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vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Nahwärmeversorgung Heubach – Nord Erweiterung“ in Heubach
Angenommen20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heubach |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Heubach stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Erweiterung der Nahwärmeversorgung auf. Das Projekt der GEO (Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb) sieht zusätzliche Wärmeerzeugungsanlagen wie BHKWs, regenerative Anlagen und Wärmespeicher vor, um Klimaziele zu erreichen und weitere Gebiete versorgen zu können. Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens einschließlich öffentlicher Beteiligung. Die Kosten trägt der Vorhabenträger.
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Dokument
Extrahierter Text
GR/2026/077
Amt: Stadtbauamt Verfasser: Matthias Kolb
Datum Gremium Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
22.09.2026 Gemeinderat öffentlich Entscheidung
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften „Nahwärmeversorgung Heubach – Nord
Erweiterung„ in Heubach
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
SACHDARSTELLUNG/BEGRÜNDUNG:
Auf der Gemarkung Heubach steht aktuell ein Heizwerk mit mehreren
Blockheizkraftwerken, die mit Biogas aus Beiswang versorgt werden. Deren Abwärme
wirdindasNahwärmenetzeingespeist.EinfossilerSpitzenlastkessel,inkl.Öltanksowie
ein großer Wärmespeicher mit 1000 cbm Inhalt dienen ebenfalls der
Nahwärmeversorgung. Im Heizhaus sind die Netzpumpen und Steuerung für das
Nahwärme untergebracht.
Zur weiteren Wärmebedarfsdeckung sind weitere Gebäude für Wärmeerzeuger
geplant, z.B. BHKWs, Regenerative Anlagen/EEG-Anlagen, Fossile Wärmeerzeuger
sowie die zugehörigen Nebenanlagen, wie z.B. Umspannstationen zur
Stromeinspeisung, Anlagen zur Brennstoffbevorratung und ein weiterer
Wärmespeicher.
Die Anlagen unterstützen die Erreichung der Klimaziele sowie die Senkung der CO2
Emissionen im Wärmebereich.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplans sind die Voraussetzungen geschaffen, um
weitereGebietemitNahwärmeversorgenzukönnen.AlsPotentialgebietkannauchdas
Industriegebiet Böbingen gesehen werden.
Mit dem Bebauungsplan werden die notwendigen zukünftigen Strukturen für die
Wärmeerzeugung planungsrechtlich geordnet. Als Projektträger fungiert die GEO
(Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb).
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Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches umfasst das Plangebiet mit den
NummernderFlurstückeNr.975/1sowieTeilflächenvonFlurstückeNr.970/23,970/24,
970/25 und 987 (Gemarkung Heubach).
Auf diesen Flächen soll die bestehende Nahwärmeversorgung erweitert werden.
Der genaue Geltungsbereich geht aus der Planzeichnung hervor.
Das Plangebiet wird begrenzt durch:
Im Norden: Flst. 254, 255 (Bebauungsplan Obere Steinge), Teilfläche 258
(Bachbegleitendes Gehölz Klotzbach)
Im Osten: Flst. 970/24 (landwirtschaftliche Fläche, Gewässerrandstreifen)
Im Süden: Flst. 970/23 (Straßenfläche) und 987 (Straßenfläche)
Im Westen: Flst. 217 (Straßenfläche).
Die Flächen befindet sich in Eigentum der GEO, der Stadt Heubach und der Gemeinde
Böbingen und sind in dem derzeitigen rechtskräftigen Flächennutzungsplan der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein als Außenbereichsfläche dargestellt.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Zulässigkeit für die Ausweisung
eines „Sondergebiet Energieversorgung“ zu erlangen, ist die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig.
Für die Erstellung des Bebauungsplans wurde Herr Landschaftsarchitekt Andreas
Walter von dem Büro Plan Werk Stadt aus Westhausen von der GEO beauftragt. Die
Kosten für die Planung trägt die GEO.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Für die in dem Lageplan vom 19.08.2026 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1
BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan trägt den Titel
„Nahwärmeversorgung Heubach – Nord Erweiterung“.
2. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Nahwärmeversorgung Heubach – Nord Erweiterung“ bestehend aus Planteil, Textteil,
Begründung mit Umweltbericht und Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung mit Datum vom
19.08.2026 sowie die Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 23.07.2026.
3. Es soll schnellstmöglich eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und
der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Weiteren
planungsrechtlichen Verfahrens.
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FINANZIELLE AUSWIRKUNG:
Die Kosten werden vom Vorhabenträger getragen.
MAßNAHME DER NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE JA NEIN
ANLAGEN:
Anlage 1 ö - Vorentwurf Bebauungsplan Nahwärmeversorgung Heubach - Nord Erweiterung
19.08.2026
Anlage 2 ö - Vorentwurf Textteil Nahwärmeversorgung Heubach - Nord Erweiterung
Anlage 3 ö - Vorentwurf Begründung Nahwärmeversorgung Heubach - Nord Erweiterung
Anlage 4 ö - Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Anlage 5 ö- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Nahwärmeversorgung Heubach
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