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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Errichtung eines Pools, Flst. 115, Kaiserstraße 38 in Lorch-Rattenharz

Angenommen19 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeLorch
Datum2026-09-24
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Sitzungsvorlage 2026/093 Zuständiges Amt: 60 Beteiligte Ämter: Gremium: Gemeinderat Datum: 24.09.2026 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich __________________________________________________________________________________________________________________________________________ Tagesordnungspunkt: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren Errichtung eines Pools Flst. 115, Kaiserstraße 38 in Lorch-Rattenharz Anlagen: 1_Lageplan 2_Lageplan bemaßt nö Baubeschreibung nö Pool Sachverhalt: DerAntragstellerbeabsichtigtaufdemFlst.115,Kaiserstraße38inLorch-RattenharzeinenPoolzu erstellen. Die Maße sollen 8,50 m x 4,50 m betragen, die Tiefe ist mit 1,50 m geplant. Der Standort des Vorhabens soll im südlichen Grundstücksteil ca. auf Höhe des Nachbarbebäudes Kaiserstraße 44/1erfolgen.GegenüberdemGebäudeKaiserstraße41/1liegtderPoolrd.2,30msüdlicheralsdie Gebäudeaußenwand des genannten Gebäudes. Das Landratsamt ordnet diesen Grundstücksabschnitt dem Außenbereich zu. Die Beurteilung hat demnach nach § 35 BauGB zu erfolgen. Eine Privilligierung nach § 35 Abs. 1 BauGB (Landwitrtschaft) liegt nicht vor. Gemäß Abs. 2 können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Dies würde beim vorliegenden Antrag zutreffen, das Einvernehmen könnte erteilt werden. Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Beratung

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