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Prüfung einer Fremdvergabe des Wochenmarktbetriebes - Antrag der CDU-Fraktion vom 19.03.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHeiligenhaus
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragte am 19.03.2025, die Möglichkeiten einer Fremdvergabe des städtischen Wochenmarktes zu prüfen und Erfahrungen anderer Kommunen zu erfragen. Die Verwaltung analysierte qualitative, finanzielle und Risikoaspekte beider Varianten. Sie empfiehlt die Fortführung des Eigenbetriebs, da dieser mit durchschnittlich 7.000 € jährlichen Defiziten wirtschaftlicher ist als eine Fremdvergabe (geschätzt mindestens 9.000 € Zuschussbedarf), die Stadt vollständige Steuerung behält und bisherige Beschicker eine Fremdvergabe ablehnten.

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Mitteilungsvorlage -öffentlich- Drucksache: Sicherheit und Ordnung I.2/0241/2026 Gremium Zuständigkeit Sitzungstermin Haupt-, Finanz- und Kenntnisnahme 07.10.2026 Wirtschaftsförderungsausschuss Prüfung einer Fremdvergabe des Wochenmarktbetriebes - Antrag der CDU-Fraktion vom 19.03.2025 Sachverhalt: 1. Ausgangslage & Zielsetzung Die Stadt Heiligenhaus betreibt zurzeit jeden Mittwoch und Samstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr eigenständig den Wochenmarkt auf dem Rathausplatz als Betrieb gewerblicher Art (BgA). Mit Antrag vom 19.03.2025 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.04.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten einer Fremdvergabe des Wochenmarktbetriebes zu prüfen. Hierzu möge die Verwaltung die Erfahrungen der umliegenden Städte erfragen, die bereits eine Fremdvergabe vorgenommen haben. 2. Qualitative Analyse (Nicht-monetäre Faktoren) Faktor Eigenbetrieb (Stadt) Fremdvergabe (Privat) Die Stadt behält die Die Konzeption wird durch den unmittelbare Steuerung über externen Betreiber übernommen. die Ausrichtung, das Sortiment Die Ausrichtung ist dabei stärker und die Struktur der Beschicker. an wirtschaftlichen und Marktkonzept Regionale, qualitativ und organisatorischen Vorgaben stadtgestalterisch motivierte orientiert, während kommunale Zielsetzungen können direkt Zielsetzungen nur in begrenztem und nachhaltig umgesetzt Maße steuerbar sind. werden. Faktor Eigenbetrieb (Stadt) Fremdvergabe (Privat) Die Organisation erfolgt durch eigenes Personal, ggf. ohne Der externe Veranstalter bringt in spezialisierte Markterfahrung. der Regel überregionale Erfahrung Einarbeitung und Aufbau von und etablierte Abläufe mit. Die Veranstalter-Erfahrung Fachwissen sind erforderlich, operative Durchführung ist meist insbesondere bei routinierter, die kommunale Veränderungen oder Steuerung aber eingeschränkt. Neuaufbau. Die eingesetzten Kräfte stehen Das Personal wird vom externen in einem direkten Betreiber gestellt. Die Stadt hat Beschäftigungs- und keinen unmittelbaren Zugriff auf Marktmeister/in / Weisungsverhältnis zur Stadt. Einsatz, Auswahl oder Personal Die Stadt behält die volle Führungsstruktur; organisatorische Steuerung und Steuerungsmöglichkeiten sind nur kann Personal unbürokratisch mittelbar über Verträge gegeben. anpassen. Die Stadt kann den Markt Attraktivität wird häufig über hohe gezielt als kommunales Standzahl und breites Angebot Qualitätssignal positionieren geschaffen. Die kommerzielle (z. B. regional, nachhaltig, Attraktivität / Image Ausrichtung kann die sozialer Treffpunkt). Die ursprüngliche Identität und das Identität des Marktes bleibt eng stadtpolitisch gewollte Image mit der Stadtentwicklung abschwächen. verbunden. Änderungen, Absagen oder Anpassungen sind an vertragliche kurzfristige Anpassungen sind Regelungen gebunden. innerhalb der Verwaltung relativ Terminänderungen, Stornierungen schnell und unkompliziert Flexibilität oder inhaltliche Modifikationen umsetzbar. Die Stadt reagiert können mit zusätzlichen Kosten unmittelbar auf Witterung, und Verhandlungsaufwand Ereignisse oder besondere verbunden sein. Anlässe. Die Bewerbung erfolgt integriert in die kommunale Die Vermarktung erfolgt durch Öffentlichkeitsarbeit (z. B. den externen Betreiber. Die Stadtwebsite, Soziale Medien, Kommunikation ist meist Werbung / Marketing Amtsblatt, professionell, jedoch nicht Stadtveranstaltungen). Die zwingend an die kommunale Kommunikation ist auf die Gesamtstrategie angebunden; die stadtpolitische Gesamtstrategie Stadt hat nur begrenzten Einfluss. abgestimmt. 3. Finanzielle Analyse (Kosten-Nutzen-Vergleich) Die nachfolgende Übersicht stellt die Aufwendungen, Erträge und Fehlbeträge für die Jahre 2021 bis 2024 dar und bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Einordnung des Eigenbetriebs. Sie zeigt die historische Kosten- und Ertragsstruktur des Wochenmarktes in der aktuellen Betriebsform und dient als Vergleichsgröße für die Einschätzung einer möglichen Fremdvergabe. Jahr Aufwendungen Erträge Fehlbetrag (€) (€) (€) 2021 41.410 34.798 -6.612 2022 46.660 39.913 -5.747 2023 42.022 32.452 -9.570 2024 39.033 32.665 -6.368 Erläuterung zur wirtschaftlichen Entwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung des Wochenmarktes im Eigenbetrieb zeigt in den Jahren 2021 bis 2024 durchgängig jährliche Defizite in einer Größenordnung von ca. 5.700 € bis 9.600 €. Im Durchschnitt ergibt sich für diesen Zeitraum ein jährlicher Fehlbetrag von rund 7.000 €. Kostenschätzung der Fremdvergabe Im Falle einer Fremdvergabe des Wochenmarktes geht die Verantwortung für die operative Abwicklung in der Regel vollständig auf einen externen Betreiber über. Zu den Aufgaben des Betreibers gehören insbesondere:  Marktorganisation und -durchführung  Bestellung und Einsatz der Marktleitung  Zuweisung der Standplätze sowie Wahrnehmung der Marktaufsicht  Durchführung von Werbe- und Sonderaktionen Die entstehenden Kosten werden üblicherweise durch folgende Einnahmequellen finanziert:  Standgeld für alle Beschicker (§ 1 EntgeltO)  Nebenkosten für Strom, Sanitär und vergleichbare Leistungen (§ 1, § 9 EntgeltO)  Marketingbeiträge, die von den Marketingpartnern (Beschickern) gezahlt werden Für Reinigung und Abfallentsorgung besteht die Option, dass der Betreiber diese Leistungen eigenständig erbringt oder an Dritte beauftragt (§ 14 V EntgeltO). Die entsprechenden Kosten werden in der Regel den Händlern auferlegt und verursachungsgerecht umgelegt. Die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass die durch Standgebühren und sonstige Entgelte erzielbaren Einnahmen in der Regel nicht ausreichen, um den vollständigen Betriebsaufwand eines extern geführten Wochenmarkts zu decken. In der Folge ist regelmäßig die Gewährung eines kommunalen Zuschusses an den Betreiber erforderlich, um den Marktbetrieb aufrechtzuerhalten und die angestrebte Angebotsqualität zu sichern. Als Orientierungswert können Erfahrungen aus der Stadt Helmstedt (ca. 25.000 Einwohner) herangezogen werden, wo der jährliche Zuschussbedarf durchschnittlich rund 9.000 Euro beträgt. Stadt Radeberg Stadt Hennef Stadt Zeitz Stadt Hückelhoven (nicht NRW) (nicht NRW) Auflösung des Hauptkritikpunkte, Beschicker Grund für die Vertrages aufgrund die zur Auflösung beschweren sich Kündigung des von steigenden des Vertrags geführt über gestiegene Vertrages war die Marktgebühren und haben, waren: Die Marktgebühren. schlechte schwindender mangelnde Kommunikation Beschickerzahl. Attraktivität und zwischen der Stadt Konflikte zwischen und der Marktgilde. Stadt bzw. Eine Verbesserung in Beschickern und 23 Jahren Marktgilde Vertragslaufzeit blieb aus. Die Stadtverwaltung in Velbert hatte ihren Wochenmarkt hingegen vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2022 an die Deutsche Marktgilde vergeben. Die Beauftragung war zunächst für zwei Jahre festgesetzt. Seit dem 1. April 2022 betreibt die Stadt Velbert den Wochenmarkt wieder selbst. Nähere Informationen zu den dortigen Erfahrungen liegen derzeit noch nicht vor, da unsere Anfrage bislang unbeantwortet geblieben ist. Bewertung der finanziellen Planbarkeit Der Eigenbetrieb weist auf Basis der vorliegenden Haushaltsdaten (vgl. Tabelle 2021–2024) einen durchschnittlichen jährlichen Fehlbetrag von rund 7.000 Euro aus. Demgegenüber zeigen die verfügbaren Vergleichswerte aus anderen Kommunen, dass bei einer Fremdvergabe mit einem kommunalen Zuschussbedarf von mindestens 9.000 Euro jährlich zu rechnen ist – und damit mit einem höheren Fehlbetrag als im bisherigen Eigenbetrieb. Ohne ein verbindliches Angebot eines externen Betreibers lässt sich der tatsächliche Zuschussbedarf derzeit nicht belastbar quantifizieren. Die Fremdvergabe bietet gegenüber dem Eigenbetrieb zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine finanzielle Planungssicherheit. 