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Konzept Inklusion für die städtischen Kitas in Kornwestheim
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kornwestheim |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Kornwestheim erweitert ihre inklusive Kitabetreuung gemäß dem Konzept des Landkreises Ludwigsburg. Die Kooperationsvereinbarung wird zum 01.01.2027 um drei weitere Kitas (Jakob-Sigle-Platz, Rosensteinstr., Bolzstr.) ergänzt, die jeweils mit einer halben Vollzeitstelle in S8a ausgestattet werden. Der Gemeinderat beschließt die Schaffung von insgesamt 2,5 Vollzeitstellen im Stellenplan, die vollständig vom Landkreis refinanziert werden (jährlich ca. 216.000 € Pauschale plus 175.000 € Personalkosten).
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr.: 2026/188
Bearbeitung: FB2-FrauWeinreich
Datum: 19.08.2026
Sitzungsvorlage
Vorlagean zur Sitzungsart Datum Beschluss
AusschussfürSozialesund Vorberatung öffentlich 23.09.2026
Integration
Betreff:
KonzeptInklusionfürdiestädtischenKitasinKornwestheim
Anlage(n):
Beschlussvorschlag:
1. DieKonzeptionderinklusivenKitasimLandkreisLudwigsburgwirdweiterhinin
Kornwestheimumgesetzt.DieKooperationsvereinbarungzwischendemLandkreisund
derStadtKornwestheimvom19.03.2018(mitihrenErgänzungenvom01.09.2023und
01.09.2024)wirdzum01.01.2027erneutergänztumdieKooperationmitdenKitas
Jakob-Sigle-Platz,Rosensteinstr.undBolzstr.
2. WeiterberatungundBeschlussfassungimHauskonsolidierungsprozess.
BeiAbschlussderKooperationsvereinbarungundBerücksichtigungderÄnderungen
2023und2024istfürdieEinrichtungenKirchstr,Starenweg,Jakob-Sigle-Platz,
Rosensteinstr.undBolzstr.imStellenplanab2027jeeinehalbeVollzeitstelleinS8a
auszuweisen(vgl.Tabelle1).DieVerwaltungempfiehltdemGremiumaufgrundder
Zuschusssituation,dieStellentrotzStellenbesetzungssperrezuschaffen.
3. DerGemeinderatderStadtKornwestheimbeschließtdieSchaffungvoninsgesamt2,5
Vollzeitstellen.DieStellenwerdenimStellenplanderStadtKornwestheimgeführtund
werdenvollvomLandkreisLudwigsburgrefinanziert.
HaushaltsrechtlicheDeckung
ArtderAufgabenerfüllung:
- WeisungsfreiePflichtaufgabe(Staatentscheidetüber"Ob",Kommuneentscheidetüber
"Wie")JedesKindhatabdemvollendetenerstenLebensjahreinengesetzlichen
AnspruchaufeinenBetreuungsplatz(§24SGBVIII).FürKindermiteiner(drohenden)
BehinderunggiltdieserAnspruchgleichermaßenundmussvorrangigineinerregulären,
wohnortnahenKita(Inklusion)undnichtineinerSondereinrichtungerfülltwerden,
soferndiesdemWohldesKindesentspricht.
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FinanzielleAuswirkungen:
Kostenträger: 36500101
Kostenstelle: 021102,021109,021113,021110,021105
Sachkonto: 3482000
Bezeichnung: ErstattungenvonGemeindenundGemeindeverbänden
Haushaltsjahr: 2027ff.
Betrag: 216.000EUR
Erläuterung: PauschaleZuweisungvomLandratsamtLudwigsburgfürdie
personelleEingliederungshilfeVarianteA
Kostenträger 36500101
Kostenstelle 021102,021109,021113,021110,021105
Sachkonto 4012000,4022000,4032000
Bezeichnung DienstaufwendungenArbeitnehmer,BeiträgezurVersorgungskasse,
Beiträgezurgesetzl.Sozialversicherung
Haushaltsjahr 2027ff.
Betrag Ca.175.000EUR
Erläuterung PersonalkostenEingliederungshilfeVarianteA
Deckungsvorschlag:Entfällt.
SachdarstellungundBegründung:
1. Ausgangslage
ZumStand01.09.2026werdenindenstädtischenKitasinKornwestheim19Kinderbetreut,
die aufgrund einer (drohenden) seelischen Beeinträchtigung oder Behinderung oder einer
wesentlichen(drohenden)körperlichenodergeistigenBeeinträchtigungoderBehinderungin
ihrer Teilhabe eingeschränktsind. Für diese Kinder werden imRahmen der Jugendhilfe und
der Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX) Mittel des Landkreises zur
Verfügunggestellt,umdieTeilhabedieserKinderamAlltagderKitazuermöglichen.
IndenletztenJahrensteigtdieZahlderKindermitEingliederungsbedarfkontinuierlichan.
