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Prüfung einer Fremdvergabe des Wochenmarktbetriebes - Antrag der CDU-Fraktion vom 19.03.2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heiligenhaus |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragte am 19.03.2025, die Möglichkeiten einer Fremdvergabe des städtischen Wochenmarktes zu prüfen und Erfahrungen anderer Kommunen zu erfragen. Die Verwaltung analysierte qualitative, finanzielle und Risikoaspekte beider Varianten. Sie empfiehlt die Fortführung des Eigenbetriebs, da dieser mit durchschnittlich 7.000 € jährlichen Defiziten wirtschaftlicher ist als eine Fremdvergabe (geschätzt mindestens 9.000 € Zuschussbedarf), die Stadt vollständige Steuerung behält und bisherige Beschicker eine Fremdvergabe ablehnten.
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Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage -öffentlich- Drucksache:
Sicherheit und Ordnung I.2/0241/2026
Gremium Zuständigkeit Sitzungstermin
Haupt-, Finanz- und
Kenntnisnahme 07.10.2026
Wirtschaftsförderungsausschuss
Prüfung einer Fremdvergabe des Wochenmarktbetriebes - Antrag der CDU-Fraktion
vom 19.03.2025
Sachverhalt:
1. Ausgangslage & Zielsetzung
Die Stadt Heiligenhaus betreibt zurzeit jeden Mittwoch und Samstag in der Zeit von 07:00 Uhr
bis 13:00 Uhr eigenständig den Wochenmarkt auf dem Rathausplatz als Betrieb gewerblicher
Art (BgA).
Mit Antrag vom 19.03.2025 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.04.2025
wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten einer Fremdvergabe des
Wochenmarktbetriebes zu prüfen. Hierzu möge die Verwaltung die Erfahrungen der
umliegenden Städte erfragen, die bereits eine Fremdvergabe vorgenommen haben.
2. Qualitative Analyse (Nicht-monetäre Faktoren)
Faktor Eigenbetrieb (Stadt) Fremdvergabe (Privat)
Die Stadt behält die
Die Konzeption wird durch den
unmittelbare Steuerung über
externen Betreiber übernommen.
die Ausrichtung, das Sortiment
Die Ausrichtung ist dabei stärker
und die Struktur der Beschicker.
an wirtschaftlichen und
Marktkonzept Regionale, qualitativ und
organisatorischen Vorgaben
stadtgestalterisch motivierte
orientiert, während kommunale
Zielsetzungen können direkt
Zielsetzungen nur in begrenztem
und nachhaltig umgesetzt
Maße steuerbar sind.
werden.
Faktor Eigenbetrieb (Stadt) Fremdvergabe (Privat)
Die Organisation erfolgt durch
eigenes Personal, ggf. ohne Der externe Veranstalter bringt in
spezialisierte Markterfahrung. der Regel überregionale Erfahrung
Einarbeitung und Aufbau von und etablierte Abläufe mit. Die
Veranstalter-Erfahrung
Fachwissen sind erforderlich, operative Durchführung ist meist
insbesondere bei routinierter, die kommunale
Veränderungen oder Steuerung aber eingeschränkt.
Neuaufbau.
Die eingesetzten Kräfte stehen
Das Personal wird vom externen
in einem direkten
Betreiber gestellt. Die Stadt hat
Beschäftigungs- und
keinen unmittelbaren Zugriff auf
Marktmeister/in / Weisungsverhältnis zur Stadt.
Einsatz, Auswahl oder
Personal Die Stadt behält die volle
Führungsstruktur;
organisatorische Steuerung und
Steuerungsmöglichkeiten sind nur
kann Personal unbürokratisch
mittelbar über Verträge gegeben.
anpassen.
Die Stadt kann den Markt
Attraktivität wird häufig über hohe
gezielt als kommunales
Standzahl und breites Angebot
Qualitätssignal positionieren
geschaffen. Die kommerzielle
(z. B. regional, nachhaltig,
Attraktivität / Image Ausrichtung kann die
sozialer Treffpunkt). Die
ursprüngliche Identität und das
Identität des Marktes bleibt eng
stadtpolitisch gewollte Image
mit der Stadtentwicklung
abschwächen.
verbunden.
