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Konzept Inklusion für die städtischen Kitas in Kornwestheim

Angenommen
TypAntrag
GemeindeKornwestheim
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Kornwestheim erweitert ihre inklusive Kitabetreuung gemäß dem Konzept des Landkreises Ludwigsburg. Die Kooperationsvereinbarung wird zum 01.01.2027 um drei weitere Kitas (Jakob-Sigle-Platz, Rosensteinstr., Bolzstr.) ergänzt, die jeweils mit einer halben Vollzeitstelle in S8a ausgestattet werden. Der Gemeinderat beschließt die Schaffung von insgesamt 2,5 Vollzeitstellen im Stellenplan, die vollständig vom Landkreis refinanziert werden (jährlich ca. 216.000 € Pauschale plus 175.000 € Personalkosten).

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Dokument

Extrahierter Text

Vorlage-Nr.: 2026/188 Bearbeitung: FB2-FrauWeinreich Datum: 19.08.2026 Sitzungsvorlage Vorlagean zur Sitzungsart Datum Beschluss AusschussfürSozialesund Vorberatung öffentlich 23.09.2026 Integration Betreff: KonzeptInklusionfürdiestädtischenKitasinKornwestheim Anlage(n): Beschlussvorschlag: 1. DieKonzeptionderinklusivenKitasimLandkreisLudwigsburgwirdweiterhinin Kornwestheimumgesetzt.DieKooperationsvereinbarungzwischendemLandkreisund derStadtKornwestheimvom19.03.2018(mitihrenErgänzungenvom01.09.2023und 01.09.2024)wirdzum01.01.2027erneutergänztumdieKooperationmitdenKitas Jakob-Sigle-Platz,Rosensteinstr.undBolzstr. 2. WeiterberatungundBeschlussfassungimHauskonsolidierungsprozess. BeiAbschlussderKooperationsvereinbarungundBerücksichtigungderÄnderungen 2023und2024istfürdieEinrichtungenKirchstr,Starenweg,Jakob-Sigle-Platz, Rosensteinstr.undBolzstr.imStellenplanab2027jeeinehalbeVollzeitstelleinS8a auszuweisen(vgl.Tabelle1).DieVerwaltungempfiehltdemGremiumaufgrundder Zuschusssituation,dieStellentrotzStellenbesetzungssperrezuschaffen. 3. DerGemeinderatderStadtKornwestheimbeschließtdieSchaffungvoninsgesamt2,5 Vollzeitstellen.DieStellenwerdenimStellenplanderStadtKornwestheimgeführtund werdenvollvomLandkreisLudwigsburgrefinanziert. HaushaltsrechtlicheDeckung ArtderAufgabenerfüllung: - WeisungsfreiePflichtaufgabe(Staatentscheidetüber"Ob",Kommuneentscheidetüber "Wie")JedesKindhatabdemvollendetenerstenLebensjahreinengesetzlichen AnspruchaufeinenBetreuungsplatz(§24SGBVIII).FürKindermiteiner(drohenden) BehinderunggiltdieserAnspruchgleichermaßenundmussvorrangigineinerregulären, wohnortnahenKita(Inklusion)undnichtineinerSondereinrichtungerfülltwerden, soferndiesdemWohldesKindesentspricht. Seite1von5 FinanzielleAuswirkungen: Kostenträger: 36500101 Kostenstelle: 021102,021109,021113,021110,021105 Sachkonto: 3482000 Bezeichnung: ErstattungenvonGemeindenundGemeindeverbänden Haushaltsjahr: 2027ff. Betrag: 216.000EUR Erläuterung: PauschaleZuweisungvomLandratsamtLudwigsburgfürdie personelleEingliederungshilfeVarianteA Kostenträger 36500101 Kostenstelle 021102,021109,021113,021110,021105 Sachkonto 4012000,4022000,4032000 Bezeichnung DienstaufwendungenArbeitnehmer,BeiträgezurVersorgungskasse, Beiträgezurgesetzl.Sozialversicherung Haushaltsjahr 2027ff. Betrag Ca.175.000EUR Erläuterung PersonalkostenEingliederungshilfeVarianteA Deckungsvorschlag:Entfällt. SachdarstellungundBegründung: 1. Ausgangslage ZumStand01.09.2026werdenindenstädtischenKitasinKornwestheim19Kinderbetreut, die aufgrund einer (drohenden) seelischen Beeinträchtigung oder Behinderung oder einer wesentlichen(drohenden)körperlichenodergeistigenBeeinträchtigungoderBehinderungin ihrer Teilhabe eingeschränktsind. Für diese Kinder werden imRahmen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX) Mittel des Landkreises zur Verfügunggestellt,umdieTeilhabedieserKinderamAlltagderKitazuermöglichen. IndenletztenJahrensteigtdieZahlderKindermitEingliederungsbedarfkontinuierlichan. ImkommendenKita-Jahr(2026/2027)sindoderwerdenweitere21Kinderaufgenommen, fürdieausheutigerSichteinAntragaufMittelzurEingliederungshilfenotwendigist,bzw.ein