ImkommendenKita-Jahr(2026/2027)sindoderwerdenweitere21Kinderaufgenommen,
fürdieausheutigerSichteinAntragaufMittelzurEingliederungshilfenotwendigist,bzw.ein
AntragaufEingliederungshilfebereitsgestelltistabernochnichtbewilligtist.
Der Landkreis Ludwigsburg sieht auf der Basis des „Leitfaden Inklusion
KindertageseinrichtungenimLandkreisLudwigsburg“fürKommunenzweiVariantenzur
UmsetzungderKonzeptiondesLandkreisesvor:
a) BeiVarianteAwerdenineinerKommuneinklusivarbeitendeKitasaufgebautbzw.
weiterentwickelt. Mit festen Personalstellen (finanziert aus den Pauschalen des
Landkreises) sollen inklusive Strukturen entwickelt werden. In Abstimmung mit der
örtlichen Bedarfsplanung schließen Landkreis und die Kommune zur Gestaltung
sogenannter einrichtungsbezogener Lösungen eine Vereinbarung ab. Die Kommune
benenntdievonihrvorgeschlagenenKindertageseinrichtungen.
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DerTrägerprüft,wievieleKinder,dieEingliederungshilfeerhalten,ineinerEinrichtung
gut zu betreuen sind. Als Pauschale werden derzeit 1.200 € mtl. pro Kind an den
Träger gezahlt. Die Kinder werden während der gebuchten Betreuungszeit betreut.
DadurchsolldiegleichberechtigteTeilhabeauchvonKindernmitBeeinträchtigungen
ermöglicht werden. Sollte dies noch nicht möglich sein, wird dazu Rücksprache mit
demLandkreisgehaltenunddarangearbeitet,diesesZielinderZukunftumzusetzen.
Entsprechend dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) werden Platz-
reduzierungeninderKita-Gruppevorgenommen.AusdenMittelnderPauschalewird
zusätzliches Personal eingestellt, das zusätzliche Personal kann nicht auf den
Personalschlüsselangerechnetwerden.InjederEinrichtungwirdeinBeauftragterfür
Inklusion benannt, der für die inklusive Entwicklung der Kita zuständig ist. In die
Konzeption wird das Thema Entwicklung und Umsetzung von „Inklusion“ in dieser
Einrichtungeingearbeitet.
Um dem Träger Planungssicherheit zu ermöglichen wird die Pauschale nach
AbmeldungeinesKindesdreibissechsMonateweitergewährt,wennnichtlückenlos
einweiteresKindangemeldetwerdenkann.ZeigtsichderBedarferstnachAufnahme
eines Kindes in der Kita, so wird die Pauschale rückwirkend ab Einbindung einer
Fachstelle(z.B.Frühförderung/SPZ)gewährt.
b) Bei Variante B wird eine einzelfallbezogene Pauschale in Höhe von 1035 € pro Kind
gewährt.AufdieseWeisekanndieKommunedieEinzelinklusionumsetzenunddabei
die grundlegenden Standards und Rahmenbedingungen erfüllen (s. u.). Das
zusätzliche Personal kann ebenfalls nicht auf den Personalschlüssel angerechnet
werden. Außerdem werden auch bei dieser Variante die Kinder während der
gebuchten Betreuungszeit betreut und dadurch soll die gleichberechtigte Teilhabe
auch von Kindern mit Beeinträchtigung ermöglicht. Sollte eine durchgängige
Betreuung noch nicht möglich sein, wird dazu ebenso wie bei Variante A in
Rücksprache mit dem Landkreis daran gearbeitet, dieses Ziel in der Zukunft
umzusetzen.
DerzeitsindvierstädtischeKitasinKornwestheiminklusiveKitasimRahmenderVarianteA
(vgl. Vorlage 346/2017). Die Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis wurde jeweils
zum 01.09.2023 und 01.09.2024 erweitert um die Kitas Starenweg und Kirchstr. Die Kitas
Otterweg, Daimlerstr. und Kirchstr. sind je mit einer zusätzlichen Fachkraft mit einem
Stellenumfang von 50% ausgestattet, um die inklusiven Kitas (weiter) zu entwickeln.
Mindestens drei Kinder pro Kita werden gemeinsam mit dem Team so begleitet, dass eine
gleichberechtigte Teilhabe am Alltag der Kita möglich ist. In der Kita Starenweg ist die
erforderliche Stelle derzeit nicht besetzt. Dort werden stattdessen Kinder im Rahmen der
VarianteB(Einzelinklusion)betreut.
