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Anpassung des Integrationsmanagements an die Landesförderung

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHockenheim
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die HoRAN-Verwaltungsgemeinschaft (Hockenheim, Altlußheim, Neulußheim, Reilingen) passt ihr Integrationsmanagement ab 01.01.2027 an die Landesförderung an: Der DRK-Vertrag wird von 3,4 auf 2,55 VZÄ reduziert, 0,5 VZÄ übernimmt eine städtische Mitarbeiterin. Die „Welcome Ukraine"-Förderung (0,5 VZÄ) endet zum 31.12.2026. Grund sind gesunkene Zuwanderungszahlen, verstärkte städtische Betreuungsstrukturen und eine Finanzierungslücke von etwa 143.572 Euro jährlich. Der Gemeinderat beschloss diese Maßnahmen am 30.09.2026.

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Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Amt/FB/EB-Verfasser Az. Datum Nr. Oberbürgermeister/Bürgermeister - 06.08.2026 OB/2026/051 Betreff: Anpassung des Integrationsmanagements an die Landesförderung Beratungsfolge zur Sitzungstermin Status Ausschuss für Soziales, Jugend, Vorberatung 17.09.2026 nicht öffentlich Kultur und Sport Gemeinderat Beschlussfassung 30.09.2026 öffentlich unter Einbeziehung von: Jugendgemeinderat Jugendbeirat/ Runder Tisch Lokale Agenda Beschluss/ Antrag: 1. Das Integrationsmanagement der HoRAN-Verwaltungsgemeinschaft wird ab dem 01.01.2027 im Umfang der nach der Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement förderfähigen Stellenanteile weitergeführt. Der bestehende Vertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) wird entsprechend angepasst. 2. Von den förderfähigen Stellenanteilen werden ab dem 01.01.2027 0,5 VZÄ durch eine förderfähige städtische Mitarbeiterin übernommen. Der mit dem DRK bestehende Vertrag wird um diesen Stellenanteil entsprechend reduziert. 3. Die zusätzlich vorgehaltenen 0,5 VZÄ Integrationsmanagement aus der ausgelaufenen Förderung „Welcome Ukraine“ werden zum 31.12.2026 beendet. Der hierfür bestehende Vertrag mit dem DRK wird zum 31.12.2026 gekündigt. Sachverhalt: 1. Ausgangslage Die Stadt Hockenheim sowie die Gemeinden Altlußheim, Neulußheim und Reilingen führen das Integrationsmanagement im Rahmen der HoRAN-Verwaltungsgemeinschaft gemeinsam durch. Die organisatorische und administrative Federführung liegt bei der Stadt Hockenheim. Auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2024 wurde mit dem DRK ein Vertrag über insgesamt 3,4 VZÄ Integrationsmanagement geschlossen. Seit dieser Entscheidung haben sich die tatsächlichen Rahmenbedingungen jedoch erheblich verändert. Zum einen sind die Zuwanderungszahlen deutlich rückläufig. Zum anderen wurde die personelle und organisatorische Betreuung obdachloser und zugewanderter Menschen innerhalb der Stadtverwaltung Hockenheim erheblich verstärkt. Die Verwaltung hält es deshalb für sachgerecht, das Integrationsmanagement ab 2027 an den tatsächlich bestehenden Bedarf und insbesondere an den Umfang der Landesförderung anzupassen. Seite1von5 Dabei soll das Integrationsmanagement ausdrücklich nicht aufgegeben, sondern bedarfsgerecht, wirtschaftlich und weiterhin leistungsfähig aufgestellt werden. 2. Erheblicher kommunaler Eigenanteil Die derzeitige Finanzierung macht den Handlungsbedarf besonders deutlich. Für das Jahr 2025 kann die HoRAN-Verwaltungsgemeinschaft für das Integrationsmanagement Landesmittel in Höhe von rund 146.287 Euro erhalten. Dem stehen Kosten für die Leistungserbringung durch das DRK in Höhe von rund 289.859 Euro gegenüber. Damit verbleibt derzeit eine Finanzierungslücke von rund 143.572 Euro, die aus kommunalen Mitteln getragen werden muss. Die Mehrkosten werden ungefähr zur Hälfte von der Stadt Hockenheim und zur anderen Hälfte von den Gemeinden Altlußheim, Neulußheim und Reilingen getragen. Damit finanzieren die vier HoRAN-Kommunen gegenwärtig nahezu die Hälfte der Kosten des Integrationsmanagements aus eigenen Haushaltsmitteln. Vor dem Hintergrund der angespannten kommunalen Finanzlage ist deshalb zu prüfen, ob der bislang vorgehaltene Stellenumfang weiterhin erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist. Eine Anpassung des Stellenumfangs an den tatsächlich förderfähigen Umfang bietet hier ein erhebliches und dauerhaftes Einsparpotenzial für alle vier HoRAN-Kommunen. 