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vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Nahwärmeversorgung Heubach – Nord Erweiterung“ in Heubach

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHeubach
Datum2026-09-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Heubach stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Erweiterung der Nahwärmeversorgung auf. Das Projekt der GEO (Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb) sieht zusätzliche Wärmeerzeugungsanlagen wie BHKWs, regenerative Anlagen und Wärmespeicher vor, um Klimaziele zu erreichen und weitere Gebiete versorgen zu können. Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens einschließlich öffentlicher Beteiligung. Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

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GR/2026/077 Amt: Stadtbauamt Verfasser: Matthias Kolb Datum Gremium Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit 22.09.2026 Gemeinderat öffentlich Entscheidung Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Nahwärmeversorgung Heubach – Nord Erweiterung„ in Heubach Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB SACHDARSTELLUNG/BEGRÜNDUNG: Auf der Gemarkung Heubach steht aktuell ein Heizwerk mit mehreren Blockheizkraftwerken, die mit Biogas aus Beiswang versorgt werden. Deren Abwärme wirdindasNahwärmenetzeingespeist.EinfossilerSpitzenlastkessel,inkl.Öltanksowie ein großer Wärmespeicher mit 1000 cbm Inhalt dienen ebenfalls der Nahwärmeversorgung. Im Heizhaus sind die Netzpumpen und Steuerung für das Nahwärme untergebracht. Zur weiteren Wärmebedarfsdeckung sind weitere Gebäude für Wärmeerzeuger geplant, z.B. BHKWs, Regenerative Anlagen/EEG-Anlagen, Fossile Wärmeerzeuger sowie die zugehörigen Nebenanlagen, wie z.B. Umspannstationen zur Stromeinspeisung, Anlagen zur Brennstoffbevorratung und ein weiterer Wärmespeicher. Die Anlagen unterstützen die Erreichung der Klimaziele sowie die Senkung der CO2 Emissionen im Wärmebereich. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans sind die Voraussetzungen geschaffen, um weitereGebietemitNahwärmeversorgenzukönnen.AlsPotentialgebietkannauchdas Industriegebiet Böbingen gesehen werden. Mit dem Bebauungsplan werden die notwendigen zukünftigen Strukturen für die Wärmeerzeugung planungsrechtlich geordnet. Als Projektträger fungiert die GEO (Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb). Seite1von3 GR/2026/077 Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches umfasst das Plangebiet mit den NummernderFlurstückeNr.975/1sowieTeilflächenvonFlurstückeNr.970/23,970/24, 970/25 und 987 (Gemarkung Heubach). Auf diesen Flächen soll die bestehende Nahwärmeversorgung erweitert werden. Der genaue Geltungsbereich geht aus der Planzeichnung hervor. Das Plangebiet wird begrenzt durch: Im Norden: Flst. 254, 255 (Bebauungsplan Obere Steinge), Teilfläche 258 (Bachbegleitendes Gehölz Klotzbach) Im Osten: Flst. 970/24 (landwirtschaftliche Fläche, Gewässerrandstreifen) Im Süden: Flst. 970/23 (Straßenfläche) und 987 (Straßenfläche) Im Westen: Flst. 217 (Straßenfläche). Die Flächen befindet sich in Eigentum der GEO, der Stadt Heubach und der Gemeinde Böbingen und sind in dem derzeitigen rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein als Außenbereichsfläche dargestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Zulässigkeit für die Ausweisung eines „Sondergebiet Energieversorgung“ zu erlangen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Für die Erstellung des Bebauungsplans wurde Herr Landschaftsarchitekt Andreas Walter von dem Büro Plan Werk Stadt aus Westhausen von der GEO beauftragt. Die Kosten für die Planung trägt die GEO. BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Für die in dem Lageplan vom 19.08.2026 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan trägt den Titel „Nahwärmeversorgung Heubach – Nord Erweiterung“. 2. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahwärmeversorgung Heubach – Nord Erweiterung“ bestehend aus Planteil, Textteil, Begründung mit Umweltbericht und Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung mit Datum vom 19.08.2026 sowie die Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 23.07.2026. 3. Es soll schnellstmöglich eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Weiteren planungsrechtlichen Verfahrens. Seite2von3 GR/2026/077 FINANZIELLE AUSWIRKUNG: Die Kosten werden vom Vorhabenträger getragen. MAßNAHME DER NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE JA NEIN ANLAGEN: Anlage 1 ö - Vorentwurf Bebauungsplan Nahwärmeversorgung Heubach - Nord Erweiterung 19.08.2026 Anlage 2 ö - Vorentwurf Textteil Nahwärmeversorgung Heubach - Nord Erweiterung Anlage 3 ö - Vorentwurf Begründung Nahwärmeversorgung Heubach - Nord Erweiterung Anlage 4 ö - Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Anlage 5 ö- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Nahwärmeversorgung Heubach GR/2026/077 Seite3von3

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