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Anpassung des Integrationsmanagements an die Landesförderung
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hockenheim |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die HoRAN-Verwaltungsgemeinschaft (Hockenheim, Altlußheim, Neulußheim, Reilingen) passt ihr Integrationsmanagement ab 01.01.2027 an die Landesförderung an: Der DRK-Vertrag wird von 3,4 auf 2,55 VZÄ reduziert, 0,5 VZÄ übernimmt eine städtische Mitarbeiterin. Die „Welcome Ukraine"-Förderung (0,5 VZÄ) endet zum 31.12.2026. Grund sind gesunkene Zuwanderungszahlen, verstärkte städtische Betreuungsstrukturen und eine Finanzierungslücke von etwa 143.572 Euro jährlich. Der Gemeinderat beschloss diese Maßnahmen am 30.09.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Amt/FB/EB-Verfasser Az. Datum Nr.
Oberbürgermeister/Bürgermeister - 06.08.2026
OB/2026/051
Betreff:
Anpassung des Integrationsmanagements an die Landesförderung
Beratungsfolge zur Sitzungstermin Status
Ausschuss für Soziales, Jugend, Vorberatung 17.09.2026 nicht öffentlich
Kultur und Sport
Gemeinderat Beschlussfassung 30.09.2026 öffentlich
unter Einbeziehung von:
Jugendgemeinderat Jugendbeirat/ Runder Tisch Lokale Agenda
Beschluss/ Antrag:
1. Das Integrationsmanagement der HoRAN-Verwaltungsgemeinschaft wird ab dem
01.01.2027 im Umfang der nach der Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement
förderfähigen Stellenanteile weitergeführt. Der bestehende Vertrag mit dem Deutschen
Roten Kreuz (DRK) wird entsprechend angepasst.
2. Von den förderfähigen Stellenanteilen werden ab dem 01.01.2027 0,5 VZÄ durch eine
förderfähige städtische Mitarbeiterin übernommen. Der mit dem DRK bestehende
Vertrag wird um diesen Stellenanteil entsprechend reduziert.
3. Die zusätzlich vorgehaltenen 0,5 VZÄ Integrationsmanagement aus der ausgelaufenen
Förderung „Welcome Ukraine“ werden zum 31.12.2026 beendet. Der hierfür bestehende
Vertrag mit dem DRK wird zum 31.12.2026 gekündigt.
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Die Stadt Hockenheim sowie die Gemeinden Altlußheim, Neulußheim und Reilingen führen
das Integrationsmanagement im Rahmen der HoRAN-Verwaltungsgemeinschaft gemeinsam
durch. Die organisatorische und administrative Federführung liegt bei der Stadt Hockenheim.
Auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2024 wurde mit dem DRK ein
Vertrag über insgesamt 3,4 VZÄ Integrationsmanagement geschlossen.
Seit dieser Entscheidung haben sich die tatsächlichen Rahmenbedingungen jedoch erheblich
verändert. Zum einen sind die Zuwanderungszahlen deutlich rückläufig. Zum anderen wurde
die personelle und organisatorische Betreuung obdachloser und zugewanderter Menschen
innerhalb der Stadtverwaltung Hockenheim erheblich verstärkt.
Die Verwaltung hält es deshalb für sachgerecht, das Integrationsmanagement ab 2027 an
den tatsächlich bestehenden Bedarf und insbesondere an den Umfang der Landesförderung
anzupassen.
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Dabei soll das Integrationsmanagement ausdrücklich nicht aufgegeben, sondern
bedarfsgerecht, wirtschaftlich und weiterhin leistungsfähig aufgestellt werden.
2. Erheblicher kommunaler Eigenanteil
Die derzeitige Finanzierung macht den Handlungsbedarf besonders deutlich.
Für das Jahr 2025 kann die HoRAN-Verwaltungsgemeinschaft für das
Integrationsmanagement Landesmittel in Höhe von rund 146.287 Euro erhalten.
Dem stehen Kosten für die Leistungserbringung durch das DRK in Höhe von rund 289.859
Euro gegenüber.
Damit verbleibt derzeit eine Finanzierungslücke von rund 143.572 Euro, die aus kommunalen
Mitteln getragen werden muss.
Die Mehrkosten werden ungefähr zur Hälfte von der Stadt Hockenheim und zur anderen
Hälfte von den Gemeinden Altlußheim, Neulußheim und Reilingen getragen.
Damit finanzieren die vier HoRAN-Kommunen gegenwärtig nahezu die Hälfte der Kosten des
Integrationsmanagements aus eigenen Haushaltsmitteln.
Vor dem Hintergrund der angespannten kommunalen Finanzlage ist deshalb zu prüfen, ob
der bislang vorgehaltene Stellenumfang weiterhin erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist.
