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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Neubau Doppelgarage, Flst. 461/8, Am Venusberg 26 in Lorch

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLorch
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Antragsteller beantragt Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren für den Neubau einer Doppelgarage (ca. 6,48 x 7,32 m) auf Flurstück 461/8 Am Venusberg 26 in Lorch. Die begehbare Garage soll 2,75 m Höhe erreichen; zudem ist eine Winkelsteinmauer im Gartenbereich geplant. Das Vorhaben fügt sich städtebaulich in die Umgebung ein und ist zulässig. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen.

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Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage 2026/085 Zuständiges Amt: 60 Beteiligte Ämter: Gremium: Gemeinderat Datum: 24.09.2026 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich __________________________________________________________________________________________________________________________________________ Tagesordnungspunkt: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren Neubau Doppelgarage Flst. 461/8, Am Venusberg 26 in Lorch Anlagen: 01 Lageplan nö 1 Grundriss u Aufsicht Garage nö 2 Ansichten Schnitte Sachverhalt: DerAntragstellerbeabsichtigtaufdemFlst.461/8AmVenusberg26eineDoppelgaragezuerstellen. DieMaßesollenrd.6,48mx7,32mbetragen.DieGaragendeckesollauf2,75mHöheliegenundmit umlaufendem Geländer begehbar ausgeführt werden. Zur Erstellung der Garage sind am bestehenden Wohnhaus entsprechende Unterfangungen der vorhandenen Fundamente erforderlich. Im südlichen Gartenbereich soll entlang der bestehenden 1 m hohen Stützmauer zur Straße Am Venusberg eine zurückgesetzte Winkelsteinmauer mit weiteren 80 cm Höhe aufgesetzt und hinterfüllt werden. Das Baugrundstück liegt im nicht überplanten Innenbereich von Lorch. Die Beurteilung hat nach § 34 BauGB zu erfolgen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dies trifft beim beantragenten Vorhaben zu, das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar. Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Einvernehmen wird erteilt.

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