4. Risikoanalyse  Risiken Eigenbetrieb: Im Falle des Eigenbetriebs verbleiben die organisatorischen, personellen und haftungsrechtlichen Risiken vollständig bei der Stadt Heiligenhaus. Personelle Ausfälle, die beispielsweise durch Krankheit oder Fluktuation bedingt sind, können den laufenden Betrieb unmittelbar beeinträchtigen, sofern nicht rechtzeitig Vertretungs- und Ausfallregelungen zur Verfügung stehen. Die Funktionsfähigkeit des Marktes ist insoweit an die Verfügbarkeit eigenen Personals gebunden. Darüber hinaus umfasst die Aufgabe die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung des Marktes, einschließlich der Verkehrssicherung, der Aufsicht und der kommunaler Haftungsfragen. Obwohl diese Risiken eigenständig zu tragen sind, können sie durch klare Zuständigkeiten, interne Abläufe und fortlaufende organisatorische Anpassungen grundsätzlich gut gesteuert werden. Ein weiterer Aspekt ist der notwendige Aufbau und die Sicherung von Fachwissen in der Marktorganisation. Dieses Risiko ist jedoch grundsätzlich beherrschbar, da die Stadt jederzeit unmittelbar auf Abläufe, Personal und Konzept reagieren und notwendige Anpassungen selbst veranlassen kann.  Risiken Fremdvergabe: Die Fremdvergabe führt regelmäßig zu einer längerfristigen Bindung an vertragliche Regelungen, wodurch die Stadt ihre Steuerungsfähigkeit verliert. Nachträgliche Anpassungen des Marktkonzepts, der Standstruktur oder der qualitativen Ausrichtung sind in solchen Fällen häufig nur eingeschränkt oder unter zusätzlichen finanziellen Belastungen möglich. Die Flexibilität der Kommune wird dadurch spürbar eingeschränkt. Ein wesentliches Risiko besteht in der nur noch mittelbaren Einflussnahme auf die Zusammensetzung und Auswahl der Beschicker. Zwar können qualitative Vorgaben vertraglich geregelt werden, doch ihre tatsächliche Durchsetzung im laufenden Betrieb hängt maßgeblich von der Kooperationsbereitschaft und der Praxis des externen Betreibers ab. Dies birgt die Gefahr, dass kommunale Zielsetzungen wie Regionalität, Qualität, Vielfalt oder eine bestimmte stadtentwicklungsbezogene Ausrichtung an Gewicht verlieren. Zudem sind private Betreiber in der Regel einer stärkeren wirtschaftlichen Orientierung verpflichtet. Im Vordergrund stehen regelmäßig Wirtschaftlichkeit, Flächenauslastung und Ertragsoptimierung. Dies kann zu einer Verschiebung des Marktes in Richtung eines stärker kommerziell geprägten Veranstaltungsformats führen, bei dem qualitative, soziale oder identitätsstiftende Aspekte weniger stark berücksichtigt werden. Langfristig besteht das Risiko einer Veränderung des gewachsenen Marktcharakters bis hin zu einem Verlust der traditionellen Funktion des Wochenmarktes als regionaler, sozialer und städtebaulich bedeutsamer Treffpunkt. Hinzu kommt die strukturelle Abhängigkeit vom externen Betreiber. Dessen wirtschaftliche Stabilität und Leistungsfähigkeit liegen außerhalb des kommunalen Einflussbereichs. Bei Betreiberwechseln, Vertragsstörungen oder im Fall einer Insolvenz hat die Stadt nur einen begrenzten Handlungsspielraum, um kurzfristig gegenzusteuern oder den Betrieb vorübergehend selbst zu sichern. Die in Abschnitt 3 dargestellten Erfahrungen aus Radeberg, Hennef, Zeitz und Hückelhoven verdeutlichen, dass solche Konstellationen in der Praxis keine Ausnahme darstellen. Ein weiteres Risiko besteht im Konfliktpotenzial höherer Standgebühren. Externe Betreiber streben in der Regel danach, ihren Zuschussbedarf durch eine Erhöhung der Entgelte (Standgelder, Nebenkosten) zu decken. Dies kann zu Konflikten mit den Händlern führen, deren Akzeptanzgrenze überschritten wird. Im ungünstigsten Fall kann dies eine Abwanderung von Beschickern zur Folge haben. Dies würde die Marktqualität weiter verschlechtern und den wirtschaftlichen Betrieb zusätzlich gefährden. Im Eigenbetrieb hingegen sind die Entgelte politisch bestimmbar und langfristig stabiler. Bei Fremdvergabe besteht ein stärkerer ökonomischer Druck zur Erhöhung der Gebühren. 