Eine Anpassung des Stellenumfangs an den tatsächlich förderfähigen Umfang bietet hier ein
erhebliches und dauerhaftes Einsparpotenzial für alle vier HoRAN-Kommunen.
3. Förderfähiger Stellenumfang sinkt
Nach einer Berechnung des Landratsamtes auf Basis der Personalkosten des dortigen
Kooperationspartners IB sind für die HoRAN-Verwaltungsgemeinschaft derzeit noch
insgesamt 2,55 VZÄ Integrationsmanagement förderfähig.
Diese verteilen sich wie folgt:
Kommune Förderfähige Stellenanteile
Stadt Hockenheim 1,32 VZÄ
Gemeinde Altlußheim 0,56 VZÄ
Gemeinde Neulußheim 0,63 VZÄ
Gemeinde Reilingen 0,04 VZÄ
Gesamt 2,55 VZÄ
Dem stehen bislang 3,4 VZÄ auf Grundlage des bestehenden Vertrages mit dem DRK
gegenüber.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Umfang des Integrationsmanagements künftig
grundsätzlich an der Förderfähigkeit auszurichten. Damit wird vermieden, dauerhaft
zusätzliche Stellenanteile vorzuhalten, deren Finanzierung vollständig von den beteiligten
Kommunen übernommen werden müsste.
4. Rückläufige Zuwanderungszahlen
Auch die tatsächliche Entwicklung der Zuwanderung spricht für eine Anpassung.
Dem Rhein-Neckar-Kreis wurden im Jahr 2025 insgesamt 1.313 zugewanderte Personen zur
vorläufigen Unterbringung zugewiesen. Im Jahr 2026 waren es bis zum 22.06.2026 noch 369
Personen.
Auch bei den Zuweisungen in die kommunale Anschlussunterbringung zeigt sich die
Entwicklung:
2023 2.663 Personen
2024 2.214 Personen
2025 2.223 Personen
2026 bis 31.05. 512 Personen
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass nach der Verwaltungsvorschrift
Integrationsmanagement der reguläre Beratungszeitraum grundsätzlich maximal drei Jahre
nach dem Erstgespräch beträgt.
Damit wirken zwei Entwicklungen gleichzeitig: Es kommen weniger neue Personen hinzu
und bei einem zunehmenden Anteil der bereits länger hier lebenden Menschen endet der
reguläre Beratungszeitraum.
Die Zahl der im Rahmen des Integrationsmanagements regulär zu betreuenden Personen
wird daher perspektivisch weiter zurückgehen.
5. Städtische Betreuungsstrukturen wurden seit 2024 deutlich verstärkt
Von besonderer Bedeutung ist, dass sich die personelle Situation gegenüber dem Zeitpunkt
des Gemeinderatsbeschlusses im Jahr 2024 grundlegend verändert hat.
Zum damaligen Zeitpunkt stand für die Betreuung der obdachlosen und in der
Anschlussunterbringung lebenden zugewanderten Menschen kein zusätzlich hierfür
eingesetztes städtisches Personal zur Verfügung.
Zwischenzeitlich wurde die Aufgabenwahrnehmung organisatorisch und personell deutlich
gestärkt.
Die Obdachlosen- und Anschlussunterbringung wurde aus der Kämmerei herausgelöst und
beim Ordnungsamt gebündelt. Für diesen Aufgabenbereich wurde eine zusätzliche Stelle für
die Teamleitung geschaffen.
Darüber hinaus wurde für die beiden großen Unterkünfte in der Brühler Straße 10-12 und der
IV. Industriestraße 5 jeweils ein Hausmeister eingestellt. Damit stehen unmittelbar vor Ort
feste Ansprechpartner zur Verfügung, die sich um die Unterkünfte und die dort im Alltag
auftretenden praktischen Fragestellungen kümmern können.
Zusätzlich wurde eine Sozialpädagogin mit einem Beschäftigungsumfang von 0,5 VZÄ aus
dem Generationenbüro in das Integrationsmanagement versetzt. Diese Mitarbeiterin kann
aufgrund ihrer Qualifikation im Rahmen des Integrationsmanagements eingesetzt und
entsprechend gefördert werden.
Damit verfügt die Stadt heute über deutlich leistungsfähigere eigene Strukturen als noch zum
Zeitpunkt der Entscheidung über den bisherigen Stellenumfang im Jahr 2024.
6. Wegfall „Welcome Ukraine“ kann kompensiert werden
Die bisherige zusätzliche Förderung „Welcome Ukraine“ ist ausgelaufen.
Bislang wurden hierfür zusätzlich 0,5 VZÄ Integrationsmanagement über das DRK
vorgehalten.
