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Hitzeschutz an Lagenser Schulen und Kindertagesstätten / Antrag der FDP-Fraktion vom 01.09.2026
Angenommen18 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lage |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt vom 01.09.2026, eine Hitzeschutz-Bestandsaufnahme an städtischen Schulen und Kindertagesstätten durchzuführen und priorisierte Maßnahmen umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, Hitzeschutz mit besonderem Fokus ins Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt aufzunehmen und im Haushaltsplan 2027 einen Anlaufbetrag für erste konkrete Maßnahmen bereitzustellen. Der Hauptausschuss soll am 07.10.2026 darüber entscheiden.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT LAGE
DER BÜRGERMEISTER
BESCHLUSSVORLAGE
FB/Geschäftszeichen Datum Vorlagen Nr.
Büro des Bürgermeisters 25.09.2026 BV-157/2026
öffentlich
Beratungsfolge Termin Status
Hauptausschuss 07.10.2026 Entscheidung
Betreff:
Hitzeschutz an Lagenser Schulen und Kindertagesstätten / Antrag der FDP-Fraktion vom
01.09.2026
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in dem zu erstellenden Klimafolgenanpassungskonzept für die
Stadt Lage einen besonderen und prioritären Fokus auf den Schutz der städtischen Schulen
und Kindertagesstätten vor übermäßiger Hitzebelastung zu legen. Im Haushaltsplan 2027 ist
ein Anlaufbetrag für erste konkrete Maßnahmen zur Hitzevorsorge bereitzustellen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 01.09.2026 (siehe Anlage) beantragt die FDP-Fraktion eine „Hitzeschutz-
Bestandsaufnahme“ an den Schulen und Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft
durchzuführen, daraus Maßnahmen mit einer Priorisierung abzuleiten und umzusetzen.
Im April 2026 hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Klimaanpassungsgesetzes NRW in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf enthält eine
Verordnungsermächtigung für die Landesregierung diejenigen öffentlichen Stellen zu
bestimmen, die für die Gebiete der Gemeinden und Kreis Klimaanpassungskonzepte
aufstellen, und die Anforderungen an die Klimaanpassungskonzepte zu regeln. Am 14.07.2026
hat die Landesregierung die vorgesehene Verordnungsermächtigung mit der sogenannten
Klimaanpassungskonzeptverordnung NRW ausgefüllt, die zum 01.01.2027 in Kraft treten soll.
Demnach hat der Rat der Stadt Lage bis zum 30.11.2029 ein Klimaanpassungskonzept für die
Stadt Lage zu beschließen.
Im Rahmen des Projektes „Klimaresiliente Region OWL“ (siehe BV-091/2025) hat am
18.09.2026 ein Workshop mit dem Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Klimaschutz NRW
(LANUK) stattgefunden. Darin haben Vertreter des LANUK deutlich gemacht, dass die
Themenfelder Starkregenvorsorge und Hitzeschutz aus Landessicht einen besonderen
Stellenwert in den kommunalen Klimafolgenanpassungskonzepten erhalten sollten.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, den Hitzeschutz für die städtischen Schulen
und Kindertagesstätten im Rahmen der Erarbeitung des Klimafolgenanpassungskonzeptes für
die Stadt Lage prioritär zu bearbeiten. Für erste konkrete Maßnahmen sollte ein Anlaufbetrag
im Haushalt 2027 verankert werden.
Die Zuständigkeit des Hauptausschusses für den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion wird
aus den §§ 61 und 59 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW abgeleitet.
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein X
Im Haushaltsplan / Wirtschaftsplan veranschlagt: Ja Nein X
Auswirkungen Klimaschutz? Positiv Negativ Neutral X
Gez.
Matthias Kalkreuter
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert