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Feststellung des Jahresabschlusses 2025

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHeubach
Datum2026-09-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Kämmerei legt den Jahresabschluss 2025 der Stadt Heubach zur Feststellung vor. Der Jahresabschluss wird nach dem seit 2020 geltenden Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) aufgestellt und soll die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darstellen. Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2025 fest.

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GR/2026/075 Amt: Kämmerei Verfasser: Florian Zauner Datum Gremium Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit 22.09.2026 Gemeinderat öffentlich Entscheidung Feststellung des Jahresabschlusses 2025 SACHDARSTELLUNG/BEGRÜNDUNG: Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 und der damit verbundenen Änderung der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung wurde das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg verpflichtend eingeführt. Das NKHR wurde in der Stadt Heubach zum 01.01.2020 eingeführt und wird seitdem angewendet. Mit der Einführung des NKHR zum 01.01.2020 ist gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ein Jahresabschluss aufzustellen. Den Inhalt bzw. Aufbau des Jahresabschlusses regelt § 95ff GemO BW: Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen,EinzahlungenundAuszahlungenzuenthalten,soweitnichtsanderesbestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Gemäß § 95b GemO BW ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten und der Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Bürgermeister unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres, der Gesamtabschluss innerhalb von 15 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. DiesegesetzlichenFristenkonntenfürdenvorliegendenJahresabschlusserstmalseingehalten werden. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zum Jahresabschluss zur Kenntnis. • Die vorgelegte Jahresabschluss 2025 der Stadt Heubach wird gemäß Anlage 1 festgestellt. Seite1von2 GR/2026/075 FINANZIELLE AUSWIRKUNG: MAßNAHME DER NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE JA NEIN ANLAGEN: Anlage 1 ö - Feststellung Jahresabschluss 2025 Anlage 2 ö - Jahresabschluss 2025 - Gesamtwerk GR/2026/075 Seite2von2

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