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Festlegung der Lage und Größe eines Kleinspielfeldes im Stadion für den Zuwendungsantrag; hier: Antrag der Fraktion GRÜNE vom 22. September 2026, verteten durch die Ratsmitglieder Horst Becker, Burkhard Bröhl und Wolfgang Steden
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lohmar |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die GRÜNE-Fraktion beantragte die Festlegung von Lage und Größe eines Fußballkleinspielfeldes im Stadion für einen Zuwendungsantrag. Der Rat lehnte diese konkrete Festlegung ab, beauftragte aber die Verwaltung, während der laufenden Projektentwicklung zu prüfen, ob ein Kleinspielfeld realisierbar ist. Die Verwaltung begründet die Ablehnung damit, dass eine endgültige Standort- und Ausgestaltungsentscheidung erst nach Abschluss der Fachplanung erfolgen soll, um Planungsspielraum zu bewahren und alle Nutzerinteressen angemessen zu berücksichtigen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Lohmar X Beschlussvorlage
Der Bürgermeister Ergänzungsvorlage
Mitteilungsvorlage
öffentlich
Produkt 1.08.02.01 Sportförderung
Produktgruppe 1.08.02 Sportförderung
Produktbereich 1.08 Sportförderung
Amt/Geschäftszeichen Datum Vorlagennummer
10 / 25.09.2026 BV/26/5326
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Beratungsfolge Sitzungstermin
1 . Rat 06.10.2026
Tagesordnungspunkt/Betreff
Festlegung der Lage und Größe eines Kleinspielfeldes im Stadion für den
Zuwendungsantrag; hier: Antrag der Fraktion GRÜNE vom 22. September 2026,
verteten durch die Ratsmitglieder Horst Becker, Burkhard Bröhl und Wolfgang
Steden
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
1. Ziffer 1 des Antrags der GRÜNE-Fraktion vom 22. September 2026 wird
abgelehnt.
2. Die Verwaltung wird, innerhalb der bereits eingeleiteten Projektentwicklung und
der vorgesehenen Fachplanung, beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen der
Sanierung des Stadiongeländes auch ein Fußballkleinspielfeld realisiert werden
kann.
Beratungsergebnis
Sitzung am TOP
ja nein Enthaltungen laut abweichender
mit Beschluss- Beschluss
einstimmig Stimmenmehrheit vorschlag (Rückseite)
2
Begründung
1. Sachverhalt
Der Antrag der GRÜNE-Fraktion greift im Kern den bereits bekannten und in der
Projektentwicklung ohnehin berücksichtigten Wunsch des SV Lohmar auf, die Sanierung
des Donrather Stadions nach Möglichkeit zugleich zur Schaffung eines zusätzlichen
Fußballkleinspielfeldes zu nutzen.
Die Verwaltung hat den Wunsch des SV Lohmar bereits in die weiteren Überlegungen
einbezogen. Die im Januar 2026 im Haupt- Ordnungs- und Digitalisierungsausschuss
(HOD) und Rat beschlossene Bewerbung für eine Grundsanierung soll in der
Projektentwicklung die abgestimmten Nutzerbedarfe berücksichtigen und – sofern dies im
Rahmen der Gesamtmaßnahme technisch und finanziell möglich ist – um ein Kleinspielfeld
ergänzt werden. Der zusätzliche Bedarf des SV Lohmar ist damit nicht neu und wird von
der Verwaltung nicht grundsätzlich infrage gestellt. Er wurde vielmehr gemeinsam mit den
weiteren Anforderungen der im Stadion aktiven Vereine und Schulen betrachtet und dem
zuständigen Fachausschuss in seiner Sitzung am 16. September 2026 im Rahmen einer
Mitteilung vorgestellt.
Die Gesamtmaßnahme soll die bestehende Sportinfrastruktur bedarfsgerecht
weiterentwickeln und das Sportangebot im Donrather Stadion nachhaltig verbessern. Der
aktuelle Förderantrag verbindet daher die dringend erforderliche Sanierung mit der
Möglichkeit, zusätzliche sportlich nutzbare Flächen – insbesondere ein
Fußballkleinspielfeld – planerisch zu berücksichtigen. Nach der bisherigen Abstimmung mit
dem Fördermittelgeber steht einer entsprechenden Erweiterung des Förderantrags
grundsätzlich nichts entgegen. Eine abschließende Förderzusage für das Kleinspielfeld,
einen bestimmten Standort oder einen bestimmten Ausführungsstandard ist damit jedoch
nicht verbunden. Bei einer Erweiterung des Maßnahmenumfangs ist zudem eine
gesonderte förderrechtliche Bewertung erforderlich. Eine Erhöhung der
Gesamtprojektkosten führt zu keiner Erhöhung der bereits reservierten, aber noch nicht
bewilligten Fördermittel. Die reservierten Mittel bilden vielmehr den für das Projekt
vorgesehenen Höchstbetrag der Förderung; darüber hinausgehende Kosten wären von
der Stadt zu tragen.
Der vorliegende Antrag liefert zu dieser bereits laufenden fachlichen Prüfung keinen
zusätzlichen Planungsstand, legt sich jedoch bereits auf die heutige Basketballfläche als
Standort sowie auf eine konkrete Größe des Kleinspielfeldes fest. Damit werden
wesentliche Ergebnisse der noch ausstehenden Fachplanung vorweggenommen.
