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Weiterführung des Dienstleistungsvertrag mit dem DRK-Kreisverband Mannheim e.V. für weitere fünf Jahre

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHockenheim
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Fachbereich Bürgerservice beantragt die Weiterführung des Dienstleistungsvertrags mit dem DRK-Kreisverband Mannheim e.V. für die Obdachlosenunterkunft „Im Auchtergrund" um weitere fünf Jahre. Die Verwaltung begründet dies mit gut funktionierender Zusammenarbeit, professioneller Betreuung von Personen mit psychischen und Suchtproblemen sowie Kosteneinsparungen gegenüber Eigenregie. Der Gemeinderat beschloss die Vertragsverlängerung am 30.09.2026.

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Beschlussvorlage Amt/FB/EB-Verfasser Az. Datum Nr. Fachbereich Bürgerservice - Frau 03.09.2026 32/2026/001/1 Verclas Betreff: Weiterführung des Dienstleistungsvertrag mit dem DRK-Kreisverband Mannheim e.V. für weitere fünf Jahre Beratungsfolge zur Sitzungstermin Status Ausschuss für Soziales, Jugend, Vorberatung 17.09.2026 nicht öffentlich Kultur und Sport Gemeinderat Beschlussfassung 30.09.2026 öffentlich unter Einbeziehung von: Beschluss/ Antrag: Der Gemeinderat beschließt, den zwischen der Stadt Hockenheim und dem Deutschen Rotes Kreuz Kreisverband Mannheim e.V. geschlossene und am 22.05.2022 in Kraft getretene Dienstleistungsvertrag um weitere fünf Jahre zu verlängern. Sachverhalt: Der Gemeinderat hat am 16.12.2020 die Verwaltung der Stadt Hockenheim dazu ermächtigt, mit dem DRK-Kreisverband Mannheim e.V., vertreten durch den Vorstand, Hafenstraße 47, 68159 Mannheim, einen Dienstleistungsvertrag für die Obdachlosen-Unterkunft über die Erbringung von Leistungen für Hausmeisterdienste, Ausstattung, Sozialpädagogische Betreuung sowie Hauswirtschaft abzuschließen. Der daraufhin abgeschlossene Vertrag trat mit Übergabe des Gebäudes „Im Auchtergrund“ am 22.05.2022 in Kraft, gilt aktuell für fünf Jahre und verlängert sich um jeweils weitere fünf Jahre, wenn dies dem Auftragnehmer vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Dienstleistungsvertrages in Textform angezeigt wird (Fristtermin 21.02.2027). Die Verwaltung befürwortet die Weiterführung des Dienstleistungsvertrags aus folgenden Gründen: Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hockenheim und der DRK- Wohnungslosenunterkunft läuft aus Sicht der Unterbringungsbehörde sehr gut. Die Mitarbeiter vor Ort sind immer ansprechbar und auch bei Krankheit oder Urlaub ist die Vertretung gut geregelt. Die Klienten sind - insoweit dies möglich ist und sie das zulassen - gut betreut. Viele der eingewiesenen Personen haben psychische und/oder drogenbedingte Probleme. Durch deren Betreuung werden die hiermit verbundenen potenziellen Schwierigkeiten im Ortsgebiet und mit der Stadt verringert. Auch die Eintreibung von Nutzungsgebühren kann so besser vorangebracht werden. Die Betreuung der oftmals psychisch auffälligen Personen in Eigenregie würde einen hohen Aufwand für die Stadtverwaltung bedeuten. Seite1von2 Die Kosten rein aus dem Dienstleistungsvertrag betragen aktuell 19.485,00 Euro pro Monat (649,50 Euro x 30 Plätze). Die Kämmerei weist diesbezüglich darauf hin, dass bestimmte Tätigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag, wie die sozialpädagogische Betreuung oder die Tätigkeiten der Anleitung, Unterweisung und Unterstützung der Bewohner im hauswirtschaftlichen Bereich nicht in die wohnbezogene Nutzungsgebühr miteingerechnet werden dürfen. Das heißt, dass rund 10.000 Euro pro Monat rein freiwillige Leistungen der Stadt sind und nicht weiterberechnet werden dürfen. Die im Jahr 2025 angepassten Nutzungsgebühren wurden mit einer Auslastung von durchschnittlich 16 Personen kalkuliert, was für 2025 etwas weniger als der tatsächlichen Belegung mit durchschnittlich 19 Personen entsprach. In 2026 leben bisher durchschnittlich 23 in der Wohnungslosenunterkunft, so dass es hier zu einer Überdeckung kommt, die angepasst werden muss. Anlage/n: Dienstleistungsvertrag DRK Auchtergrund unterschrieben (nö) OB BM FB-/Werkleitung Verfasser/in

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