Startseite › Hockenheim › Antrag

Auszahlung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Hockenheim

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHockenheim
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt die Auszahlung von 1,5 Mio. EUR an die Stadtwerke Hockenheim zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung gemäß Haushaltsplan 2026. Die Mittel sollen das Eigenkapital stabilisieren, da die Stadtwerke durch hohe Defizite des Freizeitbades Aquadrom (prognostiziert -4,7 Mio. EUR für 2025) und sinkende Gewinne der Versorgungssparten unter Druck geraten. Die Eigenkapitalstärkung darf laut EU-Beihilferecht nur zur Abdeckung des Baddefizits verwendet werden und soll die Gewinnvorträge vor weiterer Aufzehrung bewahren.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Amt/FB/EB-Verfasser Az. Datum Nr. Fachbereich Finanzen - Frau Powik 31.07.2026 20/2026/018 Betreff: Auszahlung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Hockenheim Beratungsfolge zur Sitzungstermin Status Hauptausschuss Vorberatung 15.09.2026 nicht öffentlich Gemeinderat Beschlussfassung 30.09.2026 öffentlich unter Einbeziehung von: Jugendgemeinderat Jugendbeirat/ Runder Tisch Lokale Agenda Beschluss/ Antrag: Der Gemeinderat beschließt die Auszahlung in Höhe von 1,5 Mio. EUR an die Stadtwerke Hockenheim gemäß Haushaltsplan 2026 zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs. Sachverhalt: Der Gemeinderat hat im städtischen Haushalt für die Eigenkapitalstärkung des Eigenbetriebs Stadtwerke Hockenheim ab dem Haushaltsjahr 2025 jährlich 1,5 Mio. Euro bis einschließlich 2027 bereitgestellt. Für das Planjahr 2028 sind 500.000 Euro finanziert. Die Mittel sind im Finanzhaushalt unter der Objektnummer 7-5350.0000-900 veranschlagt. EinEigenbetriebwirdinderkommunalenWirtschaftsführungalsSondervermögengemäß§96 GemO BW bezeichnet. Eine Eigenkapitalzuführung ist also eine Erhöhung des Anteils am Sondervermögen Eigenbetrieb. Die Stadtwerke Hockenheim haben im Gegenzug im Wirtschaftsplan 2025 ff. an korrespondierender Stelle in gleichlautender Höhe Einzahlungen vorgesehen. Der nunmehr vorliegende Jahresabschluss der Stadtwerke Hockenheim für das Jahr 2024 zeigt auf, wie notwendig diese Stärkung der Eigenkapitaldecke für das Stadtwerk aktuell geworden ist. Für das Wirtschaftsjahr 2024 finalisiert das Spartenergebnis des Freizeitbades Aquadrom bei einem Zuschussbedarf von ca. -4,1 Mio. Euro. Die Versorgungssparten, die insgesamt nicht mehrsoleistungsfähigsindwieinderVergangenheit,könnendiesesSpartendefizitnichtmehr vollumfänglich querfinanzieren und abdecken. InderFolgestehtfürdenJahresabschluss2024einnegativesGesamtunternehmensergebnis in Höhe von gerundet -826T Euro (Vorjahr -1,569 Mio. Euro) fest. Dieser Verlustvortrag schmilzt die Gewinnvorträge aus Vorjahren weiter ab, die sich auf 1,099 Mio. Euro (Vorjahr 1,925 Mio. Euro) reduzieren. Das Eigenkapital inklusive Stammkapital beträgt dann nunmehr noch 12,859 Mio. Euro (davon 11,557 Mio. Euro langfristig gebundenes Stammkapital). DieAbschlussarbeitenfürdenJahresabschluss2025laufenbereits.FürdieSparteAquadrom wird in der Hochrechnung von einem negativen Ergebnis von -4,7 Mio. Euro ausgegangen. Seite1von2 DasGesamtergebnisüberalleSpartenhinweg,wirdnachaktuellerPrognoseinetwabei–1,3 Mio. Euro finalisieren. Aus Gründen der Periodengerechtigkeit kann die in 2025 ausgezahlte Eigenkapitalstärkung erstmitdemAbschlussdesWirtschaftsjahres2025zurAnrechnungaufdasDefizitdesBades führen. Solange stärkt die Eingabe ins Eigenkapital in Höhe von 1,5 Mio. Euro die Liquidität. Das bedeutet für das Wirtschaftsjahr 2025 folgendes: bei einem Spartenergebnis des Aquadroms von -4,7 Mio. Euro und nach Auflösung der spartengebundenen Eigenkapitalstärkung, verbliebe vom Defizit noch -3,2 Mio. Euro bei einem voraussichtlichen Gewinn durch die Versorgungsparten von ca. +3,4 Mio. Euro. In der Folge würden die Gewinnvorträge aus den Vorjahren und somit das Eigenkapital im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 nicht weiter abgeschmolzen. Der finale Abschluss 2025 bleibt aber abzuwarten. Einen ähnlichen Effekt in Bezug auf die Abfederung des Defizits des Bades erhoffen sich die StadtwerkeebenfallsfürdenJahresabschluss2026,davoneinemähnlichenDefizitdesBades auszugehen ist. Zu betonen ist, dass die Entwicklung der Ergebnisse des Freizeitbades keine Hockenheimer BesonderheitistundauchdieTatsache,dassdieMargenfrühererJahreindenGewinnsparten nicht mehr erreicht werden können, nicht nur die Stadtwerke Hockenheim trifft. AusGründendesEU-Beihilferechts(Gutachtenhierzuliegtvor)istdaraufzuachten,dass die Eigenkapitalstärkung bei ergebniswirksamer Auflösung des Bilanzpostens ausschließlich auf das Spartendefizit des Freizeitbades Aquadrom anzurechnen ist und nicht am Gesamtunternehmensergebnis saldiert werden darf (Zweckbindung). Die Stadtwerke Hockenheim haben daher um Auszahlung der Eigenkapitalstärkung 2026 in Höhe von 1,5 Mio. Euro gebeten. Abschließendistdaraufhinzuweisen,dass dieEigenkapitalstärkungdenBeteiligungswertder Stadtwerke in der städtischen Bilanz erhöht. Da die Stadtwerke wie oben beschrieben keinen bzw. nur einen geringen Gesamtkonzerngewinn erwirtschaften, weichen der Beteiligungswert und das Eigenkapital der Stadtwerke auf Dauer voneinander ab. Dies führt dazu, dass eine dauerhafte Wertminderung des Beteiligungswertes geprüft werden muss. Eine dauerhafte Wertminderung liegt vor, wenn das von der Gemeinde eingebrachte Eigenkapital ganz oder teilweise dauerhaft (mindestens fünf Jahre) aufgebraucht ist. Auf die dauerndeWertminderungdesBeteiligungswerteskannjedochverzichtetwerden,wenndurch ein Gutachten nachgewiesen ist, dass stille Reserven in Höhe des eingebrachten, aber bilanziell aufgebrauchten Kapitals vorhanden sind. Esistdahernichtausgeschlossen,dassderBeteiligungswertkünftigimWertberichtigtwerden muss. Dies würde über eine außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungswertes zu Lasten des Ergebnishaushaltes geschehen. Anlage/n: OB BM FB-/Werkleitung Verfasser/in

Text aus PDF extrahiert