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1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 " Am Schulzenweg"

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGrünheide (Mark)
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Grünheide (Mark) hat die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Am Schulzenweg" auf Antrag der Interessengemeinschaft Waldspatzen eingeleitet. Das Verfahren soll die Festsetzung von einem Sondergebiet mit Zweckbestimmung Campingplatz in ein Wochenendhausgebiet umwandeln, da der geplante Campingplatz nicht entstanden ist. Die Gemeindevertretung hat die Verfahrenseinleitung am 15.10.2026 beschlossen; ein Durchführungsvertrag regelt die Kostentragung.

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Gemeinde Grünheide (Mark) Der Bürgermeister mit den Ortsteilen Grünheide (Mark) – Hangelsberg – Kagel – Kienbaum – Mönchwinkel - Spreeau Beratungsvorlage Einreicher: Katja Welkisch Bereich: Bauamt Vorlage Nr.: BV/151/2026 Datum: 17.03.2026 Gremium Datum Beratung zuständig Ortsbeirat Kagel 27.04.2026 öffentlich Vorberatung Ausschuss für Bauen, Ordnung und Naturschutz 21.05.2026 öffentlich Vorberatung Ortsbeirat Kagel 31.08.2026 öffentlich Vorberatung Ausschuss für Bauen, Ordnung und Naturschutz 10.09.2026 öffentlich Vorberatung Gemeindevertretung 15.10.2026 öffentlich Entscheidung Betreff 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 " Am Schulzenweg" Rechtsgrundlagen: §§ 1, 2 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) § 46 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Bezug: Antrag der Interessengemeinschaft Waldspatzen vom 07.03.2026 Änderungsbeschluss 13/01/18 Beratungsvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünheide (Mark) beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Am Schulzenweg“. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 631-642, 644, 648, 650-654 und 669-670 der Flur 6 der Gemarkung Kagel. Ziel ist die Änderung zur Art der baulichen Nutzung von einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Campingplatz zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet. Begründung: Aufgrund des nicht entstandenen und auch nicht zu erwartenden Campingplatzes soll der Bereich mit der Festsetzung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Campingplatzgebiet geändert werden. Die geplante Änderung dient der Anpassung an die aktuelle Nutzung und Nachfrage. Finanzielle Auswirkungen: Ein Durchführungsvertrag gem. §12 BauGB über die Tragung der Planungs- und Erschließungskosten wird mit der Interessengemeinschaft Waldspatzen geschlossen. Stellungnahme der Kämmerei ja nein Beträge stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ______________________ außerplanmäßige Einnahmen Unterschrift Kämmerei Bemerkungen der Kämmerei: ______________________ Unterschrift Bürgermeister «vovanr» vom «vocdat» Nummer: «voname» Seite | 2 - Christiani - Antrag Änderung B-Plan 20

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