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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen Flst. 2199, Krokusweg 6 in Lorch-Waldhausen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLorch
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Antragsteller beantragt die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. 2199, Krokusweg 6 in Lorch-Waldhausen. Das Gebäude mit Flachdach überschreitet die festgesetzten Baugrenzen und Gebäudehöhen des Bebauungsplans „Breitach 5. Änderung", ähnliche Überschreitungen wurden jedoch bei anderen Vorhaben bereits genehmigt und umgesetzt. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen für das Vorhaben.

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Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage 2026/090 Zuständiges Amt: 60 Beteiligte Ämter: Gremium: Gemeinderat Datum: 24.09.2026 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich __________________________________________________________________________________________________________________________________________ Tagesordnungspunkt: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen Flst. 2199, Krokusweg 6 in Lorch-Waldhausen Anlagen: 01 Lageplan nö 02 EG nö 03 UG nö 04 Dachaufsicht nö 04 DG nö 05 Schnitte nö 06 Ans 1 nö 06 Ans 2 nö 07 Entwässerung Sachverhalt: Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen im Flst. 2199, Krokusweg 6 in Lorch-Waldhausen. Das Gebäude soll im EG die Größtmaße von 9,58 m x 13,80 m aufweisen. Geplant ist ein Flachdach mit einer Attikahöhe von 9,185 m bezogen auf den Rohfußboden der UGs. Die Doppelgarage soll auf der Ebene des UGs entstehen. Das OG ist gegenüber dem EG auf der Ost- und Westseite zurückgesetzt, auf der Südseite kragt es über die EG Terrasse um 1,92 bzw. 2,88 m über. Die Flachdächer sollen extensiv begrüntwerden,einTeilderwestlichenDachflächeüberEGsollalsDachterrassefürdasOGgenutzt werden. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Breitach 5. Änderung“ vom 17.02.2011, welches ein allgemeines Wohngebiet WA festsetzt. Folgende Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans wurden festgestellt:  Die nördliche Baugrenze wird mit dem Eingangsvorbau um ca. 11 qm überschritten.  Die Gebäudehöhen werden überschritten: Die festgesetzten Wandhöhen gemäß Eintragungen in den Planzeichnungen des Bebauungsplans betragen Wandhöhe WH 6,25 m und Firsthöhe 9,75 m. Weiter sind die Firsthöhen bei Flachdächern außer Acht zu lassen. Geplant sind bergseitig 6,225 m und talseitig 8,985 m, talseitig ergibt sich hieraus eine Überschreitung um 2,735 m. Die Überschreitung des Baufensters in diesem Umfang wurde bei anderen Vorhaben bereits genehmigt. Flachdächer sind zulässig und wurden bereits umgesetzt, die Überschreitungen der Gebäudehöhen wurden bei 2 vorhandenen Flachdächern in ähnlicher Höhe bereits befreit. Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Einvernehmen wird erteilt.

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