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Antrag der Fraktion BfG - Aufhebung des Beschlusses SV/031/2022 vom 29.06.2022 zum Thema „Klimaschutzmanager“

Abgelehnt5 Ja · 6 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeKyritz
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion BfG beantragt die Aufhebung des Beschlusses SV/031/2022 zur Schaffung einer dreijährigen Klimaschutzmanager-Stelle ab 2025. Begründet wird dies mit fehlender Effektivität, angespanntem Haushalt und bestehender Redundanz durch die bereits beschlossene Energiemanager-Position. Ein Beschluss wird nicht dokumentiert; die Beratung ist für den 07.10.2026 geplant.

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Stadt Kyritz ANTRAG öffentlich Zuständigkeit: Stadtverordnetenversammlung Einreicher: Fraktion BfG eingereicht am: 25.09.2026 Antrags-Nr. A/014/2026 Betreff: Antrag der Fraktion BfG - Aufhebung des Beschlusses SV/031/2022 vom 29.06.2022 zum Thema „Klimaschutzmanager” Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung des Beschlusses SV/031/2022 vom 29.06.2022 zum Thema „Klimaschutzmanager“. Dr. Andreas Knieknecht Antragssteller Beratungsfolge Sitzungsdatum Beratung Stadtverordnetenversammlung 07.10.2026 öffentlich A/014/2026 öffentlich, Seite 1 von 2 Erläuterung: Begründung Dieser Beschluss umfasste die Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts und die Schaffung einer dreijährigen Planstelle für einen Klimaschutzmanager ab dem Jahr 2025. Es gibt eine Reihe von Gründen, warum dieser Beschluss aufgehoben werden sollte: • Es erschließt sich nicht, welchen Nutzen die Arbeit eines „Klimaschutzmanagers“ der Stadt Kyritz bringt. Schon die Vorstellung der Arbeit des „Energiemanagers“ zeigte den erheblichen Aufwand, der zur Untersuchung von Energieeinsparmöglichkeiten betrieben wird und belegte gleichzeitig, dass die Umsetzung guter Ideen an finanziellen Ressourcen und rechtlichen Problemen scheitert. Es wäre ausreichend, Unterlagen von Städten oder Landkreisen anzufordern, die schon einen Klimaschutzmanager beschäftigt haben (Wittenberge, Prignitz). • Der angespannte Haushalt der Stadt wird durch den notwendigen Eigenanteil belastet. Die Verwendung von Steuergeldern für eine nicht benötigte Planstelle ist nicht sparsam und wirtschaftlich. • Unter SV/029/2022 wurde schon die Schaffung der Personalstelle für einen „Energiemanager“ beschlossen. Der Aufgabenbereich dieser Planstelle umfasst durch das Prüfen von möglichen Energieeinsparmöglichkeiten alle Maßnahmen, die zur CO2-Reduktion beitragen könnten. • Es ist offensichtlich, dass es sich bei dieser Planstelle um eine Personalie handelt, um die grassierende Klima-Ideologie zu unterstützen. Auch in der DDR hatten wir hauptamtliche SED-Parteisekretäre, die der Bevölkerung die sozialistische Ideologie vermitteln sollten. Diesmal ist das Ziel, dass die Menschen sich dem Ökosozialismus unterordnen. Wir befinden uns derzeit in einer Eiszeit. Es ist absurd, in einer Kältephase der Erde eine Erwärmung dieser mit einer Personalstelle in Kyritz bekämpfen zu wollen. Alternative: Es bleibt beim Beschluss SV/031/2022. A/014/2026 öffentlich, Seite 2 von 2

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