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Antrag der Fraktion BfG - Bieterverfahren statt Konzeptverfahren
Angenommen10 Ja · 2 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kyritz |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion BfG beantragt, das Grundstück der ehemaligen Kita Spatzennest per Bieterverfahren statt Konzeptverfahren zu veräußern. Sie argumentiert, dass ein Konzeptverfahren gegen Haushaltsgrundsätze verstößt, Investitionen verzögert, rechtliche Risiken birgt und zu finanziellen Nachteilen für die Kommune führt. Ein Beschluss ist für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.10.2026 geplant.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kyritz ANTRAG
öffentlich
Zuständigkeit: Stadtverordnetenversammlung
Einreicher: Fraktion BfG
eingereicht am: 14.09.2026 Antrags-Nr. A/013/2026
Betreff:
Antrag der Fraktion BfG - Bieterverfahren statt Konzeptverfahren
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Kyritz beschließt, dass das Grundstück der bisherigen Kita
Spatzennest (Straße der Jugend 3) im Bieterverfahren veräußert wird.
Dr. Andreas Knieknecht
Antragssteller
Beratungsfolge Sitzungsdatum Beratung
Stadtverordnetenversammlung 07.10.2026 öffentlich
A/013/2026 öffentlich, Seite 1 von 2
Erläuterung:
Begründung
Die Verwaltung hat angekündigt, das oben benannte Grundstück im Rahmen eines
Konzeptverfahrens veräußern zu wollen, bei dem der Verkaufspreis eine untergeordnete Rolle
spielen soll. Damit sind rechtliche Probleme und finanzielle Nachteile für die Kommune
verbunden.
• Das Konzeptverfahren widerspricht § 62 (2) der Brandenburgischen
Kommunalverfassung (Allgemeine Haushaltsgrundsätze): „Die
Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.“
• Die Bundesregierung hat den sogenannten Bauturbo beschlossen. Das
angedachte Konzeptverfahren wird die Bebauung auf diesem Grundstück
verzögern und ist somit investitionshemmend.
• Die angedachten „Maßstäbe“ der Verwaltung sind vielseitig interpretierbar.
Somit sind rechtliche Kontroversen mit unterlegenen Interessenten nicht
ausgeschlossen. Im schlimmsten Szenario werden die meisten Investoren
schon im Vorfeld abgeschreckt, so dass nur ein Interessent verbleibt. Dieser
bekommt das Grundstück dann weit unter Marktwert, so dass der Kommune
ein massiver finanzieller Schaden droht.
• Außerdem bleibt auch nach den gegebenen Antworten (Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaft 10.09.26) unklar, warum die Verwaltung ein
Konzeptverfahren bevorzugt.
A/013/2026 öffentlich, Seite 2 von 2
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