3. Förderfähiger Stellenumfang sinkt Nach einer Berechnung des Landratsamtes auf Basis der Personalkosten des dortigen Kooperationspartners IB sind für die HoRAN-Verwaltungsgemeinschaft derzeit noch insgesamt 2,55 VZÄ Integrationsmanagement förderfähig. Diese verteilen sich wie folgt: Kommune Förderfähige Stellenanteile Stadt Hockenheim 1,32 VZÄ Gemeinde Altlußheim 0,56 VZÄ Gemeinde Neulußheim 0,63 VZÄ Gemeinde Reilingen 0,04 VZÄ Gesamt 2,55 VZÄ Dem stehen bislang 3,4 VZÄ auf Grundlage des bestehenden Vertrages mit dem DRK gegenüber. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Umfang des Integrationsmanagements künftig grundsätzlich an der Förderfähigkeit auszurichten. Damit wird vermieden, dauerhaft zusätzliche Stellenanteile vorzuhalten, deren Finanzierung vollständig von den beteiligten Kommunen übernommen werden müsste. 4. Rückläufige Zuwanderungszahlen Auch die tatsächliche Entwicklung der Zuwanderung spricht für eine Anpassung. Dem Rhein-Neckar-Kreis wurden im Jahr 2025 insgesamt 1.313 zugewanderte Personen zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen. Im Jahr 2026 waren es bis zum 22.06.2026 noch 369 Personen. Auch bei den Zuweisungen in die kommunale Anschlussunterbringung zeigt sich die Entwicklung: 2023 2.663 Personen 2024 2.214 Personen 2025 2.223 Personen 2026 bis 31.05. 512 Personen Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass nach der Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement der reguläre Beratungszeitraum grundsätzlich maximal drei Jahre nach dem Erstgespräch beträgt. Damit wirken zwei Entwicklungen gleichzeitig: Es kommen weniger neue Personen hinzu und bei einem zunehmenden Anteil der bereits länger hier lebenden Menschen endet der reguläre Beratungszeitraum. Die Zahl der im Rahmen des Integrationsmanagements regulär zu betreuenden Personen wird daher perspektivisch weiter zurückgehen. 5. Städtische Betreuungsstrukturen wurden seit 2024 deutlich verstärkt Von besonderer Bedeutung ist, dass sich die personelle Situation gegenüber dem Zeitpunkt des Gemeinderatsbeschlusses im Jahr 2024 grundlegend verändert hat. Zum damaligen Zeitpunkt stand für die Betreuung der obdachlosen und in der Anschlussunterbringung lebenden zugewanderten Menschen kein zusätzlich hierfür eingesetztes städtisches Personal zur Verfügung. Zwischenzeitlich wurde die Aufgabenwahrnehmung organisatorisch und personell deutlich gestärkt. Die Obdachlosen- und Anschlussunterbringung wurde aus der Kämmerei herausgelöst und beim Ordnungsamt gebündelt. Für diesen Aufgabenbereich wurde eine zusätzliche Stelle für die Teamleitung geschaffen. Darüber hinaus wurde für die beiden großen Unterkünfte in der Brühler Straße 10-12 und der IV. Industriestraße 5 jeweils ein Hausmeister eingestellt. Damit stehen unmittelbar vor Ort feste Ansprechpartner zur Verfügung, die sich um die Unterkünfte und die dort im Alltag auftretenden praktischen Fragestellungen kümmern können. Zusätzlich wurde eine Sozialpädagogin mit einem Beschäftigungsumfang von 0,5 VZÄ aus dem Generationenbüro in das Integrationsmanagement versetzt. Diese Mitarbeiterin kann aufgrund ihrer Qualifikation im Rahmen des Integrationsmanagements eingesetzt und entsprechend gefördert werden. Damit verfügt die Stadt heute über deutlich leistungsfähigere eigene Strukturen als noch zum Zeitpunkt der Entscheidung über den bisherigen Stellenumfang im Jahr 2024. 