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Feststellung Jahresabschluss 2025 der TWH - Technische Werke Herbrechtingen GmbH
Angenommen20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herbrechtingen |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat soll den Jahresabschluss 2025 der TWH – Technische Werke Herbrechtingen GmbH feststellen. Die Wirtschaftsprüfung bescheinigte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Jahresüberschuss von 947.045,85 € wird teilweise in Gewinnrücklagen eingestellt und 300.000 € an die SWU Energie GmbH ausgeschüttet; die Stadt trägt einen Verlust von 650.149,26 €. Der Gemeinderat nahm den Antrag an.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage FG/093/2026
Fachbereich Finanzen / Grundstücke
Herbrechtingen, 08.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Feststellung Jahresabschluss 2025 der TWH - Technische Werke Herbrechtingen GmbH
Beratungsfolge:
Gemeinderat Beschlussfassung 17.09.2026 öffentlich
Anlagen:
Auszug des Prüfungsberichts zum 31.12.25 TWH - Technische Werke Herbrechtingen GmbH
Jahresabschluss 2025 TWH - Technische Werke Herbrechtingen GmbH
Beschlussvorschlag:
Empfehlung an die Gesellschafterversammlung:
1. Der Jahresabschluss der TWH zum 31.12.2025 wird festgestellt. Der Lagebericht wird zur
Kenntnis genommen.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 947.045,85 € wird in Höhe von 1.297.195,11 € in die
Gewinnrücklagen eingestellt und gemäß § 15 des Gesellschaftervertrags in Höhe von
300.000,00 € an die SWU Energie GmbH ausgeschüttet. Die Stadt Herbrechtingen trägt
einen Verlust in Höhe von 650.149,26 €. Die Auszahlung der Ausschüttung bzw. der
Verlustausgleich erfolgt am 1. Oktober 2026.
Finanzielle Auswirkungen:
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Sachverhalt:
Die Geschäftsführung hat den oben genannten Jahresabschluss und den Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2025 aufgestellt. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts beauftragte IWSB Innovative Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH –
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 27.04.2026 den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt und über die durchgeführte Prüfung den allen
Aufsichtsratsmitgliedern zugeleiteten Prüfungsbericht erstellt.
Als Anlage gehen Ihnen ein Auszug aus dem Jahresabschluss sowie die wesentlichen
Passagen des Prüfungsvermerks zu. Der vollständige Prüfungsbericht kann auf Wunsch bei der
TWH eingesehen werden und wird auf Wunsch auch zugestellt. Zielsetzung ist es, den
gesetzlichen Vertretern der Gesellschafterversammlung Vollmacht zu erteilen.
Der Aufsichtsrat hat am 19.05.2026 den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht zur
Kenntnis genommen.
Die Entlastung der Geschäftsführung ist Aufgabe des Aufsichtsrates.
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