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Festlegung der Lage und Größe eines Kleinspielfeldes im Stadion für den Zuwendungsantrag; hier: Antrag der Fraktion GRÜNE vom 22. September 2026, verteten durch die Ratsmitglieder Horst Becker, Burkhard Bröhl und Wolfgang Steden

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLohmar
Datum2026-10-06
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die GRÜNE-Fraktion beantragte die Festlegung von Lage und Größe eines Fußballkleinspielfeldes im Stadion für einen Zuwendungsantrag. Der Rat lehnte diese konkrete Festlegung ab, beauftragte aber die Verwaltung, während der laufenden Projektentwicklung zu prüfen, ob ein Kleinspielfeld realisierbar ist. Die Verwaltung begründet die Ablehnung damit, dass eine endgültige Standort- und Ausgestaltungsentscheidung erst nach Abschluss der Fachplanung erfolgen soll, um Planungsspielraum zu bewahren und alle Nutzerinteressen angemessen zu berücksichtigen.

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Extrahierter Text

Stadt Lohmar X Beschlussvorlage Der Bürgermeister Ergänzungsvorlage Mitteilungsvorlage öffentlich Produkt 1.08.02.01 Sportförderung Produktgruppe 1.08.02 Sportförderung Produktbereich 1.08 Sportförderung Amt/Geschäftszeichen Datum Vorlagennummer 10 / 25.09.2026 BV/26/5326 ▼ ▼ Beratungsfolge Sitzungstermin 1 . Rat 06.10.2026 Tagesordnungspunkt/Betreff Festlegung der Lage und Größe eines Kleinspielfeldes im Stadion für den Zuwendungsantrag; hier: Antrag der Fraktion GRÜNE vom 22. September 2026, verteten durch die Ratsmitglieder Horst Becker, Burkhard Bröhl und Wolfgang Steden Beschlussvorschlag Der Rat beschließt: 1. Ziffer 1 des Antrags der GRÜNE-Fraktion vom 22. September 2026 wird abgelehnt. 2. Die Verwaltung wird, innerhalb der bereits eingeleiteten Projektentwicklung und der vorgesehenen Fachplanung, beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen der Sanierung des Stadiongeländes auch ein Fußballkleinspielfeld realisiert werden kann. Beratungsergebnis Sitzung am TOP ja nein Enthaltungen laut abweichender mit Beschluss- Beschluss einstimmig Stimmenmehrheit vorschlag (Rückseite) 2 Begründung 1. Sachverhalt Der Antrag der GRÜNE-Fraktion greift im Kern den bereits bekannten und in der Projektentwicklung ohnehin berücksichtigten Wunsch des SV Lohmar auf, die Sanierung des Donrather Stadions nach Möglichkeit zugleich zur Schaffung eines zusätzlichen Fußballkleinspielfeldes zu nutzen. Die Verwaltung hat den Wunsch des SV Lohmar bereits in die weiteren Überlegungen einbezogen. Die im Januar 2026 im Haupt- Ordnungs- und Digitalisierungsausschuss (HOD) und Rat beschlossene Bewerbung für eine Grundsanierung soll in der Projektentwicklung die abgestimmten Nutzerbedarfe berücksichtigen und – sofern dies im Rahmen der Gesamtmaßnahme technisch und finanziell möglich ist – um ein Kleinspielfeld ergänzt werden. Der zusätzliche Bedarf des SV Lohmar ist damit nicht neu und wird von der Verwaltung nicht grundsätzlich infrage gestellt. Er wurde vielmehr gemeinsam mit den weiteren Anforderungen der im Stadion aktiven Vereine und Schulen betrachtet und dem zuständigen Fachausschuss in seiner Sitzung am 16. September 2026 im Rahmen einer Mitteilung vorgestellt. Die Gesamtmaßnahme soll die bestehende Sportinfrastruktur bedarfsgerecht weiterentwickeln und das Sportangebot im Donrather Stadion nachhaltig verbessern. Der aktuelle Förderantrag verbindet daher die dringend erforderliche Sanierung mit der Möglichkeit, zusätzliche sportlich nutzbare Flächen – insbesondere ein Fußballkleinspielfeld – planerisch zu berücksichtigen. Nach der bisherigen Abstimmung mit dem Fördermittelgeber steht einer entsprechenden Erweiterung des Förderantrags grundsätzlich nichts entgegen. Eine abschließende Förderzusage für das Kleinspielfeld, einen bestimmten Standort oder einen bestimmten Ausführungsstandard ist damit jedoch nicht verbunden. Bei einer Erweiterung des Maßnahmenumfangs ist zudem eine gesonderte förderrechtliche Bewertung erforderlich. Eine Erhöhung der Gesamtprojektkosten führt zu keiner Erhöhung der bereits reservierten, aber noch nicht bewilligten Fördermittel. Die reservierten Mittel bilden vielmehr den für das Projekt vorgesehenen Höchstbetrag der Förderung; darüber hinausgehende Kosten wären von der Stadt zu tragen. Der vorliegende Antrag liefert zu dieser bereits laufenden fachlichen Prüfung keinen zusätzlichen Planungsstand, legt sich jedoch bereits auf die heutige Basketballfläche als Standort sowie auf eine konkrete Größe des Kleinspielfeldes fest. Damit werden wesentliche Ergebnisse der noch ausstehenden Fachplanung vorweggenommen. Eine solche Vorfestlegung ist insbesondere deshalb kritisch zu bewerten, weil die Basketballfläche derzeit genutzt wird und Bestandteil des mit den aktuellen Nutzerinnen und Nutzern abgestimmten Sportangebots ist. Der Antrag stellt die spätere Schaffung einer Ersatzfläche lediglich als Prüfauftrag in Aussicht, ohne deren Standort, Qualität, Kosten, zeitliche Umsetzung oder tatsächliche Realisierbarkeit zu klären. Die Umsetzung des Kleinspielfeldes am vorgeschlagenen Standort könnte daher zu einer Verlagerung oder Einschränkung eines bestehenden Sportangebots führen, obwohl die hierfür erforderlichen Alternativen noch nicht feststehen. 