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Erweiterung Wohnbereich und Anbau Überdachung Westbalkon
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Laichingen |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bauherr in Laichingen plant die Erweiterung des Wohnbereichs um knapp 8 m² im Erdgeschoss und den Anbau einer Überdachung für einen Balkon im 2. Obergeschoss. Das Vorhaben benötigt eine Befreiung von der festgesetzten Dachneigung (15-25 Grad statt geplant 3 Grad), da die verfügbare Bauhöhe dies erfordert. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben und den notwendigen Befreiungen zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
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Dokument
Extrahierter Text
BU-Nr.: 2026/162
AZ: 632.2
Datum: 03.09.2026
Amt: SG 3 Umweltschutz und
Stadtentwicklung
Bearbeiter/in: Frau Müller
Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit:
Bauausschuss 23.09.2026 öffentlich Entscheidung
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Erweiterung Wohnbereich und Anbau Überdachung Westbalkon
Laichingen, Weite Straße
Sachverhalt:
Das Vorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 08.07.2026 im Zuge eines
Kenntnisgabeverfahrensvorgestellt.NunwurdeeinvereinfachtesVerfahrenbeantragt,dadas
Vorhaben eine Befreiung benötigt.
Der Bauherr plant die Erweiterung des Wohnbereichs mit knapp 8 m² im Erdgeschoss
sowie den Anbau einer Überdachung für den bestehenden Balkon im 2. OG.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des qualifizierten Bebauungsplans „Hinter
Henzenbuch“ aus dem Jahr 1994 mit der Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet.
Daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach §30 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB).EinVorhabenindiesemBereichistzulässig,wennesdieFestsetzungeneinhältund
die Erschließung gesichert ist.
Das Vorhaben benötigt eine Befreiung von der festgesetzten Dachneigung. Festgesetzt ist
eine Dachneigung von 15-25 Grad, vorliegend ist eine Dachneigung von 3 Grad geplant.
Es handelt sich hierbei um einen untergeordneten Baukörper und die Dachneigung kommt
durch die nicht zur Verfügung stehenden Bauhöhe zustande.
Aus städtischer Sicht kann der Befreiung zugestimmt werden.
Vertagungsfähig: nein
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben sowie den notwendigen
Befreiungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
gez. Klaus Kaufmann
Bürgermeister
Anlagen:
Information nichtöffentlich
Planunterlagen
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