AntragaufEingliederungshilfebereitsgestelltistabernochnichtbewilligtist. Der Landkreis Ludwigsburg sieht auf der Basis des „Leitfaden Inklusion KindertageseinrichtungenimLandkreisLudwigsburg“fürKommunenzweiVariantenzur UmsetzungderKonzeptiondesLandkreisesvor: a) BeiVarianteAwerdenineinerKommuneinklusivarbeitendeKitasaufgebautbzw. weiterentwickelt. Mit festen Personalstellen (finanziert aus den Pauschalen des Landkreises) sollen inklusive Strukturen entwickelt werden. In Abstimmung mit der örtlichen Bedarfsplanung schließen Landkreis und die Kommune zur Gestaltung sogenannter einrichtungsbezogener Lösungen eine Vereinbarung ab. Die Kommune benenntdievonihrvorgeschlagenenKindertageseinrichtungen. Seite2von5 DerTrägerprüft,wievieleKinder,dieEingliederungshilfeerhalten,ineinerEinrichtung gut zu betreuen sind. Als Pauschale werden derzeit 1.200 € mtl. pro Kind an den Träger gezahlt. Die Kinder werden während der gebuchten Betreuungszeit betreut. DadurchsolldiegleichberechtigteTeilhabeauchvonKindernmitBeeinträchtigungen ermöglicht werden. Sollte dies noch nicht möglich sein, wird dazu Rücksprache mit demLandkreisgehaltenunddarangearbeitet,diesesZielinderZukunftumzusetzen. Entsprechend dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) werden Platz- reduzierungeninderKita-Gruppevorgenommen.AusdenMittelnderPauschalewird zusätzliches Personal eingestellt, das zusätzliche Personal kann nicht auf den Personalschlüsselangerechnetwerden.InjederEinrichtungwirdeinBeauftragterfür Inklusion benannt, der für die inklusive Entwicklung der Kita zuständig ist. In die Konzeption wird das Thema Entwicklung und Umsetzung von „Inklusion“ in dieser Einrichtungeingearbeitet. Um dem Träger Planungssicherheit zu ermöglichen wird die Pauschale nach AbmeldungeinesKindesdreibissechsMonateweitergewährt,wennnichtlückenlos einweiteresKindangemeldetwerdenkann.ZeigtsichderBedarferstnachAufnahme eines Kindes in der Kita, so wird die Pauschale rückwirkend ab Einbindung einer Fachstelle(z.B.Frühförderung/SPZ)gewährt. b) Bei Variante B wird eine einzelfallbezogene Pauschale in Höhe von 1035 € pro Kind gewährt.AufdieseWeisekanndieKommunedieEinzelinklusionumsetzenunddabei die grundlegenden Standards und Rahmenbedingungen erfüllen (s. u.). Das zusätzliche Personal kann ebenfalls nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Außerdem werden auch bei dieser Variante die Kinder während der gebuchten Betreuungszeit betreut und dadurch soll die gleichberechtigte Teilhabe auch von Kindern mit Beeinträchtigung ermöglicht. Sollte eine durchgängige Betreuung noch nicht möglich sein, wird dazu ebenso wie bei Variante A in Rücksprache mit dem Landkreis daran gearbeitet, dieses Ziel in der Zukunft umzusetzen. DerzeitsindvierstädtischeKitasinKornwestheiminklusiveKitasimRahmenderVarianteA (vgl. Vorlage 346/2017). Die Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis wurde jeweils zum 01.09.2023 und 01.09.2024 erweitert um die Kitas Starenweg und Kirchstr. Die Kitas Otterweg, Daimlerstr. und Kirchstr. sind je mit einer zusätzlichen Fachkraft mit einem Stellenumfang von 50% ausgestattet, um die inklusiven Kitas (weiter) zu entwickeln. Mindestens drei Kinder pro Kita werden gemeinsam mit dem Team so begleitet, dass eine gleichberechtigte Teilhabe am Alltag der Kita möglich ist. In der Kita Starenweg ist die erforderliche Stelle derzeit nicht besetzt. Dort werden stattdessen Kinder im Rahmen der VarianteB(Einzelinklusion)betreut. Seite3von5 Tabelle1:ImStellenplanzuschaffendeStellen Erweiterungder Vereinbarungmit Kitas Vorlage346/20217 demLandkreiszum Neuab01.01.2027 01.09.2023und zum 01.09.2024 Otterweg 0,5Stellen Daimlerstr. 0,5Stellen Kirchstr 0,5Stellen Starenweg 0,5Stellen (Stellederzeitnicht besetzt) Rosensteinstr. 