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Antrag der SPD-Fraktion: Installation von Großdisplays im öffentlichen Raum

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHeddesheim
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Installation mehrerer digitaler Großdisplays an zentralen Standorten zur Bewerbung kommunaler Veranstaltungen und Werbenutzung in veranstaltungsfreien Zeiten. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, da bereits funktionierende Informationskanäle existieren, erhebliche Investitions- und Betriebskosten entstünden, eine wirtschaftliche Vermarktung unsicher ist und zusätzliche Personalressourcen erforderlich wären. Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab.

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Antrag Vorlage Nr.: 2026/104/HV Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Sitzung GR/007/2026 vom 24.09.2026 TOP 8: Antrag der SPD-Fraktion: Installation von Großdisplays im öffentlichen Raum Federführung: Hauptverwaltung Datum: 02.09.2026 Bearbeiter: Herr Christof Az: Sachverhalt: Mit Schreiben vom 07.07.2026 beantragt die SPD-Gemeinderatsfraktion die Installation mehrerer digitaler Großdisplays an zentralen Standorten innerhalb des Gemeindegebiets. Nach Vorstellung der Fraktion sollen diese Anlagen insbesondere der Bewerbung kommunaler Veranstaltungen dienen. In veranstaltungsfreien Zeiten sollen die Displays für Werbezwecke genutzt werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen in den Haushaltsjahren 2027 bzw. 2028 bereitgestellt werden. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung Die Gemeinde Heddesheim verfügt bereits heute über verschiedene etablierte und funktionierende Informationskanäle, über die Veranstaltungen der Gemeinde, der Vereine sowie weiterer Veranstalter zuverlässig bekannt gemacht werden. Hierzu zählen insbesondere das Amtsblatt, die Internetseite der Gemeinde, die Social-Media-Kanäle, Presseveröffentlichungen sowie die bewährte Plakatierung und Bauzaunbanner im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund wird die Installation mehrerer digitaler Großdisplays aus Sicht der Verwaltung nicht als erforderlich angesehen. Deren Errichtung ist mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Neben den Kosten für die Anzeigetechnik entstehen Aufwendungen für Fundamente, Strom- und Datenanschlüsse sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen im öffentlichen Straßenraum. Hinzu kommen dauerhaft anfallende Folgekosten, insbesondere für Wartung und Instandhaltung, Software und Lizenzen, Stromverbrauch, Versicherungen, Sicherheitsprüfungen, Reparaturen, Personen, die die Inhalte auf die Displays aufspielen und im Blick behalten sowie Ersatzbeschaffungen nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer. Bei einer Umsetzung wären neben den Investitionskosten dauerhaft Haushaltsmittel für Betrieb, Unterhaltung, Wartung, Energieversorgung und Personal bereitzustellen. Die Höhe dieser Aufwendungen kann derzeit mangels konkreter Planung nicht belastbar beziffert werden. Außerhalb größerer Veranstaltungszeiträume wären die Anlagen nur eingeschränkt ausgelastet. Der Antrag sieht zwar vor, freie Anzeigekapazitäten für Werbezwecke zu nutzen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen jedoch erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich einer 2026/104/HV Seite 1 von 3 dauerhaften wirtschaftlichen Vermarktung. Ob sich in einer Gemeinde der Größenordnung Heddesheims ausreichend Werbekunden gewinnen lassen, kann nicht belastbar prognostiziert werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde mit einer eigenen Vermarktung in Konkurrenz zu bestehenden Werbemöglichkeiten örtlicher Unternehmen und privater Werbeträger treten würde. Beispiele aus Städten zeigen, dass solche Displays eher in Fußgängerzonen oder in stark von Fußgängern frequentierten verkehrsarmen Plätzen und Gebieten genutzt werden. Gerade an den erwähnten Standorten an den Durchgangsstraßen wie z.B. Oberdorfstraße und Unterdorfstraße oder bei der „Germania“ wären die Displays je nach Größe baurechtlich genehmigungspflichtig und ggf. durch die Verkehrsbehörde zu beurteilen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bewegte oder häufig wechselnde Inhalte die Aufmerksamkeit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern beeinträchtigen. Der Antrag lässt auch offen, welche Größe man sich vorstellt. Hier gibt es nach einer Internetrecherche z.B. senkrechte Bodenstelen für Fußgängerbereiche bis zu 75 Zoll, aber auch großflächige LED- Außendisplays z.B. für Hauswände. Auch die Preise variieren um mehrere zehntausend Euro. Außerdem erfordern diese Informationssysteme eine kontinuierliche Betreuung. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung und Aktualisierung von Veranstaltungsinformationen, die Koordination mit Vereinen und sonstigen Veranstaltern, die redaktionelle Prüfung der Inhalte, die technische Überwachung, die Organisation von Wartungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls die Vermarktung von Werbeflächen einschließlich Vertrags- und Rechnungswesen. Diese Aufgaben würden zusätzliche personelle Ressourcen binden und werden von Seiten der Verwaltung auch nicht als deren Aufgaben angesehen. Entsprechende Kapazitäten stehen derzeit nicht zur Verfügung. Digitale Großdisplays stellen hochwertige technische Anlagen dar, die erfahrungsgemäß einem erhöhten Risiko von Beschädigungen ausgesetzt sind. Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich das Anliegen, die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde zeitgemäß weiterzuentwickeln. Nach Auffassung der Verwaltung steht aber der zu erwartende finanzielle Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Mehrwert und erscheint daher unverhältnismäßig. Für eine Gemeinde in der Größenordnung Heddesheims mit rund 12.300 Einwohnerinnen und Einwohnern wird die dauerhafte Vorhaltung mehrerer digitaler Großdisplays weder für erforderlich noch wirtschaftlich gehalten. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, den Antrag abzulehnen. Die Verwaltung wird unabhängig hiervon die bestehenden Kommunikationswege fortlaufend weiterentwickeln und prüfen, inwieweit digitale Informationsangebote wirtschaftlich und bedarfsgerecht ergänzt werden können. Hierfür sind jedoch keine stationären Großdisplays im öffentlichen Raum erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat lehnt den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion zur Installation digitaler Großdisplays an verschiedenen Standorten im Gemeindegebiet ab. Leitbildbezug: Wirtschaft, Handel, Verwaltung und Bürgerbeteiligung: Digitalisierung vorantreiben: Heddesheim ist eine moderne, serviceorientierte Gemeinde mit digitalen Angeboten. Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft profitieren von 2026/104/HV Seite 2 von 3 schlanken Prozessen, schneller Kommunikation und sicherer Infrastruktur. Der Mensch steht dabei stets im Mittelpunkt: Infrastruktur für Digitalisierung ausbauen. Anlagen: 2026/104/HV Anlage Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion Großdisplays 2026/104/HV Seite 3 von 3

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