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Antrag der Fraktion AfD - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Joh.-Seb.-Bach-Straße 20"

Zurückgezogen
TypAntrag
GemeindeKyritz
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Joh.-Seb.-Bach-Straße 20" von 2015. Begründung: Nach über zehn Jahren konnte kein Investor für einen Lebensmittelmarkt auf dem Grundstück der ehemaligen Kaufhalle Mitte gewonnen werden. Die Aufhebung soll Planungsspielraum für alternative Nutzungskonzepte schaffen und finanzielle Hürden für Investoren senken. Die Stadtverordnetenversammlung berät den Antrag am 07.10.2026.

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Stadt Kyritz ANTRAG öffentlich Zuständigkeit: Stadtverordnetenversammlung Einreicher: Fraktion AfD eingereicht am: 29.07.2026 Antrags-Nr. A/016/2026 Betreff: Antrag der Fraktion AfD - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Joh.-Seb.-Bach-Straße 20" Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz beschließt den Beschluss TV/008/2015 vom 09.12.2015 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Joh.-Seb.-Bach-Straße 20“ aufzuheben. Marcel Gaszczak Antragssteller Beratungsfolge Sitzungsdatum Beratung Stadtverordnetenversammlung 07.10.2026 öffentlich A/016/2026 öffentlich, Seite 1 von 2 Erläuterung: Begründung Am 9. Dezember 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für das Grundstück der ehemaligen Kaufhalle Mitte einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel war es, den Standort dauerhaft für einen Lebensmittelmarkt zu sichern und damit die Nahversorgung in der Innenstadt zu stärken. Heute, mehr als zehn Jahre später, müssen wir feststellen, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. In all den Jahren konnte kein Investor für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes gewonnen werden. Es ist deshalb an der Zeit, die Situation neu zu bewerten und den Weg für andere Entwicklungsmöglichkeiten freizumachen. Mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ergeben sich mehrere Vorteile: • Die ehemalige Kaufhalle Mitte rückt wieder stärker in den Fokus der Stadtentwicklung. • Grundstückseigentümer und potenzielle Investoren erhalten mehr Planungsspielraum auf Grundlage des geltenden Flächennutzungsplans (Mischgebiet). • Die bisher vorgesehene Verpflichtung, die Planungskosten für den Bebauungsplan zu übernehmen, entfällt. Dadurch wird eine mögliche finanzielle Hürde für Investoren beseitigt. • Neue Nutzungskonzepte, beispielsweise altersgerechtes Wohnen in Verbindung mit Dienstleistungen, Einzelhandel oder Gewerbe, werden erleichtert. Die vergangenen zehn Jahre haben gezeigt, dass unter den bisherigen Rahmenbedingungen kein Interesse an der Errichtung eines Lebensmittelmarktes an diesem Standort entstanden ist. Gründe hierfür dürften insbesondere die begrenzten Platzverhältnisse sowie die hohen Abriss- und Erschließungskosten sein. Anstatt an einem über zehn Jahre alten Beschluss festzuhalten, sollten wir neue Chancen für diese zentrale Fläche schaffen. Unser Ziel muss es sein, dass das Grundstück endlich wieder entwickelt wird und einen Mehrwert für unsere Stadt bietet. Welche Nutzung sich wirtschaftlich durchsetzt, soll der Markt entscheiden. Alternative Der Beschluss TV/008/2015 vom 09.12.2015 bleibt unverändert bestehen. A/016/2026 öffentlich, Seite 2 von 2

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