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Auszahlung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Hockenheim
Angenommen21 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hockenheim |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschließt die Auszahlung von 1,5 Mio. EUR an die Stadtwerke Hockenheim zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung gemäß Haushaltsplan 2026. Die Mittel sollen das Eigenkapital stabilisieren, da die Stadtwerke durch hohe Defizite des Freizeitbades Aquadrom (prognostiziert -4,7 Mio. EUR für 2025) und sinkende Gewinne der Versorgungssparten unter Druck geraten. Die Eigenkapitalstärkung darf laut EU-Beihilferecht nur zur Abdeckung des Baddefizits verwendet werden und soll die Gewinnvorträge vor weiterer Aufzehrung bewahren.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Amt/FB/EB-Verfasser Az. Datum Nr.
Fachbereich Finanzen - Frau Powik 31.07.2026
20/2026/018
Betreff:
Auszahlung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR zur
Stärkung der Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Hockenheim
Beratungsfolge zur Sitzungstermin Status
Hauptausschuss Vorberatung 15.09.2026 nicht öffentlich
Gemeinderat Beschlussfassung 30.09.2026 öffentlich
unter Einbeziehung von:
Jugendgemeinderat Jugendbeirat/ Runder Tisch Lokale Agenda
Beschluss/ Antrag:
Der Gemeinderat beschließt die Auszahlung in Höhe von 1,5 Mio. EUR an die Stadtwerke
Hockenheim gemäß Haushaltsplan 2026 zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung des
Eigenbetriebs.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat im städtischen Haushalt für die Eigenkapitalstärkung des Eigenbetriebs
Stadtwerke Hockenheim ab dem Haushaltsjahr 2025 jährlich 1,5 Mio. Euro bis einschließlich
2027 bereitgestellt. Für das Planjahr 2028 sind 500.000 Euro finanziert.
Die Mittel sind im Finanzhaushalt unter der Objektnummer 7-5350.0000-900 veranschlagt.
EinEigenbetriebwirdinderkommunalenWirtschaftsführungalsSondervermögengemäß§96
GemO BW bezeichnet. Eine Eigenkapitalzuführung ist also eine Erhöhung des Anteils am
Sondervermögen Eigenbetrieb.
Die Stadtwerke Hockenheim haben im Gegenzug im Wirtschaftsplan 2025 ff. an
korrespondierender Stelle in gleichlautender Höhe Einzahlungen vorgesehen.
Der nunmehr vorliegende Jahresabschluss der Stadtwerke Hockenheim für das Jahr 2024
zeigt auf, wie notwendig diese Stärkung der Eigenkapitaldecke für das Stadtwerk aktuell
geworden ist.
Für das Wirtschaftsjahr 2024 finalisiert das Spartenergebnis des Freizeitbades Aquadrom bei
einem Zuschussbedarf von ca. -4,1 Mio. Euro. Die Versorgungssparten, die insgesamt nicht
mehrsoleistungsfähigsindwieinderVergangenheit,könnendiesesSpartendefizitnichtmehr
vollumfänglich querfinanzieren und abdecken.
InderFolgestehtfürdenJahresabschluss2024einnegativesGesamtunternehmensergebnis
in Höhe von gerundet -826T Euro (Vorjahr -1,569 Mio. Euro) fest. Dieser Verlustvortrag
schmilzt die Gewinnvorträge aus Vorjahren weiter ab, die sich auf 1,099 Mio. Euro (Vorjahr
1,925 Mio. Euro) reduzieren. Das Eigenkapital inklusive Stammkapital beträgt dann nunmehr
noch 12,859 Mio. Euro (davon 11,557 Mio. Euro langfristig gebundenes Stammkapital).
DieAbschlussarbeitenfürdenJahresabschluss2025laufenbereits.FürdieSparteAquadrom
wird in der Hochrechnung von einem negativen Ergebnis von -4,7 Mio. Euro ausgegangen.
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DasGesamtergebnisüberalleSpartenhinweg,wirdnachaktuellerPrognoseinetwabei–1,3
Mio. Euro finalisieren.
Aus Gründen der Periodengerechtigkeit kann die in 2025 ausgezahlte Eigenkapitalstärkung
erstmitdemAbschlussdesWirtschaftsjahres2025zurAnrechnungaufdasDefizitdesBades
führen. Solange stärkt die Eingabe ins Eigenkapital in Höhe von 1,5 Mio. Euro die Liquidität.
Das bedeutet für das Wirtschaftsjahr 2025 folgendes: bei einem Spartenergebnis des
Aquadroms von -4,7 Mio. Euro und nach Auflösung der spartengebundenen
Eigenkapitalstärkung, verbliebe vom Defizit noch -3,2 Mio. Euro bei einem voraussichtlichen
Gewinn durch die Versorgungsparten von ca. +3,4 Mio. Euro. In der Folge würden die
Gewinnvorträge aus den Vorjahren und somit das Eigenkapital im Rahmen des
Jahresabschlusses 2025 nicht weiter abgeschmolzen. Der finale Abschluss 2025 bleibt aber
abzuwarten.
Einen ähnlichen Effekt in Bezug auf die Abfederung des Defizits des Bades erhoffen sich die
StadtwerkeebenfallsfürdenJahresabschluss2026,davoneinemähnlichenDefizitdesBades
auszugehen ist.
Zu betonen ist, dass die Entwicklung der Ergebnisse des Freizeitbades keine Hockenheimer
BesonderheitistundauchdieTatsache,dassdieMargenfrühererJahreindenGewinnsparten
nicht mehr erreicht werden können, nicht nur die Stadtwerke Hockenheim trifft.
AusGründendesEU-Beihilferechts(Gutachtenhierzuliegtvor)istdaraufzuachten,dass die
Eigenkapitalstärkung bei ergebniswirksamer Auflösung des Bilanzpostens ausschließlich auf
das Spartendefizit des Freizeitbades Aquadrom anzurechnen ist und nicht am
Gesamtunternehmensergebnis saldiert werden darf (Zweckbindung).
Die Stadtwerke Hockenheim haben daher um Auszahlung der Eigenkapitalstärkung 2026 in
Höhe von 1,5 Mio. Euro gebeten.
Abschließendistdaraufhinzuweisen,dass dieEigenkapitalstärkungdenBeteiligungswertder
Stadtwerke in der städtischen Bilanz erhöht. Da die Stadtwerke wie oben beschrieben keinen
bzw. nur einen geringen Gesamtkonzerngewinn erwirtschaften, weichen der Beteiligungswert
und das Eigenkapital der Stadtwerke auf Dauer voneinander ab.
Dies führt dazu, dass eine dauerhafte Wertminderung des Beteiligungswertes geprüft werden
muss. Eine dauerhafte Wertminderung liegt vor, wenn das von der Gemeinde eingebrachte
Eigenkapital ganz oder teilweise dauerhaft (mindestens fünf Jahre) aufgebraucht ist. Auf die
dauerndeWertminderungdesBeteiligungswerteskannjedochverzichtetwerden,wenndurch
ein Gutachten nachgewiesen ist, dass stille Reserven in Höhe des eingebrachten, aber
bilanziell aufgebrauchten Kapitals vorhanden sind.
Esistdahernichtausgeschlossen,dassderBeteiligungswertkünftigimWertberichtigtwerden
muss. Dies würde über eine außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungswertes zu
Lasten des Ergebnishaushaltes geschehen.
Anlage/n:
OB BM FB-/Werkleitung Verfasser/in
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