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Erweiterung Wohnbereich und Anbau Überdachung Westbalkon

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLaichingen
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Bauherr in Laichingen plant die Erweiterung des Wohnbereichs um knapp 8 m² im Erdgeschoss und den Anbau einer Überdachung für einen Balkon im 2. Obergeschoss. Das Vorhaben benötigt eine Befreiung von der festgesetzten Dachneigung (15-25 Grad statt geplant 3 Grad), da die verfügbare Bauhöhe dies erfordert. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben und den notwendigen Befreiungen zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

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BU-Nr.: 2026/162 AZ: 632.2 Datum: 03.09.2026 Amt: SG 3 Umweltschutz und Stadtentwicklung Bearbeiter/in: Frau Müller Beratungsunterlage für: Sitzungstermin: Öffentlichkeitsstatus: Zuständigkeit: Bauausschuss 23.09.2026 öffentlich Entscheidung Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Erweiterung Wohnbereich und Anbau Überdachung Westbalkon Laichingen, Weite Straße Sachverhalt: Das Vorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 08.07.2026 im Zuge eines Kenntnisgabeverfahrensvorgestellt.NunwurdeeinvereinfachtesVerfahrenbeantragt,dadas Vorhaben eine Befreiung benötigt. Der Bauherr plant die Erweiterung des Wohnbereichs mit knapp 8 m² im Erdgeschoss sowie den Anbau einer Überdachung für den bestehenden Balkon im 2. OG. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des qualifizierten Bebauungsplans „Hinter Henzenbuch“ aus dem Jahr 1994 mit der Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet. Daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach §30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).EinVorhabenindiesemBereichistzulässig,wennesdieFestsetzungeneinhältund die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben benötigt eine Befreiung von der festgesetzten Dachneigung. Festgesetzt ist eine Dachneigung von 15-25 Grad, vorliegend ist eine Dachneigung von 3 Grad geplant. Es handelt sich hierbei um einen untergeordneten Baukörper und die Dachneigung kommt durch die nicht zur Verfügung stehenden Bauhöhe zustande. Aus städtischer Sicht kann der Befreiung zugestimmt werden. Vertagungsfähig: nein Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben sowie den notwendigen Befreiungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. gez. Klaus Kaufmann Bürgermeister Anlagen: Information nichtöffentlich Planunterlagen

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