5. Empfehlung Auf Basis der vorliegenden Analyse wird der Eigenbetrieb des Wochenmarktes empfohlen, da: Finanzielle Planbarkeit und Haushaltskontrolle Der Fehlbetrag des Eigenbetriebs ist bekannt, transparent und durch die Verwaltung unmittelbar steuerbar. Im Zeitraum 2021–2024 belief er sich durchschnittlich auf rund 7.000 Euro jährlich. Die Kostenstruktur ist nachvollziehbar und Anpassungsmaßnahmen können ohne vertragliche Einschränkungen direkt eingeleitet werden. Bei einer Fremdvergabe ist der kommunale Zuschussbedarf hingegen ohne ein verbindliches Angebot eines externen Betreibers derzeit nicht kalkulierbar. Die verfügbaren Vergleichswerte deuten auf einen jährlichen Zuschussbedarf von mindestens 9.000 Euro hin, was zu einem höheren Fehlbetrag als im Eigenbetrieb führen würde. Eine verlässliche Reduzierung des Defizits durch eine Fremdvergabe ist auf dieser Grundlage nicht erkennbar. Die Fremdvergabe würde die finanzielle Planungssicherheit somit nicht verbessern, sondern voraussichtlich verschlechtern. Es wurde in Bezug auf die Fremdvergabe ein unverbindliches Angebot bei der deutschen Marktgilde angefragt. Auch hier warten wir noch auf das ausstehende Angebot. Erhalt der Marktqualität und kommunalen Steuerungsfähigkeit Im Eigenbetrieb verbleibt die vollständige inhaltliche, qualitative und organisatorische Hoheit bei der Stadt Heiligenhaus. Kommunale Zielsetzungen wie Regionalität, Angebotsvielfalt und die soziale Funktion des Wochenmarktes als städtischer Treffpunkt können unmittelbar gewährleistet und bei Bedarf angepasst werden. Die Entgeltpolitik bleibt politisch bestimmbar und langfristig stabil. Bei einer Fremdvergabe besteht demgegenüber das Risiko einer zunehmend kommerziellen Ausrichtung, einer eingeschränkten Einflussnahme auf die Beschicker- Zusammensetzung sowie eines wirtschaftlich bedingten Drucks zur Erhöhung der Standgebühren. Langfristig könnte dies den gewachsenen Charakter des Wochenmarktes als regionalen, sozialen und städtebaulich bedeutsamen Ort gefährden. Zudem haben sich die Markthändlerinnen und Markthändler in der Vergangenheit gegen eine Fremdvergabe ausgesprochen. Im Falle einer Vergabe an einen externen Betreiber ist daher damit zu rechnen, dass einige der bisherigen Beschickerinnen und Beschicker ihre Teilnahme am Wochenmarkt beenden werden. Die Fortführung des Eigenbetriebs bietet der Stadt Heiligenhaus die größte Planungssicherheit und den stärksten Handlungsspielraum. Sie stellt damit die wirtschaftlich kalkulierbarere und kommunalpolitisch vorzugswürdige Lösung dar. 6. Fazit Die Prüfung der möglichen Fremdvergabe des Wochenmarktes zeigt, dass sowohl der Eigenbetrieb als auch die Fremdvergabe spezifische Risiken und Herausforderungen mit sich bringen. Der Eigenbetrieb ist durch einen bekannten, kalkulierbaren Fehlbetrag gekennzeichnet, der durch die Verwaltung steuerbar ist. Zugleich bleibt die inhaltliche Verantwortung für das Marktkonzept, die Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Beschicker und die Entgeltpolitik vollständig bei der Stadt. Eine Fremdvergabe hätte hingegen eine langfristige Bindung an vertragliche Regelungen zur Folge. Dies würde die Steuerungsfähigkeit der Stadt einschränken und eine strukturelle Abhängigkeit von einem externen Betreiber schaffen. Derzeit kann der kommunale Zuschussbedarf nicht konkret beziffert werden. Die vorliegenden Vergleichswerte deuten jedoch darauf hin, dass er den aktuellen Fehlbetrag des Eigenbetriebs übersteigen würde. Zusätzliche Risiken ergeben sich durch potenziell steigende Standgebühren, mögliche Konflikte mit Beschickern sowie die Gefahr einer Destabilisierung des Betriebs bei Betreiberwechsel oder Insolvenz. Vor diesem Hintergrund ist derzeit nicht erkennbar, dass eine Fremdvergabe zu einer verlässlichen oder nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen, qualitativen oder operativen Situation führen würde. Die Fortführung des Wochenmarktes im Eigenbetrieb stellt daher die planbarere und steuerbarere Variante dar.

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