Änderungen, Absagen oder
Anpassungen sind an vertragliche
kurzfristige Anpassungen sind
Regelungen gebunden.
innerhalb der Verwaltung relativ
Terminänderungen, Stornierungen
schnell und unkompliziert
Flexibilität oder inhaltliche Modifikationen
umsetzbar. Die Stadt reagiert
können mit zusätzlichen Kosten
unmittelbar auf Witterung,
und Verhandlungsaufwand
Ereignisse oder besondere
verbunden sein.
Anlässe.
Die Bewerbung erfolgt
integriert in die kommunale Die Vermarktung erfolgt durch
Öffentlichkeitsarbeit (z. B. den externen Betreiber. Die
Stadtwebsite, Soziale Medien, Kommunikation ist meist
Werbung / Marketing Amtsblatt, professionell, jedoch nicht
Stadtveranstaltungen). Die zwingend an die kommunale
Kommunikation ist auf die Gesamtstrategie angebunden; die
stadtpolitische Gesamtstrategie Stadt hat nur begrenzten Einfluss.
abgestimmt.
3. Finanzielle Analyse (Kosten-Nutzen-Vergleich)
Die nachfolgende Übersicht stellt die Aufwendungen, Erträge und Fehlbeträge für die Jahre
2021 bis 2024 dar und bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Einordnung des
Eigenbetriebs. Sie zeigt die historische Kosten- und Ertragsstruktur des Wochenmarktes in der
aktuellen Betriebsform und dient als Vergleichsgröße für die Einschätzung einer möglichen
Fremdvergabe.
Jahr Aufwendungen Erträge Fehlbetrag
(€) (€) (€)
2021 41.410 34.798 -6.612
2022 46.660 39.913 -5.747
2023 42.022 32.452 -9.570
2024 39.033 32.665 -6.368
Erläuterung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die wirtschaftliche Entwicklung des Wochenmarktes im Eigenbetrieb zeigt in den Jahren 2021
bis 2024 durchgängig jährliche Defizite in einer Größenordnung von ca. 5.700 € bis 9.600 €. Im
Durchschnitt ergibt sich für diesen Zeitraum ein jährlicher Fehlbetrag von rund 7.000 €.
Kostenschätzung der Fremdvergabe
Im Falle einer Fremdvergabe des Wochenmarktes geht die Verantwortung für die operative
Abwicklung in der Regel vollständig auf einen externen Betreiber über.
Zu den Aufgaben des Betreibers gehören insbesondere:
Marktorganisation und -durchführung
Bestellung und Einsatz der Marktleitung
Zuweisung der Standplätze sowie Wahrnehmung der Marktaufsicht
Durchführung von Werbe- und Sonderaktionen
Die entstehenden Kosten werden üblicherweise durch folgende Einnahmequellen finanziert:
Standgeld für alle Beschicker (§ 1 EntgeltO)
Nebenkosten für Strom, Sanitär und vergleichbare Leistungen (§ 1, § 9 EntgeltO)
Marketingbeiträge, die von den Marketingpartnern (Beschickern) gezahlt werden
Für Reinigung und Abfallentsorgung besteht die Option, dass der Betreiber diese Leistungen
eigenständig erbringt oder an Dritte beauftragt (§ 14 V EntgeltO). Die entsprechenden Kosten
werden in der Regel den Händlern auferlegt und verursachungsgerecht umgelegt.
Die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass die durch Standgebühren und sonstige
Entgelte erzielbaren Einnahmen in der Regel nicht ausreichen, um den vollständigen
Betriebsaufwand eines extern geführten Wochenmarkts zu decken. In der Folge ist regelmäßig
die Gewährung eines kommunalen Zuschusses an den Betreiber erforderlich, um den
Marktbetrieb aufrechtzuerhalten und die angestrebte Angebotsqualität zu sichern. Als
Orientierungswert können Erfahrungen aus der Stadt Helmstedt (ca. 25.000 Einwohner)
herangezogen werden, wo der jährliche Zuschussbedarf durchschnittlich rund 9.000 Euro
beträgt.
