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Feststellung des Jahresabschlusses 2025
Angenommen20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heubach |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Kämmerei legt den Jahresabschluss 2025 der Stadt Heubach zur Feststellung vor. Der Jahresabschluss wird nach dem seit 2020 geltenden Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) aufgestellt und soll die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darstellen. Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2025 fest.
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Dokument
Extrahierter Text
GR/2026/075
Amt: Kämmerei Verfasser: Florian Zauner
Datum Gremium Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
22.09.2026 Gemeinderat öffentlich Entscheidung
Feststellung des Jahresabschlusses 2025
SACHDARSTELLUNG/BEGRÜNDUNG:
Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 und der damit
verbundenen Änderung der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung
wurde das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg
verpflichtend eingeführt.
Das NKHR wurde in der Stadt Heubach zum 01.01.2020 eingeführt und wird seitdem
angewendet. Mit der Einführung des NKHR zum 01.01.2020 ist gemäß § 95 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ein Jahresabschluss aufzustellen.
Den Inhalt bzw. Aufbau des Jahresabschlusses regelt § 95ff GemO BW:
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter
Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen
und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,EinzahlungenundAuszahlungenzuenthalten,soweitnichtsanderesbestimmt
ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Gemäß § 95b GemO BW ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten und der
Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen
und vom Bürgermeister unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist
vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres, der Gesamtabschluss innerhalb von 15 Monaten
nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
DiesegesetzlichenFristenkonntenfürdenvorliegendenJahresabschlusserstmalseingehalten
werden.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zum Jahresabschluss zur Kenntnis.
• Die vorgelegte Jahresabschluss 2025 der Stadt Heubach wird gemäß Anlage 1
festgestellt.
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GR/2026/075
FINANZIELLE AUSWIRKUNG:
MAßNAHME DER NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE JA NEIN
ANLAGEN:
Anlage 1 ö - Feststellung Jahresabschluss 2025
Anlage 2 ö - Jahresabschluss 2025 - Gesamtwerk
GR/2026/075
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