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Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Angenommen10 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Laichingen |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bauherr beantragt die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Garage in Laichingen (12,74 m × 8,86 m) mit Flachdach statt ursprünglich geplanten Satteldach. Das Vorhaben benötigt Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen (Dachform, Balkonüberschreitung). Die Erschließung ist nicht gesichert, kann aber auf Kostentragung des Bauherrn erfolgen. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben und den erforderlichen Befreiungen zu.
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Dokument
Extrahierter Text
BU-Nr.: 2026/163
AZ: 632.2
Datum: 03.09.2026
Amt: SG 3 Umweltschutz und
Stadtentwicklung
Bearbeiter/in: Frau Müller
Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit:
Bauausschuss 23.09.2026 öffentlich Entscheidung
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Laichingen, Am Wasen
Sachverhalt:
ZudiesemGrundstückunddemVorhabengabesbereitseineBauvoranfrageimJuni2024und
einen dazugehörigen Bauvorbescheid vom 14.08.2024.
DerBauherrmöchteeinWohnhausmitGarageundeinerLängevon12,74msowieBreitevon
insgesamt 8,86 m bauen.
ImUnterschiedzumBauvorbescheid,fälltnundasDachgeschosswegunddasHauserhältein
Flachdach.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Finkenweg,
1. Änderung“, der ein allgemeines Wohngebiet festsetzt. Die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit richtet sich nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch. Danach ist ein Bauvorhaben
zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die
Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung des Vorhabens ist derzeit nicht gesichert. Die Erschließung kann jedoch in
Aussicht gestellt werden, wenn die dadurch anfallenden Kosten komplett von der
Bauherrschaft getragen werden. Die Abstimmung über die Erschließung muss über die Stadt
Laichingen, Sachgebiet Tief -und Straßenbau, erfolgen.
Folgende bauplanungsrechtlichen Befreiungen werden benötigt:
- Nr. 4: Flachdach auf Wohnhaus und Garage. Der Bebauungsplan schreibt ein
Satteldach vor.
- Der Balkon überschreitet die Baugrenze um 1,25 nach Süden.
EsgibtbereitsBefreiungendieserFestsetzungen.DieZustimmungzudenBefreiungenwirdin
Aussicht gestellt.
ObdieGaragesowiederAbstellraumdirektandieNachbargarageimWestengebautwerden
dürfen oder eine Abstandsflächenbaulast erforderlich wird, obliegt der Prüfung der unteren
Baurechtsbehörde.
Vertagungsfähig: ja
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben sowie den notwendigen
Befreiungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
gez. Klaus Kaufmann
Bürgermeister
Anlagen:
Information nichtöffentlich
Planunterlagen
Pläne aus Bauvoranfrage 2024
Text aus PDF extrahiert