Stadt Radeberg Stadt Hennef Stadt Zeitz Stadt Hückelhoven
(nicht NRW) (nicht NRW)
Auflösung des Hauptkritikpunkte, Beschicker Grund für die
Vertrages aufgrund die zur Auflösung beschweren sich Kündigung des
von steigenden des Vertrags geführt über gestiegene Vertrages war die
Marktgebühren und haben, waren: Die Marktgebühren. schlechte
schwindender mangelnde Kommunikation
Beschickerzahl. Attraktivität und zwischen der Stadt
Konflikte zwischen und der Marktgilde.
Stadt bzw. Eine Verbesserung in
Beschickern und 23 Jahren
Marktgilde Vertragslaufzeit blieb
aus.
Die Stadtverwaltung in Velbert hatte ihren Wochenmarkt hingegen vom 1. April 2020 bis zum
31. März 2022 an die Deutsche Marktgilde vergeben. Die Beauftragung war zunächst für zwei
Jahre festgesetzt. Seit dem 1. April 2022 betreibt die Stadt Velbert den Wochenmarkt wieder
selbst. Nähere Informationen zu den dortigen Erfahrungen liegen derzeit noch nicht vor, da
unsere Anfrage bislang unbeantwortet geblieben ist.
Bewertung der finanziellen Planbarkeit
Der Eigenbetrieb weist auf Basis der vorliegenden Haushaltsdaten (vgl. Tabelle 2021–2024)
einen durchschnittlichen jährlichen Fehlbetrag von rund 7.000 Euro aus. Demgegenüber zeigen
die verfügbaren Vergleichswerte aus anderen Kommunen, dass bei einer Fremdvergabe mit
einem kommunalen Zuschussbedarf von mindestens 9.000 Euro jährlich zu rechnen ist – und
damit mit einem höheren Fehlbetrag als im bisherigen Eigenbetrieb.
Ohne ein verbindliches Angebot eines externen Betreibers lässt sich der tatsächliche
Zuschussbedarf derzeit nicht belastbar quantifizieren. Die Fremdvergabe bietet gegenüber dem
Eigenbetrieb zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine finanzielle Planungssicherheit.
4. Risikoanalyse
Risiken Eigenbetrieb:
Im Falle des Eigenbetriebs verbleiben die organisatorischen, personellen und
haftungsrechtlichen Risiken vollständig bei der Stadt Heiligenhaus. Personelle Ausfälle,
die beispielsweise durch Krankheit oder Fluktuation bedingt sind, können den laufenden
Betrieb unmittelbar beeinträchtigen, sofern nicht rechtzeitig Vertretungs- und
Ausfallregelungen zur Verfügung stehen. Die Funktionsfähigkeit des Marktes ist insoweit
an die Verfügbarkeit eigenen Personals gebunden.
Darüber hinaus umfasst die Aufgabe die Gewährleistung der ordnungsgemäßen
Durchführung des Marktes, einschließlich der Verkehrssicherung, der Aufsicht und der
kommunaler Haftungsfragen. Obwohl diese Risiken eigenständig zu tragen sind, können
sie durch klare Zuständigkeiten, interne Abläufe und fortlaufende organisatorische
Anpassungen grundsätzlich gut gesteuert werden.
Ein weiterer Aspekt ist der notwendige Aufbau und die Sicherung von Fachwissen in der
Marktorganisation. Dieses Risiko ist jedoch grundsätzlich beherrschbar, da die Stadt
jederzeit unmittelbar auf Abläufe, Personal und Konzept reagieren und notwendige
Anpassungen selbst veranlassen kann.
