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Feststellung des Jahresabschluss 2025 Gemeinde
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hemmingen (Württemberg) |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat stellte am 22.09.2026 den Jahresabschluss 2025 fest. Die Ergebnisrechnung weist ein negatives Gesamtergebnis von 5,76 Millionen Euro aus, das durch Rücklagenentnahmen ausgeglichen wird. Die Finanzrechnung zeigt einen Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltung und Investitionen von zusammen 10,83 Millionen Euro, hauptsächlich für Schulsanierung, Hortgebäudeerweiterung und Straßensanierungen. Der Endbestand an Zahlungsmitteln reduzierte sich um 2,89 Millionen Euro auf 7,27 Millionen Euro.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 097/2026
Federführung: Kämmerei Datum: 24.08.2026
Sachbearbeiter: Bianca Pfisterer AZ: 913.69:Jahresabschluss
2025
Beratungsfolge Termin
Gemeinderat 22.09.2026 öffentlich Beschluss
Gegenstand der Vorlage
Feststellung des Jahresabschluss 2025 Gemeinde
Sachverhalt:
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zu Schluss jedes
Rechnungsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss besteht nach §
95 GemO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Der Abschluss ist
innerhalb von 6 Monaten aufzustellen und innerhalb von 12 Monaten durch den Gemeinderat
festzustellen.
Die Verwaltung hat den Abschluss 2025 erstellt.
Die Ergebnisrechnung 2025 weist ein negatives ordentliches Ergebnis über -5.683.406,50 €
aus. Das Sonderergebnis beläuft sich auf -74.903,79 €. Zusammen führt dies zu einem
negativenGesamtergebnisvon-5.758.310,29€.
Das ordentliche Ergebnis wird durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses und das Sonderergebnis wird durch eine Entnahme aus der
Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses ausgeglichen.
Die Finanzrechnung weist einen Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit in
Höhe von -5.853.721,71 € aus. Auch gab es bei den Investitionstätigkeiten einen
Finanzierungsmittelbedarf (-4.974.810,92 €). Der gesamte Zahlungsmittelbedarf musste
komplett aus dem Finanzvermögen der Gemeinde (liquide Mittel/Geldanlagen) bestritten
werden. Der Überschuss der haushaltsunwirksamen Zahlungen, hauptsächlich bedingt durch
die Auflösung von Geldanlagen, beläuft sich auf 7.935.909,58 €. Insgesamt reduziert sich der
Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2025 um 2.892.623,05 € auf den Endstand i.H.v.
7.271.727,10 €.
Die herausragenden Investitionen im Jahr 2025 waren die Investitionszuweisungen an den
GVV für die Sanierung und Erweiterung der Glemstalschule inkl. Mobiliar (2,75 Mio. €),
Auszahlungen für die Erweiterung des Hortgebäudes (1,86 Mio.€), Auszahlungen für die
Sanierung der Hochstetter Straße und Gartenstraße (411 Tsd. €) sowie der Bau der
Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sporthalle (262 Tsd. €) und Auszahlungen für
Grundstückskäufe (630 Tsd. €).
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung erläutert. Der detaillierte Rechenschaftsbericht und
der Beteiligungsbericht sind als Anlage zur Vorlage beigefügt.
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Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat wird empfohlen,
a) den Feststellungsbeschluss wie folgt zu fassen:
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat
am 22.09.2026 den Jahresabschluss für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest:
EUR
1. Ergebnisrechnung
1.1 Summe der ordentlichen Erträge 25.769.490,78
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 31.452.897,28
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -5.683.406,50
1.4 Außerordentliche Erträge 4.989,35
1.5 Außerordentliche Aufwendungen 79.893,14
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -74.903,79
1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -5.758.310,29
2. Finanzrechnung
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.082.659,88
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 28.936.381,59
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
2.3 -5.853.721,71
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.126.068,72
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 7.100.879,64
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
2.6 Investitionstätigkeit -4.974.810,92
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
2.7 -10.828.532,63
(Saldo aus 2.3 und 2.6)
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00
2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
2.10 0,00
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des
2.11 -10.828.532,63
Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
2.12 7.935.909,58
Einzahlungen und Auszahlungen
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 10.164.360,15
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus
2.14 -2.892.623,05
2.11 und 2.12)
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des
2.15 Haushaltsjahres 7.271.737,10
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
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3. Bilanz
3.1 Immaterielles Vermögen 271.522,86
3.2 Sachvermögen 67.005.224,89
3.3 Finanzvermögen 21.637.950,04
3.4 Abgrenzungsposten 11.033.039,98
3.5 Nettoposition 0,00
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 99.947.737,77
3.7 Basiskapital 61.562.870,91
3.8 Rücklagen 23.456.945,70
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00
3.10 Sonderposten 10.907.620,53
3.11 Rückstellungen 21.260,28
3.12 Verbindlichkeiten 2.309.040,18
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.690.000,17
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 99.947.737,77
Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)
Drittvorange- Zweitvorange- Vorjahr Haushaltsjahr
gangenes gangenes
Detaillierte Darstellung der
Jahr3) Jahr3) 2024 2025
Behandlung von Überschüssen
2022 2023
und Fehlbeträgen2)
EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4
beim ordentlichen
1.
Ergebnis
Zuführung zur Rücklage
1.2 aus Überschüssen des 3.294.529,98 9.372.317,71 5.148.355,03
ordentlichen Ergebnisses
Entnahme aus der
Rücklage aus
1.4 -5.683.406,50
Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
2. beim Sonderergebnis
Zuführung zur Rücklage
2.1 aus Überschüssen des 1.171.465,99 464.371,08
Sonderergebnisses
Verrechnung eines
Fehlbetrags beim
Sonderergebnis mit der
2.2 -181.885,21 -74.903,79
Rücklage aus
Überschüssen
des Sonderergebnisses
2 Es müssen nur die Zeilen abgedruckt werden, in denen ein Sachverhalt darzustellen ist.
3 optional
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b) Den im Jahresabschluss aufgeführten zu übertragenen Haushaltsermächtigungen
sowie den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
zuzustimmen.
c) Vom Jahresabschluss Kenntnis zu nehmen.
d) Den Beteiligungsbericht 2025 nach § 105 Abs. 2 GemO zur Kenntnis zu nehmen.
Finanzierung:
Letzte Beratung:
Anlagenverzeichnis:
Anl. 1 Ö Jahresabschluss 2025
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