Verbandsbauamt

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