Eine solche Vorfestlegung ist insbesondere deshalb kritisch zu bewerten, weil die
Basketballfläche derzeit genutzt wird und Bestandteil des mit den aktuellen Nutzerinnen
und Nutzern abgestimmten Sportangebots ist. Der Antrag stellt die spätere Schaffung einer
Ersatzfläche lediglich als Prüfauftrag in Aussicht, ohne deren Standort, Qualität, Kosten,
zeitliche Umsetzung oder tatsächliche Realisierbarkeit zu klären. Die Umsetzung des
Kleinspielfeldes am vorgeschlagenen Standort könnte daher zu einer Verlagerung oder
Einschränkung eines bestehenden Sportangebots führen, obwohl die hierfür erforderlichen
Alternativen noch nicht feststehen.
3
Da eine abschließende Ausgestaltung der Gesamtmaßnahme durch ein
Sportstättenplanungsbüro erst dann untersucht werden kann, wenn die Maßnahme die
finale Fördermittelzusage erhalten hat, ist eine verbindliche Festlegung auf die beantragte
Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sachgerecht. Die Fachplanung soll gerade
ergebnisoffen prüfen, welche Flächen, Nutzungen und Anforderungen im besten Falle im
beantragten Finanzrahmen miteinander vereinbart werden können. Dazu gehören neben
dem Bedarf des SV Lohmar auch die Belange der übrigen Vereine und der Schulen. Eine
Festlegung insbesondere auf einen bestimmten Standort würde diesen notwendigen
Planungsspielraum erheblich einschränken und könnte dazu führen, dass die Ergebnisse
der bereits erfolgten Abstimmungen mit den verschiedenen Nutzergruppen nicht
angemessen berücksichtigt werden.
Auch die wirtschaftlichen Folgen des Antrags sind derzeit nicht abschließend bewertbar.
Neben den Herstellungskosten des Kleinspielfeldes wären insbesondere mögliche
Abbruch- und Entsorgungskosten, die Anpassung der vorhandenen Infrastruktur, die
Ausstattung und Beleuchtung, die Kosten einer Ersatzfläche für Basketball sowie die
zusätzlichen Betriebs- und Unterhaltungskosten zu berücksichtigen. Die über die bisherige
Kostenschätzung hinausgehenden Mehrkosten wären nach der im Fachausschuss
dargestellten Finanzierungsstruktur von der Stadt zu tragen, soweit sie nicht durch die
Förderung abgedeckt werden.
Die Verwaltung beabsichtigt daher – wie im Fachausschuss auch auf Nachfrage deutlich
gemacht – die Erweiterung um ein Kleinspielfeld im Rahmen der weiteren Planung und im
Förderantrag zu berücksichtigen. Die konkrete Standort- und Umsetzungsentscheidung
soll jedoch erst nach Vorliegen einer belastbaren technischen, funktionalen und
wirtschaftlichen Prüfung durch ein geeignetes Sportstättenplanungsbüro getroffen werden.
Diese Prüfung soll die Interessen sämtlicher aktueller Nutzerinnen und Nutzer
einbeziehen, auch das Kleinspielfeld als Bedarf für den SV Lohmar berücksichtigen und
dafür mögliche Standorte ergebnisoffen betrachten.
Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist daher in seiner konkreten Ausgestaltung nicht
erforderlich, um die Erweiterungsoption zu sichern. Die von ihm verlangte
Standortfestlegung würde vielmehr der notwendigen Fachplanung vorgreifen, bestehende
Nutzungen unter einen nicht abschließend geprüften Veränderungsdruck setzen und die
Verwaltung sowie den Rat auf eine möglicherweise kostenintensive Lösung festlegen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, das Ziel eines zusätzlichen Kleinspielfeldes
weiterzuverfolgen, den konkreten Standort und die endgültige Ausgestaltung jedoch nicht
vor Abschluss der Fachplanung festzulegen. Auf diese Weise bleibt der Wunsch des SV
Lohmar Bestandteil der weiteren Projektentwicklung, ohne die abgestimmte
Gesamtbetrachtung der Sportstättenplanung und die Interessen der Schulen und übrigen
Nutzergruppen vorzeitig zu beschneiden.
2. Ziel: Was soll für welche Zielgruppe erreicht werden?
Sportstättenförderung
3. Leistungen/Prozesse: Was soll wie getan werden?
Erhaltung einer ergebnisoffenen Planung der Sportstättenförderung
4. Ressourcen: Welcher Aufwand ist für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich?
Personalaufwand
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5. Auswirkungen auf übergeordnete Ziele (Haushaltskonsolidierung, NKF, Familienfreundlichkeit, Raum für Jung und Alt,
Unternehmerische Engagement, Natur und Sport). Falls ja: Welche?
Förderung der Sportstätten
6. Auswirkungen für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat Relevanz für den Klimaschutz
keine
Die Maßnahme hat Relevanz für die Bewusstseinsstärkung/Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Klimaschutzes
keine
7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Ist eine wesentliche Betroffenheit gegeben?
ja
Falls ja: wurden Kinder und/oder Jugendliche angemessen im Entscheidungsprozess beteiligt? Wie genau?
,
ja über die Beteiligung der Vereine im Projekt Sportstättenförderung
8. Wirtschaftliche Auswirkungen:
Mittel für die Maßnahme lt. Haushaltsplan vorhanden: ja
______________________
gez.
Matthias Schmitz
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert