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Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Hitzeaktionsplans für die Gemeinde Ilvesheim; Beschluss

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeIlvesheim
Datum2026-09-24
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Gemeinde Ilvesheim Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 2026/109 Federführung: Fachbereich Hauptamt Bearbeiter: Maren Brysch-Enghofer Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2026 Entscheidung öffentlich Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Hitzeaktionsplans für die Gemeinde Ilvesheim; Beschluss Sachverhalt: Die CDU-Fraktion hat am 20.07.2026, eingegangen bei der Verwaltung am 23.07.2026, folgenden Antrag gestellt: 2026/109 Seite1von4 2026/109 Seite2von4 2026/109 Seite3von4 Gemäß § 34 der GemO in Verbindung mit § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ein VerhandlungsgegenstandaufdieTagesordnungspätestensderübernächstenSitzung des Gemeinderats zu setzen. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehören. Der gleiche Verhandlungsgegenstand darf nicht innerhalb der letzten sechs Monate behandelt worden sein. Da die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen erfordert, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag zur weiteren Bearbeitung in den Verwaltungsausschuss zu verweisen. Der Antrag soll dort in öffentlicher Sitzung inhaltlich vorberaten werden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den CDU-Antrag auf Erstellung eines Hitzeaktionsplans für die Gemeinde Ilvesheim zur inhaltlichen Vorberatung an den Verwaltungsausschuss zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen: 2026/109 Seite4von4

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