Eine dauerhafte Weiterfinanzierung dieses zusätzlichen Stellenanteils aus kommunalen
Eigenmitteln hält die Verwaltung angesichts der veränderten Rahmenbedingungen nicht für
erforderlich.
Dabei ist insbesondere berücksichtigt, dass sowohl die im Integrationsmanagement
eingesetzte städtische Mitarbeiterin als auch eine Mitarbeiterin des Teams
Obdachlosenunterbringung über russische Sprachkenntnisse verfügen.
Damit bleiben wichtige sprachliche Kompetenzen innerhalb der städtischen Strukturen
vorhanden. Der Wegfall der bisherigen Welcome-Ukraine-Integrationsmanagerin kann
dadurch insbesondere auch hinsichtlich der sprachlichen Unterstützung aufgefangen werden.
Durch die Beendigung dieses zusätzlichen Stellenanteils können voraussichtlich rund 23.000
Euro jährlich eingespart werden.
7. Ehrenamtliche Integrationsarbeit wurde erheblich ausgebaut
Neben den hauptamtlichen Strukturen hat sich auch das ehrenamtliche Engagement in
Hockenheim erfreulich weiterentwickelt.
Im Hoggema Treff hat sich eine neue Gruppe von rund 25 ehrenamtlich engagierten
Personen gebildet, die inzwischen regelmäßig Angebote für zugewanderte Menschen
organisiert.
Dienstags findet ein Gesprächskreis statt, der Begegnung, Austausch und das praktische
Anwenden der deutschen Sprache ermöglicht.
Darüber hinaus wird mittwochs und donnerstags vormittags unentgeltlicher Sprachunterricht
angeboten.
Dieses Engagement ersetzt keine professionelle Integrationsberatung. Es ergänzt sie jedoch
in wichtigen Bereichen und schafft zusätzliche niedrigschwellige Angebote für Sprache,
Begegnung und gesellschaftliche Integration.
Damit steht heute neben den verstärkten städtischen Strukturen auch ein deutlich breiteres
ehrenamtliches Unterstützungsnetzwerk zur Verfügung als noch im Jahr 2024.
8. Gesamtbewertung
Die Rahmenbedingungen des Integrationsmanagements haben sich seit der Festlegung des
bisherigen Stellenumfangs deutlich verändert:
Die Zuwanderungszahlen gehen zurück. Die Zahl der regulär zu betreuenden Personen
nimmt perspektivisch ab. Gleichzeitig wurden die städtischen Betreuungsstrukturen erheblich
verstärkt und neue ehrenamtliche Angebote aufgebaut.
Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung des Integrationsmanagements an den
förderfähigen Stellenumfang aus Sicht der Verwaltung fachlich vertretbar und wirtschaftlich
geboten.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um einen Rückzug aus der Integrationsarbeit.
Im Gegenteil: Mit dem vorgeschlagenen Modell bleiben das professionelle
Integrationsmanagement, die städtische Betreuung in den Unterkünften und ergänzende
ehrenamtliche Angebote erhalten. Gleichzeitig werden Doppelstrukturen vermieden und
vorhandene eigene Ressourcen stärker genutzt.
Die Verwaltung schlägt daher eine Konsolidierung mit Augenmaß vor: Leistungen werden
dort erhalten, wo sie benötigt und gefördert werden, während nicht mehr erforderliche bzw.
nicht mehr geförderte zusätzliche Strukturen zurückgeführt werden.
Dies ermöglicht erhebliche Einsparungen, ohne die notwendige Betreuung und
Integrationsarbeit grundsätzlich infrage zu stellen.
Die genaue Gesamteinsparung aus der Anpassung des DRK-Vertrages ist auf Grundlage
des neu zu vereinbarenden Vertragsumfangs zu ermitteln.
Die Einsparungen kommen sowohl der Stadt Hockenheim als auch den beteiligten
Gemeinden Altlußheim, Neulußheim und Reilingen zugute.
Fazit
Weniger Neuzugänge, stärkere eigene Strukturen und ein geringerer Förderumfang
rechtfertigen eine Anpassung des Integrationsmanagements.
Mit der vorgeschlagenen Neuausrichtung wird die professionelle Integrationsarbeit im
erforderlichen und förderfähigen Umfang fortgeführt. Gleichzeitig werden vorhandene
städtische Ressourcen und ehrenamtliches Engagement besser eingebunden und der
kommunale Eigenanteil deutlich reduziert.
Die Verwaltung hält diese Lösung daher für sozial verantwortlich, organisatorisch tragfähig
und finanziell geboten.
Anlage/n:
OB BM FB-/Werkleitung Verfasser/in
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