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Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage;

Angenommen6 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMögglingen
Datum2026-09-22
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Ostalbkreis Beschlussvorlage Technischer Ausschuss öffentlich Vorlage-Nr.: TA/024/2026 Beratungsgegenstand (TOP 1.1 am 22.09.2026): Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage; Kernerstraße, Flst. 1424/7 und 1424/8 Sachverhalt: Auf dem Grundstück Flst. 1424/7 wird die Baugenehmigung für ein Einfamilienwohnhaus mit Garage beantragt. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Brühlfeld, 4. Änderung“. Das Wohngebäude wird mit einer Traufhöhe von 4,26 m statt 3,50 m geplant. Für die Überschreitung der Traufhöhe um 76 cm wird eine Befreiung erforderlich. An der Südseite des Wohngebäudes wird ein Erker über zwei Geschosse geplant. Der Erker wird mit einem Flachdach ausgeführt. Laut Bebauungsplan sind Sattel- und Walmdächer zulässig. Für das geplante Flachdach wird eine Befreiung erforderlich. Die geplante Wärmepumpe und der Dachvorsprung entlang der nördlichen Gebäudeseite liegen außerhalb des festgesetzten Baufeldes. Als untergeordnete Bauteile ist eine Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO möglich. Es wird gebeten über das Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen zu beraten und eine Stellungnahme zur Zulassung abzugeben. Anlagen: Anlage-01_Lageplan_ÖFFENTLICH Anlage-02_Nordansicht_NICHTÖFFENTLICH Anlage-03_Ostansicht_NICHTÖFFENTLICH Anlage-04_Südansicht_NICHTÖFFENTLICH Anlage-05_Westansicht_NICHTÖFFENTLICH Anlage-06_Schnitt A-A_NICHTÖFFENTLICH Gäste/Befangene: - - Auszüge für: - Bauakte - Verbandsbauamt

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