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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren Flst 8 Untere Gasse 6 in Lorch-Bruck Erstellung Dachgaube und Vordach sowie Carport und Stützmauer
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lorch |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Antragsteller beantragt die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren für die Erstellung einer Dachgaube, eines Vordachs, eines Carports und einer Stützmauer mit Zauneinfriedung am Einfamilienhaus Flst. 8, Untere Gasse 6 in Lorch-Bruck. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt, da kein Bebauungsplan existiert. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen, da sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage 2026/081
Zuständiges Amt: 60
Beteiligte Ämter:
Gremium: Gemeinderat
Datum: 24.09.2026
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
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Tagesordnungspunkt:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Erstellung Dachgaube und Vordach sowie Carport und Stützmauer
Flst. 8 Untere Gasse 6 in Lorch-Bruck
Anlagen:
1 Lageplan
nö 1 Grundriss DG_3
nö 1 Grundriss EG_2
nö 1 Grundriss UG_1
nö 1 Schnitt_4
nö 2 Ansicht Nord_Süd_5
nö 2 Ansicht Ost Straße_7
nö 2 Ansicht Ost_West_6
nö 3 Sichtfelder_8
nö 4 Bestandsbild_9
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Flst. 8 in der Unteren Gasse 8 in Lorch-Bruck am
bestehenden Einfamilienhaus eine Dachgaube, Vordach, Carport sowie eine Stützmauer und
Zauneinfriedung zu erstellen.
DerCarportsollimUGvordervorhandenenUGGarageerstelltwerden,sodassdasCarportdachim
EG als Terrasse genutzt werden kann. Diese Terrasse soll eine Außentreppe zum UG erhalten.
Im EG sind keine wesentlichen Umbauten geplant. Im DG soll Richtung Süden eine Dachgaube als
Schleppgaube mit 3° Dachneigung und 8,11 m Länge entstehen. Im DG entsteht eine zusätzliche
Wohneinheit.
Nach Norden soll mit einer Dachgaube und Quergiebel der Eingangsbereich überdacht werden. Im
südlichenGartenbereichsolldiebestehendeStützmauererhöhtundergänztwerden.DieErgänzung
sollmitNatursteinquadernerfolgen.DiegrößteMauerhöheimAnschlussandieGaragesollbis-0,61
m bezogen auf die EG-Höhe mit 0,00 m reichen und weist damit eine Gesamthöhe von 2,66 m auf.
Richtung Osten soll nach ca. 9 m die Maueroberkante um 0,5 m tiefer gesetzt werden. Durch das
GefällederStraßehatdieMauerandieserStelleeineGesamthöhevon1,78mbzw.1,28m.Aufder
Mauer ist ein aufgesetzter Zaun mit 1,00 bzw. 1,50m geplant. Im östlichen Grundstücksteil soll
anschließend nur noch ein Zaun erstellt werden, die Höhe ist mit 1,80 m geplant.
Für den Bereich des Vorhabens am südlichen Ortsrand von Bruck gibt es keinen Bebauungsplan.
Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Landratsamt ordnet zumindest Teile des
Flurstücks dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zu.
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein, die Erschließung ist gesichert.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Einvernehmen wird erteilt.
Text aus PDF extrahiert