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Antrag der SPD-Fraktion: Installation von Großdisplays im öffentlichen Raum
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heddesheim |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Installation mehrerer digitaler Großdisplays an zentralen Standorten zur Bewerbung kommunaler Veranstaltungen und Werbenutzung in veranstaltungsfreien Zeiten. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, da bereits funktionierende Informationskanäle existieren, erhebliche Investitions- und Betriebskosten entstünden, eine wirtschaftliche Vermarktung unsicher ist und zusätzliche Personalressourcen erforderlich wären. Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag
Vorlage Nr.: 2026/104/HV
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Sitzung GR/007/2026 vom 24.09.2026
TOP 8:
Antrag der SPD-Fraktion: Installation von Großdisplays im öffentlichen Raum
Federführung: Hauptverwaltung Datum: 02.09.2026
Bearbeiter: Herr Christof Az:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.07.2026 beantragt die SPD-Gemeinderatsfraktion die Installation
mehrerer digitaler Großdisplays an zentralen Standorten innerhalb des Gemeindegebiets.
Nach Vorstellung der Fraktion sollen diese Anlagen insbesondere der Bewerbung
kommunaler Veranstaltungen dienen. In veranstaltungsfreien Zeiten sollen die Displays für
Werbezwecke genutzt werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen in den
Haushaltsjahren 2027 bzw. 2028 bereitgestellt werden.
Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Gemeinde Heddesheim verfügt bereits heute über verschiedene etablierte und
funktionierende Informationskanäle, über die Veranstaltungen der Gemeinde, der Vereine
sowie weiterer Veranstalter zuverlässig bekannt gemacht werden. Hierzu zählen insbesondere
das Amtsblatt, die Internetseite der Gemeinde, die Social-Media-Kanäle,
Presseveröffentlichungen sowie die bewährte Plakatierung und Bauzaunbanner im
öffentlichen Raum.
Vor diesem Hintergrund wird die Installation mehrerer digitaler Großdisplays aus Sicht der
Verwaltung nicht als erforderlich angesehen.
Deren Errichtung ist mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Neben den Kosten für die
Anzeigetechnik entstehen Aufwendungen für Fundamente, Strom- und Datenanschlüsse
sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen im öffentlichen Straßenraum.
Hinzu kommen dauerhaft anfallende Folgekosten, insbesondere für Wartung und
Instandhaltung, Software und Lizenzen, Stromverbrauch, Versicherungen,
Sicherheitsprüfungen, Reparaturen, Personen, die die Inhalte auf die Displays aufspielen und
im Blick behalten sowie Ersatzbeschaffungen nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer.
Bei einer Umsetzung wären neben den Investitionskosten dauerhaft Haushaltsmittel für
Betrieb, Unterhaltung, Wartung, Energieversorgung und Personal bereitzustellen. Die Höhe
dieser Aufwendungen kann derzeit mangels konkreter Planung nicht belastbar beziffert
werden.
Außerhalb größerer Veranstaltungszeiträume wären die Anlagen nur eingeschränkt
ausgelastet. Der Antrag sieht zwar vor, freie Anzeigekapazitäten für Werbezwecke zu nutzen.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen jedoch erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich einer
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dauerhaften wirtschaftlichen Vermarktung. Ob sich in einer Gemeinde der Größenordnung
Heddesheims ausreichend Werbekunden gewinnen lassen, kann nicht belastbar prognostiziert
werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde mit einer eigenen
Vermarktung in Konkurrenz zu bestehenden Werbemöglichkeiten örtlicher Unternehmen und
privater Werbeträger treten würde.
Beispiele aus Städten zeigen, dass solche Displays eher in Fußgängerzonen oder in stark von
Fußgängern frequentierten verkehrsarmen Plätzen und Gebieten genutzt werden.
Gerade an den erwähnten Standorten an den Durchgangsstraßen wie z.B. Oberdorfstraße und
Unterdorfstraße oder bei der „Germania“ wären die Displays je nach Größe baurechtlich
genehmigungspflichtig und ggf. durch die Verkehrsbehörde zu beurteilen. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass bewegte oder häufig wechselnde Inhalte die Aufmerksamkeit
von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern beeinträchtigen. Der Antrag lässt
auch offen, welche Größe man sich vorstellt. Hier gibt es nach einer Internetrecherche z.B.
senkrechte Bodenstelen für Fußgängerbereiche bis zu 75 Zoll, aber auch großflächige LED-
Außendisplays z.B. für Hauswände. Auch die Preise variieren um mehrere zehntausend Euro.
Außerdem erfordern diese Informationssysteme eine kontinuierliche Betreuung. Hierzu
gehören insbesondere die Erstellung und Aktualisierung von Veranstaltungsinformationen,
die Koordination mit Vereinen und sonstigen Veranstaltern, die redaktionelle Prüfung der
Inhalte, die technische Überwachung, die Organisation von Wartungsmaßnahmen sowie
gegebenenfalls die Vermarktung von Werbeflächen einschließlich Vertrags- und
Rechnungswesen. Diese Aufgaben würden zusätzliche personelle Ressourcen binden und
werden von Seiten der Verwaltung auch nicht als deren Aufgaben angesehen. Entsprechende
Kapazitäten stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Digitale Großdisplays stellen hochwertige technische Anlagen dar, die erfahrungsgemäß
einem erhöhten Risiko von Beschädigungen ausgesetzt sind.
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich das Anliegen, die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde
zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Nach Auffassung der Verwaltung steht aber der zu erwartende finanzielle Aufwand in keinem
angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Mehrwert und erscheint daher unverhältnismäßig.
Für eine Gemeinde in der Größenordnung Heddesheims mit rund 12.300 Einwohnerinnen und
Einwohnern wird die dauerhafte Vorhaltung mehrerer digitaler Großdisplays weder für
erforderlich noch wirtschaftlich gehalten.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, den Antrag abzulehnen.
Die Verwaltung wird unabhängig hiervon die bestehenden Kommunikationswege fortlaufend
weiterentwickeln und prüfen, inwieweit digitale Informationsangebote wirtschaftlich und
bedarfsgerecht ergänzt werden können. Hierfür sind jedoch keine stationären Großdisplays im
öffentlichen Raum erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat lehnt den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion zur Installation digitaler
Großdisplays an verschiedenen Standorten im Gemeindegebiet ab.
Leitbildbezug:
Wirtschaft, Handel, Verwaltung und Bürgerbeteiligung:
Digitalisierung vorantreiben: Heddesheim ist eine moderne, serviceorientierte Gemeinde mit
digitalen Angeboten. Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft profitieren von
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schlanken Prozessen, schneller Kommunikation und sicherer Infrastruktur. Der Mensch steht
dabei stets im Mittelpunkt: Infrastruktur für Digitalisierung ausbauen.
Anlagen:
2026/104/HV Anlage Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion Großdisplays
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