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Antrag der Fraktion BfG - Bieterverfahren statt Konzeptverfahren

Angenommen10 Ja · 2 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeKyritz
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion BfG beantragt, das Grundstück der ehemaligen Kita Spatzennest per Bieterverfahren statt Konzeptverfahren zu veräußern. Sie argumentiert, dass ein Konzeptverfahren gegen Haushaltsgrundsätze verstößt, Investitionen verzögert, rechtliche Risiken birgt und zu finanziellen Nachteilen für die Kommune führt. Ein Beschluss ist für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.10.2026 geplant.

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Stadt Kyritz ANTRAG öffentlich Zuständigkeit: Stadtverordnetenversammlung Einreicher: Fraktion BfG eingereicht am: 14.09.2026 Antrags-Nr. A/013/2026 Betreff: Antrag der Fraktion BfG - Bieterverfahren statt Konzeptverfahren Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung Kyritz beschließt, dass das Grundstück der bisherigen Kita Spatzennest (Straße der Jugend 3) im Bieterverfahren veräußert wird. Dr. Andreas Knieknecht Antragssteller Beratungsfolge Sitzungsdatum Beratung Stadtverordnetenversammlung 07.10.2026 öffentlich A/013/2026 öffentlich, Seite 1 von 2 Erläuterung: Begründung Die Verwaltung hat angekündigt, das oben benannte Grundstück im Rahmen eines Konzeptverfahrens veräußern zu wollen, bei dem der Verkaufspreis eine untergeordnete Rolle spielen soll. Damit sind rechtliche Probleme und finanzielle Nachteile für die Kommune verbunden. • Das Konzeptverfahren widerspricht § 62 (2) der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Allgemeine Haushaltsgrundsätze): „Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.“ • Die Bundesregierung hat den sogenannten Bauturbo beschlossen. Das angedachte Konzeptverfahren wird die Bebauung auf diesem Grundstück verzögern und ist somit investitionshemmend. • Die angedachten „Maßstäbe“ der Verwaltung sind vielseitig interpretierbar. Somit sind rechtliche Kontroversen mit unterlegenen Interessenten nicht ausgeschlossen. Im schlimmsten Szenario werden die meisten Investoren schon im Vorfeld abgeschreckt, so dass nur ein Interessent verbleibt. Dieser bekommt das Grundstück dann weit unter Marktwert, so dass der Kommune ein massiver finanzieller Schaden droht. • Außerdem bleibt auch nach den gegebenen Antworten (Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft 10.09.26) unklar, warum die Verwaltung ein Konzeptverfahren bevorzugt. A/013/2026 öffentlich, Seite 2 von 2

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