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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Errichtung eines Pools, Flst. 115, Kaiserstraße 38 in Lorch-Rattenharz
Angenommen19 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lorch |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage 2026/093
Zuständiges Amt: 60
Beteiligte Ämter:
Gremium: Gemeinderat
Datum: 24.09.2026
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
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Tagesordnungspunkt:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Errichtung eines Pools
Flst. 115, Kaiserstraße 38 in Lorch-Rattenharz
Anlagen:
1_Lageplan
2_Lageplan bemaßt
nö Baubeschreibung
nö Pool
Sachverhalt:
DerAntragstellerbeabsichtigtaufdemFlst.115,Kaiserstraße38inLorch-RattenharzeinenPoolzu
erstellen. Die Maße sollen 8,50 m x 4,50 m betragen, die Tiefe ist mit 1,50 m geplant. Der Standort
des Vorhabens soll im südlichen Grundstücksteil ca. auf Höhe des Nachbarbebäudes Kaiserstraße
44/1erfolgen.GegenüberdemGebäudeKaiserstraße41/1liegtderPoolrd.2,30msüdlicheralsdie
Gebäudeaußenwand des genannten Gebäudes.
Das Landratsamt ordnet diesen Grundstücksabschnitt dem Außenbereich zu. Die Beurteilung hat
demnach nach § 35 BauGB zu erfolgen. Eine Privilligierung nach § 35 Abs. 1 BauGB
(Landwitrtschaft) liegt nicht vor.
Gemäß Abs. 2 können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung
oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Dies
würde beim vorliegenden Antrag zutreffen, das Einvernehmen könnte erteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Beschlussvorschlag:
Beratung
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