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Tabelle1:ImStellenplanzuschaffendeStellen
Erweiterungder
Vereinbarungmit
Kitas Vorlage346/20217 demLandkreiszum Neuab01.01.2027
01.09.2023und
zum 01.09.2024
Otterweg 0,5Stellen
Daimlerstr. 0,5Stellen
Kirchstr 0,5Stellen
Starenweg 0,5Stellen
(Stellederzeitnicht
besetzt)
Rosensteinstr. 0,5Stellen
Jakob-Sigle-Platz 0,5Stellen
Bolzstr. 0,5Stellen
Stellenplan: imStellenplan Neu:1Stelle Neu:1.5Stellen
Zum Stand September 2026 werden in insgesamt weiteren 9 Kitas zusätzlich Kinder im
Rahmen der Variante B (Einzelfallbezogene Eingliederung) betreut. Damit werden in 12 der
13städtischenKitasKindermitEingliederungshilfebetreut.
Die Bearbeitung der Fälle zur Einzelinklusion bedingt einen hohen Verwaltungsaufwand
sowohlseitensderPersonalabteilung,alsauchseitensderKitaVerwaltungundderKitas.In
der Personalabteilung müssen immer wieder befristete Stellen zu Einzelinklusion
ausgeschriebenwerden,VorstellungsgesprächegeführtwerdenundStellenfürdieDauerder
Bewilligungbefristetgeschaffenwerden.AußerdemwerdendieInklusionskräfteindenKitas
jeweilsneueingearbeitet.InderKita-VerwaltungwirdjederBescheidindividuellbearbeitet,
die Pauschalen des Landkreises für jedes einzelne Kind angefordert, verbucht und
kontrolliert. Im Vergleich dazu werden bei der Variante A „Inklusive Kitas“ die Pauschalen
fortlaufendausgezahltundmüssennichtproKindindividuellüberprüftwerden.Zeigtsichder
Bedarf erst nach Aufnahme eines Kindes in der Kita, so wird die Pauschale bei Variante B
rückwirkendabEinbindungeinerFachstellegewährt.
2. Ziel
Die Zahl der bisher vier inklusiv arbeitenden städtischen Kitas wird aufgrund der stetig
steigenden Zahl von Kindern mit Eingliederungsbedarf um drei weitere Kitas erhöht.
Die Kitas Jakob-Sigle-Platz, Rosensteinstr. und Bolzstr. werden dazu mit jeweils einer
zusätzlichenFachkraftmiteinemStellenanteilvon50%ausgestattet.DieStellenwerden
unbefristetbesetzt.
InjederdieserKitaskönnenmaximal3KindermitInklusionsbedarfbetreutwerden.Damit
könneninden7inklusivenKitasjeweils21KinderneinegleichberechtigteTeilhabeamAlltag
derKitaermöglichtwerden.
Bei der Aufnahmeplanung werden Kinder mit bereits vor der Aufnahme festgestellten
EingliederungsbedarfvonderzentralenAnmeldungdeninklusivenKitaszugewiesen.
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WeitereKindermitInklusionsbedarfwerdenimRahmenderEinzelinklusion(VarianteB,s.o.)
betreut.
3. Umsetzung
Die Schaffung der Stellen wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung geprüft. Die
Verwaltung empfiehlt dem Gremium aufgrund der Zuschusssituation, die Stellen trotz
Stellenbesetzungssperrezuschaffen. DieFinanzierungderStellenistüberdiePauschalen
des Landkreises gegeben. Die Kosten für eine 50% Fachkraftstelle in S 8a, St. 4 betragen
durchschnittlich ca. 35.000 € im Jahr. Hinzu kommen noch Kosten für Fortbildung,
Berufskleidung und sonstiges. Als monatliche Pauschale werden 1.200 € pro Kind vom
Landkreiszugewiesen.Dasergibtbei3KindernproKitaundMonatinSumme3.600€undpro
Jahr 43.200 €. Die Personalkosten sind abgedeckt, sofern mindestens 3 Kinder in der
EinrichtungInklusionsbedarfhaben.
NachderEntscheidungimHaushaltskonsolidierungsprozesswerdendieFachkraftstellenmit
einem Stellenumfang von 50% in den Stellenplänen der städtischen Kitas hinterlegt,
öffentlichausgeschriebenundab01.01.2027besetzt.
Mit Umsetzung des Konzepts werden entsprechend Platzreduzierungen in den inklusiven
Kitasvorgenommen:
Jedes Kind mit Inklusionsbedarf belegt in der Regel zwei Plätze. Das Platzangebot in den
KitaslässtdiesePlatzreduzierungzu.
DieKitasJakob-Sigle-Platz,Rosensteinst.undBolzstr.entwickelndasKonzeptInklusionund
seine Umsetzung im Rahmen einer vorbereitenden Arbeitsgruppe für ihre Kitas. Die Kita-
Leitungen und Inklusionsfachkräfte der bestehenden inklusiven Kitas unterstützen und
beratendieArbeitsgruppebeiderUmsetzungdesKonzepts.
SolltedasKonzeptdesLandkreisesinderZukunftverändertwerdenundsichz.B.die
Förderbedingungenändern,könnendieInklusionsfachkräfteauchalsFachkräfteinden
städtischenKitaseingesetztwerdenundaufdenStellenschlüsselangerechnetwerden.
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