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Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage;
Angenommen6 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mögglingen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ostalbkreis
Beschlussvorlage Technischer Ausschuss
öffentlich
Vorlage-Nr.: TA/024/2026
Beratungsgegenstand (TOP 1.1 am 22.09.2026):
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage;
Kernerstraße, Flst. 1424/7 und 1424/8
Sachverhalt:
Auf dem Grundstück Flst. 1424/7 wird die Baugenehmigung für ein
Einfamilienwohnhaus mit Garage beantragt. Das Baugrundstück liegt im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Brühlfeld, 4. Änderung“.
Das Wohngebäude wird mit einer Traufhöhe von 4,26 m statt 3,50 m geplant. Für die
Überschreitung der Traufhöhe um 76 cm wird eine Befreiung erforderlich. An der
Südseite des Wohngebäudes wird ein Erker über zwei Geschosse geplant. Der Erker
wird mit einem Flachdach ausgeführt. Laut Bebauungsplan sind Sattel- und
Walmdächer zulässig. Für das geplante Flachdach wird eine Befreiung erforderlich.
Die geplante Wärmepumpe und der Dachvorsprung entlang der nördlichen
Gebäudeseite liegen außerhalb des festgesetzten Baufeldes.
Als untergeordnete Bauteile ist eine Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO möglich.
Es wird gebeten über das Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen zu
beraten und eine Stellungnahme zur Zulassung abzugeben.
Anlagen:
Anlage-01_Lageplan_ÖFFENTLICH
Anlage-02_Nordansicht_NICHTÖFFENTLICH
Anlage-03_Ostansicht_NICHTÖFFENTLICH
Anlage-04_Südansicht_NICHTÖFFENTLICH
Anlage-05_Westansicht_NICHTÖFFENTLICH
Anlage-06_Schnitt A-A_NICHTÖFFENTLICH
Gäste/Befangene: -
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Auszüge für: - Bauakte
- Verbandsbauamt
Text aus PDF extrahiert