0,5Stellen Jakob-Sigle-Platz 0,5Stellen Bolzstr. 0,5Stellen Stellenplan: imStellenplan Neu:1Stelle Neu:1.5Stellen Zum Stand September 2026 werden in insgesamt weiteren 9 Kitas zusätzlich Kinder im Rahmen der Variante B (Einzelfallbezogene Eingliederung) betreut. Damit werden in 12 der 13städtischenKitasKindermitEingliederungshilfebetreut. Die Bearbeitung der Fälle zur Einzelinklusion bedingt einen hohen Verwaltungsaufwand sowohlseitensderPersonalabteilung,alsauchseitensderKitaVerwaltungundderKitas.In der Personalabteilung müssen immer wieder befristete Stellen zu Einzelinklusion ausgeschriebenwerden,VorstellungsgesprächegeführtwerdenundStellenfürdieDauerder Bewilligungbefristetgeschaffenwerden.AußerdemwerdendieInklusionskräfteindenKitas jeweilsneueingearbeitet.InderKita-VerwaltungwirdjederBescheidindividuellbearbeitet, die Pauschalen des Landkreises für jedes einzelne Kind angefordert, verbucht und kontrolliert. Im Vergleich dazu werden bei der Variante A „Inklusive Kitas“ die Pauschalen fortlaufendausgezahltundmüssennichtproKindindividuellüberprüftwerden.Zeigtsichder Bedarf erst nach Aufnahme eines Kindes in der Kita, so wird die Pauschale bei Variante B rückwirkendabEinbindungeinerFachstellegewährt. 2. Ziel Die Zahl der bisher vier inklusiv arbeitenden städtischen Kitas wird aufgrund der stetig steigenden Zahl von Kindern mit Eingliederungsbedarf um drei weitere Kitas erhöht. Die Kitas Jakob-Sigle-Platz, Rosensteinstr. und Bolzstr. werden dazu mit jeweils einer zusätzlichenFachkraftmiteinemStellenanteilvon50%ausgestattet.DieStellenwerden unbefristetbesetzt. InjederdieserKitaskönnenmaximal3KindermitInklusionsbedarfbetreutwerden.Damit könneninden7inklusivenKitasjeweils21KinderneinegleichberechtigteTeilhabeamAlltag derKitaermöglichtwerden. Bei der Aufnahmeplanung werden Kinder mit bereits vor der Aufnahme festgestellten EingliederungsbedarfvonderzentralenAnmeldungdeninklusivenKitaszugewiesen. Seite4von5 WeitereKindermitInklusionsbedarfwerdenimRahmenderEinzelinklusion(VarianteB,s.o.) betreut. 3. Umsetzung Die Schaffung der Stellen wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung geprüft. Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium aufgrund der Zuschusssituation, die Stellen trotz Stellenbesetzungssperrezuschaffen. DieFinanzierungderStellenistüberdiePauschalen des Landkreises gegeben. Die Kosten für eine 50% Fachkraftstelle in S 8a, St. 4 betragen durchschnittlich ca. 35.000 € im Jahr. Hinzu kommen noch Kosten für Fortbildung, Berufskleidung und sonstiges. Als monatliche Pauschale werden 1.200 € pro Kind vom Landkreiszugewiesen.Dasergibtbei3KindernproKitaundMonatinSumme3.600€undpro Jahr 43.200 €. Die Personalkosten sind abgedeckt, sofern mindestens 3 Kinder in der EinrichtungInklusionsbedarfhaben. NachderEntscheidungimHaushaltskonsolidierungsprozesswerdendieFachkraftstellenmit einem Stellenumfang von 50% in den Stellenplänen der städtischen Kitas hinterlegt, öffentlichausgeschriebenundab01.01.2027besetzt. Mit Umsetzung des Konzepts werden entsprechend Platzreduzierungen in den inklusiven Kitasvorgenommen: Jedes Kind mit Inklusionsbedarf belegt in der Regel zwei Plätze. Das Platzangebot in den KitaslässtdiesePlatzreduzierungzu. DieKitasJakob-Sigle-Platz,Rosensteinst.undBolzstr.entwickelndasKonzeptInklusionund seine Umsetzung im Rahmen einer vorbereitenden Arbeitsgruppe für ihre Kitas. Die Kita- Leitungen und Inklusionsfachkräfte der bestehenden inklusiven Kitas unterstützen und beratendieArbeitsgruppebeiderUmsetzungdesKonzepts. SolltedasKonzeptdesLandkreisesinderZukunftverändertwerdenundsichz.B.die Förderbedingungenändern,könnendieInklusionsfachkräfteauchalsFachkräfteinden städtischenKitaseingesetztwerdenundaufdenStellenschlüsselangerechnetwerden. Seite5von5

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