Risiken Fremdvergabe:
Die Fremdvergabe führt regelmäßig zu einer längerfristigen Bindung an vertragliche
Regelungen, wodurch die Stadt ihre Steuerungsfähigkeit verliert. Nachträgliche
Anpassungen des Marktkonzepts, der Standstruktur oder der qualitativen Ausrichtung
sind in solchen Fällen häufig nur eingeschränkt oder unter zusätzlichen finanziellen
Belastungen möglich. Die Flexibilität der Kommune wird dadurch spürbar eingeschränkt.
Ein wesentliches Risiko besteht in der nur noch mittelbaren Einflussnahme auf die
Zusammensetzung und Auswahl der Beschicker.
Zwar können qualitative Vorgaben vertraglich geregelt werden, doch ihre tatsächliche
Durchsetzung im laufenden Betrieb hängt maßgeblich von der Kooperationsbereitschaft
und der Praxis des externen Betreibers ab. Dies birgt die Gefahr, dass kommunale
Zielsetzungen wie Regionalität, Qualität, Vielfalt oder eine bestimmte
stadtentwicklungsbezogene Ausrichtung an Gewicht verlieren.
Zudem sind private Betreiber in der Regel einer stärkeren wirtschaftlichen Orientierung
verpflichtet. Im Vordergrund stehen regelmäßig Wirtschaftlichkeit, Flächenauslastung
und Ertragsoptimierung. Dies kann zu einer Verschiebung des Marktes in Richtung eines
stärker kommerziell geprägten Veranstaltungsformats führen, bei dem qualitative,
soziale oder identitätsstiftende Aspekte weniger stark berücksichtigt werden. Langfristig
besteht das Risiko einer Veränderung des gewachsenen Marktcharakters bis hin zu
einem Verlust der traditionellen Funktion des Wochenmarktes als regionaler, sozialer
und städtebaulich bedeutsamer Treffpunkt.
Hinzu kommt die strukturelle Abhängigkeit vom externen Betreiber. Dessen
wirtschaftliche Stabilität und Leistungsfähigkeit liegen außerhalb des kommunalen
Einflussbereichs. Bei Betreiberwechseln, Vertragsstörungen oder im Fall einer Insolvenz
hat die Stadt nur einen begrenzten Handlungsspielraum, um kurzfristig gegenzusteuern
oder den Betrieb vorübergehend selbst zu sichern. Die in Abschnitt 3 dargestellten
Erfahrungen aus Radeberg, Hennef, Zeitz und Hückelhoven verdeutlichen, dass solche
Konstellationen in der Praxis keine Ausnahme darstellen.
Ein weiteres Risiko besteht im Konfliktpotenzial höherer Standgebühren. Externe
Betreiber streben in der Regel danach, ihren Zuschussbedarf durch eine Erhöhung der
Entgelte (Standgelder, Nebenkosten) zu decken. Dies kann zu Konflikten mit den
Händlern führen, deren Akzeptanzgrenze überschritten wird. Im ungünstigsten Fall kann
dies eine Abwanderung von Beschickern zur Folge haben. Dies würde die Marktqualität
weiter verschlechtern und den wirtschaftlichen Betrieb zusätzlich gefährden. Im
Eigenbetrieb hingegen sind die Entgelte politisch bestimmbar und langfristig stabiler. Bei
Fremdvergabe besteht ein stärkerer ökonomischer Druck zur Erhöhung der Gebühren.
5. Empfehlung
Auf Basis der vorliegenden Analyse wird der Eigenbetrieb des Wochenmarktes empfohlen, da:
Finanzielle Planbarkeit und Haushaltskontrolle
Der Fehlbetrag des Eigenbetriebs ist bekannt, transparent und durch die Verwaltung
unmittelbar steuerbar. Im Zeitraum 2021–2024 belief er sich durchschnittlich auf rund
7.000 Euro jährlich. Die Kostenstruktur ist nachvollziehbar und Anpassungsmaßnahmen
können ohne vertragliche Einschränkungen direkt eingeleitet werden.