3 Da eine abschließende Ausgestaltung der Gesamtmaßnahme durch ein Sportstättenplanungsbüro erst dann untersucht werden kann, wenn die Maßnahme die finale Fördermittelzusage erhalten hat, ist eine verbindliche Festlegung auf die beantragte Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sachgerecht. Die Fachplanung soll gerade ergebnisoffen prüfen, welche Flächen, Nutzungen und Anforderungen im besten Falle im beantragten Finanzrahmen miteinander vereinbart werden können. Dazu gehören neben dem Bedarf des SV Lohmar auch die Belange der übrigen Vereine und der Schulen. Eine Festlegung insbesondere auf einen bestimmten Standort würde diesen notwendigen Planungsspielraum erheblich einschränken und könnte dazu führen, dass die Ergebnisse der bereits erfolgten Abstimmungen mit den verschiedenen Nutzergruppen nicht angemessen berücksichtigt werden. Auch die wirtschaftlichen Folgen des Antrags sind derzeit nicht abschließend bewertbar. Neben den Herstellungskosten des Kleinspielfeldes wären insbesondere mögliche Abbruch- und Entsorgungskosten, die Anpassung der vorhandenen Infrastruktur, die Ausstattung und Beleuchtung, die Kosten einer Ersatzfläche für Basketball sowie die zusätzlichen Betriebs- und Unterhaltungskosten zu berücksichtigen. Die über die bisherige Kostenschätzung hinausgehenden Mehrkosten wären nach der im Fachausschuss dargestellten Finanzierungsstruktur von der Stadt zu tragen, soweit sie nicht durch die Förderung abgedeckt werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher – wie im Fachausschuss auch auf Nachfrage deutlich gemacht – die Erweiterung um ein Kleinspielfeld im Rahmen der weiteren Planung und im Förderantrag zu berücksichtigen. Die konkrete Standort- und Umsetzungsentscheidung soll jedoch erst nach Vorliegen einer belastbaren technischen, funktionalen und wirtschaftlichen Prüfung durch ein geeignetes Sportstättenplanungsbüro getroffen werden. Diese Prüfung soll die Interessen sämtlicher aktueller Nutzerinnen und Nutzer einbeziehen, auch das Kleinspielfeld als Bedarf für den SV Lohmar berücksichtigen und dafür mögliche Standorte ergebnisoffen betrachten. Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist daher in seiner konkreten Ausgestaltung nicht erforderlich, um die Erweiterungsoption zu sichern. Die von ihm verlangte Standortfestlegung würde vielmehr der notwendigen Fachplanung vorgreifen, bestehende Nutzungen unter einen nicht abschließend geprüften Veränderungsdruck setzen und die Verwaltung sowie den Rat auf eine möglicherweise kostenintensive Lösung festlegen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, das Ziel eines zusätzlichen Kleinspielfeldes weiterzuverfolgen, den konkreten Standort und die endgültige Ausgestaltung jedoch nicht vor Abschluss der Fachplanung festzulegen. Auf diese Weise bleibt der Wunsch des SV Lohmar Bestandteil der weiteren Projektentwicklung, ohne die abgestimmte Gesamtbetrachtung der Sportstättenplanung und die Interessen der Schulen und übrigen Nutzergruppen vorzeitig zu beschneiden. 2. Ziel: Was soll für welche Zielgruppe erreicht werden? Sportstättenförderung 3. Leistungen/Prozesse: Was soll wie getan werden? Erhaltung einer ergebnisoffenen Planung der Sportstättenförderung 4. Ressourcen: Welcher Aufwand ist für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich? Personalaufwand 4 5. Auswirkungen auf übergeordnete Ziele (Haushaltskonsolidierung, NKF, Familienfreundlichkeit, Raum für Jung und Alt, Unternehmerische Engagement, Natur und Sport). Falls ja: Welche? Förderung der Sportstätten 6. Auswirkungen für den Klimaschutz Die Maßnahme hat Relevanz für den Klimaschutz keine Die Maßnahme hat Relevanz für die Bewusstseinsstärkung/Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Klimaschutzes keine 7. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Ist eine wesentliche Betroffenheit gegeben? ja Falls ja: wurden Kinder und/oder Jugendliche angemessen im Entscheidungsprozess beteiligt? Wie genau? , ja über die Beteiligung der Vereine im Projekt Sportstättenförderung 8. Wirtschaftliche Auswirkungen: Mittel für die Maßnahme lt. Haushaltsplan vorhanden: ja ______________________ gez. Matthias Schmitz Bürgermeister

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