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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Neubau Doppelgarage, Flst. 461/8, Am Venusberg 26 in Lorch
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lorch |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Antragsteller beantragt Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren für den Neubau einer Doppelgarage (ca. 6,48 x 7,32 m) auf Flurstück 461/8 Am Venusberg 26 in Lorch. Die begehbare Garage soll 2,75 m Höhe erreichen; zudem ist eine Winkelsteinmauer im Gartenbereich geplant. Das Vorhaben fügt sich städtebaulich in die Umgebung ein und ist zulässig. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage 2026/085
Zuständiges Amt: 60
Beteiligte Ämter:
Gremium: Gemeinderat
Datum: 24.09.2026
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
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Tagesordnungspunkt:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Neubau Doppelgarage
Flst. 461/8, Am Venusberg 26 in Lorch
Anlagen:
01 Lageplan
nö 1 Grundriss u Aufsicht Garage
nö 2 Ansichten Schnitte
Sachverhalt:
DerAntragstellerbeabsichtigtaufdemFlst.461/8AmVenusberg26eineDoppelgaragezuerstellen.
DieMaßesollenrd.6,48mx7,32mbetragen.DieGaragendeckesollauf2,75mHöheliegenundmit
umlaufendem Geländer begehbar ausgeführt werden.
Zur Erstellung der Garage sind am bestehenden Wohnhaus entsprechende Unterfangungen der
vorhandenen Fundamente erforderlich.
Im südlichen Gartenbereich soll entlang der bestehenden 1 m hohen Stützmauer zur Straße Am
Venusberg eine zurückgesetzte Winkelsteinmauer mit weiteren 80 cm Höhe aufgesetzt und
hinterfüllt werden.
Das Baugrundstück liegt im nicht überplanten Innenbereich von Lorch. Die Beurteilung hat nach
§ 34 BauGB zu erfolgen.
Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Dies trifft beim beantragenten Vorhaben zu, das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Beschlussvorschlag:
Einvernehmen wird erteilt.
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