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1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 " Am Schulzenweg"
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Grünheide (Mark) |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Grünheide (Mark) hat die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Am Schulzenweg" auf Antrag der Interessengemeinschaft Waldspatzen eingeleitet. Das Verfahren soll die Festsetzung von einem Sondergebiet mit Zweckbestimmung Campingplatz in ein Wochenendhausgebiet umwandeln, da der geplante Campingplatz nicht entstanden ist. Die Gemeindevertretung hat die Verfahrenseinleitung am 15.10.2026 beschlossen; ein Durchführungsvertrag regelt die Kostentragung.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Grünheide (Mark)
Der Bürgermeister
mit den Ortsteilen
Grünheide (Mark) – Hangelsberg – Kagel – Kienbaum – Mönchwinkel - Spreeau
Beratungsvorlage
Einreicher: Katja Welkisch Bereich: Bauamt
Vorlage Nr.: BV/151/2026 Datum: 17.03.2026
Gremium Datum Beratung zuständig
Ortsbeirat Kagel 27.04.2026 öffentlich Vorberatung
Ausschuss für Bauen, Ordnung und Naturschutz 21.05.2026 öffentlich Vorberatung
Ortsbeirat Kagel 31.08.2026 öffentlich Vorberatung
Ausschuss für Bauen, Ordnung und Naturschutz 10.09.2026 öffentlich Vorberatung
Gemeindevertretung 15.10.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 " Am Schulzenweg"
Rechtsgrundlagen:
§§ 1, 2 und 12 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 46 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
Bezug:
Antrag der Interessengemeinschaft Waldspatzen vom 07.03.2026
Änderungsbeschluss 13/01/18
Beratungsvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünheide (Mark) beschließt die Einleitung des Verfahrens zur
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Am Schulzenweg“. Der
Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 631-642, 644, 648, 650-654 und 669-670 der
Flur 6 der Gemarkung Kagel.
Ziel ist die Änderung zur Art der baulichen Nutzung von einem Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Campingplatz zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
Wochenendhausgebiet.
Begründung:
Aufgrund des nicht entstandenen und auch nicht zu erwartenden Campingplatzes soll der Bereich mit
der Festsetzung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Campingplatzgebiet geändert werden.
Die geplante Änderung dient der Anpassung an die aktuelle Nutzung und Nachfrage.
Finanzielle Auswirkungen: Ein Durchführungsvertrag gem. §12 BauGB über die Tragung der Planungs-
und Erschließungskosten wird mit der Interessengemeinschaft Waldspatzen geschlossen.
Stellungnahme der Kämmerei ja nein
Beträge stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ______________________
außerplanmäßige Einnahmen
Unterschrift Kämmerei
Bemerkungen der Kämmerei:
______________________
Unterschrift Bürgermeister
«vovanr» vom «vocdat» Nummer: «voname» Seite | 2
- Christiani -
Antrag Änderung B-Plan 20
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