6. Wegfall „Welcome Ukraine“ kann kompensiert werden Die bisherige zusätzliche Förderung „Welcome Ukraine“ ist ausgelaufen. Bislang wurden hierfür zusätzlich 0,5 VZÄ Integrationsmanagement über das DRK vorgehalten. Eine dauerhafte Weiterfinanzierung dieses zusätzlichen Stellenanteils aus kommunalen Eigenmitteln hält die Verwaltung angesichts der veränderten Rahmenbedingungen nicht für erforderlich. Dabei ist insbesondere berücksichtigt, dass sowohl die im Integrationsmanagement eingesetzte städtische Mitarbeiterin als auch eine Mitarbeiterin des Teams Obdachlosenunterbringung über russische Sprachkenntnisse verfügen. Damit bleiben wichtige sprachliche Kompetenzen innerhalb der städtischen Strukturen vorhanden. Der Wegfall der bisherigen Welcome-Ukraine-Integrationsmanagerin kann dadurch insbesondere auch hinsichtlich der sprachlichen Unterstützung aufgefangen werden. Durch die Beendigung dieses zusätzlichen Stellenanteils können voraussichtlich rund 23.000 Euro jährlich eingespart werden. 7. Ehrenamtliche Integrationsarbeit wurde erheblich ausgebaut Neben den hauptamtlichen Strukturen hat sich auch das ehrenamtliche Engagement in Hockenheim erfreulich weiterentwickelt. Im Hoggema Treff hat sich eine neue Gruppe von rund 25 ehrenamtlich engagierten Personen gebildet, die inzwischen regelmäßig Angebote für zugewanderte Menschen organisiert. Dienstags findet ein Gesprächskreis statt, der Begegnung, Austausch und das praktische Anwenden der deutschen Sprache ermöglicht. Darüber hinaus wird mittwochs und donnerstags vormittags unentgeltlicher Sprachunterricht angeboten. Dieses Engagement ersetzt keine professionelle Integrationsberatung. Es ergänzt sie jedoch in wichtigen Bereichen und schafft zusätzliche niedrigschwellige Angebote für Sprache, Begegnung und gesellschaftliche Integration. Damit steht heute neben den verstärkten städtischen Strukturen auch ein deutlich breiteres ehrenamtliches Unterstützungsnetzwerk zur Verfügung als noch im Jahr 2024. 8. Gesamtbewertung Die Rahmenbedingungen des Integrationsmanagements haben sich seit der Festlegung des bisherigen Stellenumfangs deutlich verändert: Die Zuwanderungszahlen gehen zurück. Die Zahl der regulär zu betreuenden Personen nimmt perspektivisch ab. Gleichzeitig wurden die städtischen Betreuungsstrukturen erheblich verstärkt und neue ehrenamtliche Angebote aufgebaut. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung des Integrationsmanagements an den förderfähigen Stellenumfang aus Sicht der Verwaltung fachlich vertretbar und wirtschaftlich geboten. Dabei geht es ausdrücklich nicht um einen Rückzug aus der Integrationsarbeit. Im Gegenteil: Mit dem vorgeschlagenen Modell bleiben das professionelle Integrationsmanagement, die städtische Betreuung in den Unterkünften und ergänzende ehrenamtliche Angebote erhalten. Gleichzeitig werden Doppelstrukturen vermieden und vorhandene eigene Ressourcen stärker genutzt. Die Verwaltung schlägt daher eine Konsolidierung mit Augenmaß vor: Leistungen werden dort erhalten, wo sie benötigt und gefördert werden, während nicht mehr erforderliche bzw. nicht mehr geförderte zusätzliche Strukturen zurückgeführt werden. Dies ermöglicht erhebliche Einsparungen, ohne die notwendige Betreuung und Integrationsarbeit grundsätzlich infrage zu stellen. Die genaue Gesamteinsparung aus der Anpassung des DRK-Vertrages ist auf Grundlage des neu zu vereinbarenden Vertragsumfangs zu ermitteln. Die Einsparungen kommen sowohl der Stadt Hockenheim als auch den beteiligten Gemeinden Altlußheim, Neulußheim und Reilingen zugute. Fazit Weniger Neuzugänge, stärkere eigene Strukturen und ein geringerer Förderumfang rechtfertigen eine Anpassung des Integrationsmanagements. Mit der vorgeschlagenen Neuausrichtung wird die professionelle Integrationsarbeit im erforderlichen und förderfähigen Umfang fortgeführt. Gleichzeitig werden vorhandene städtische Ressourcen und ehrenamtliches Engagement besser eingebunden und der kommunale Eigenanteil deutlich reduziert. Die Verwaltung hält diese Lösung daher für sozial verantwortlich, organisatorisch tragfähig und finanziell geboten. Anlage/n: OB BM FB-/Werkleitung Verfasser/in

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