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Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Angenommen10 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeLaichingen
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Bauherr beantragt die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Garage in Laichingen (12,74 m × 8,86 m) mit Flachdach statt ursprünglich geplanten Satteldach. Das Vorhaben benötigt Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen (Dachform, Balkonüberschreitung). Die Erschließung ist nicht gesichert, kann aber auf Kostentragung des Bauherrn erfolgen. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben und den erforderlichen Befreiungen zu.

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Dokument

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BU-Nr.: 2026/163 AZ: 632.2 Datum: 03.09.2026 Amt: SG 3 Umweltschutz und Stadtentwicklung Bearbeiter/in: Frau Müller Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit: Bauausschuss 23.09.2026 öffentlich Entscheidung Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Laichingen, Am Wasen Sachverhalt: ZudiesemGrundstückunddemVorhabengabesbereitseineBauvoranfrageimJuni2024und einen dazugehörigen Bauvorbescheid vom 14.08.2024. DerBauherrmöchteeinWohnhausmitGarageundeinerLängevon12,74msowieBreitevon insgesamt 8,86 m bauen. ImUnterschiedzumBauvorbescheid,fälltnundasDachgeschosswegunddasHauserhältein Flachdach. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Finkenweg, 1. Änderung“, der ein allgemeines Wohngebiet festsetzt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung des Vorhabens ist derzeit nicht gesichert. Die Erschließung kann jedoch in Aussicht gestellt werden, wenn die dadurch anfallenden Kosten komplett von der Bauherrschaft getragen werden. Die Abstimmung über die Erschließung muss über die Stadt Laichingen, Sachgebiet Tief -und Straßenbau, erfolgen. Folgende bauplanungsrechtlichen Befreiungen werden benötigt: - Nr. 4: Flachdach auf Wohnhaus und Garage. Der Bebauungsplan schreibt ein Satteldach vor. - Der Balkon überschreitet die Baugrenze um 1,25 nach Süden. EsgibtbereitsBefreiungendieserFestsetzungen.DieZustimmungzudenBefreiungenwirdin Aussicht gestellt. ObdieGaragesowiederAbstellraumdirektandieNachbargarageimWestengebautwerden dürfen oder eine Abstandsflächenbaulast erforderlich wird, obliegt der Prüfung der unteren Baurechtsbehörde. Vertagungsfähig: ja Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben sowie den notwendigen Befreiungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. gez. Klaus Kaufmann Bürgermeister Anlagen: Information nichtöffentlich Planunterlagen Pläne aus Bauvoranfrage 2024

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