Bei einer Fremdvergabe ist der kommunale Zuschussbedarf hingegen ohne ein
verbindliches Angebot eines externen Betreibers derzeit nicht kalkulierbar. Die
verfügbaren Vergleichswerte deuten auf einen jährlichen Zuschussbedarf von
mindestens 9.000 Euro hin, was zu einem höheren Fehlbetrag als im Eigenbetrieb führen
würde. Eine verlässliche Reduzierung des Defizits durch eine Fremdvergabe ist auf
dieser Grundlage nicht erkennbar. Die Fremdvergabe würde die finanzielle
Planungssicherheit somit nicht verbessern, sondern voraussichtlich verschlechtern.
Es wurde in Bezug auf die Fremdvergabe ein unverbindliches Angebot bei der deutschen
Marktgilde angefragt. Auch hier warten wir noch auf das ausstehende Angebot.
Erhalt der Marktqualität und kommunalen Steuerungsfähigkeit
Im Eigenbetrieb verbleibt die vollständige inhaltliche, qualitative und organisatorische
Hoheit bei der Stadt Heiligenhaus. Kommunale Zielsetzungen wie Regionalität,
Angebotsvielfalt und die soziale Funktion des Wochenmarktes als städtischer Treffpunkt
können unmittelbar gewährleistet und bei Bedarf angepasst werden. Die Entgeltpolitik
bleibt politisch bestimmbar und langfristig stabil.
Bei einer Fremdvergabe besteht demgegenüber das Risiko einer zunehmend
kommerziellen Ausrichtung, einer eingeschränkten Einflussnahme auf die Beschicker-
Zusammensetzung sowie eines wirtschaftlich bedingten Drucks zur Erhöhung der
Standgebühren. Langfristig könnte dies den gewachsenen Charakter des
Wochenmarktes als regionalen, sozialen und städtebaulich bedeutsamen Ort gefährden.
Zudem haben sich die Markthändlerinnen und Markthändler in der Vergangenheit gegen
eine Fremdvergabe ausgesprochen. Im Falle einer Vergabe an einen externen Betreiber
ist daher damit zu rechnen, dass einige der bisherigen Beschickerinnen und Beschicker
ihre Teilnahme am Wochenmarkt beenden werden.
Die Fortführung des Eigenbetriebs bietet der Stadt Heiligenhaus die größte
Planungssicherheit und den stärksten Handlungsspielraum. Sie stellt damit die
wirtschaftlich kalkulierbarere und kommunalpolitisch vorzugswürdige Lösung dar.
6. Fazit
Die Prüfung der möglichen Fremdvergabe des Wochenmarktes zeigt, dass sowohl der
Eigenbetrieb als auch die Fremdvergabe spezifische Risiken und Herausforderungen mit sich
bringen. Der Eigenbetrieb ist durch einen bekannten, kalkulierbaren Fehlbetrag gekennzeichnet,
der durch die Verwaltung steuerbar ist. Zugleich bleibt die inhaltliche Verantwortung für das
Marktkonzept, die Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Beschicker und die
Entgeltpolitik vollständig bei der Stadt.
Eine Fremdvergabe hätte hingegen eine langfristige Bindung an vertragliche Regelungen zur
Folge. Dies würde die Steuerungsfähigkeit der Stadt einschränken und eine strukturelle
Abhängigkeit von einem externen Betreiber schaffen. Derzeit kann der kommunale
Zuschussbedarf nicht konkret beziffert werden. Die vorliegenden Vergleichswerte deuten jedoch
darauf hin, dass er den aktuellen Fehlbetrag des Eigenbetriebs übersteigen würde. Zusätzliche
Risiken ergeben sich durch potenziell steigende Standgebühren, mögliche Konflikte mit
Beschickern sowie die Gefahr einer Destabilisierung des Betriebs bei Betreiberwechsel oder
Insolvenz.
Vor diesem Hintergrund ist derzeit nicht erkennbar, dass eine Fremdvergabe zu einer
verlässlichen oder nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen, qualitativen oder operativen
Situation führen würde.
Die Fortführung des Wochenmarktes im Eigenbetrieb stellt daher die planbarere und
steuerbarere Variante dar.
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