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Ausscheiden und Nachrücken eines Mitglieds des Ortschaftsrats Reichental
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gernsbach |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Guido Wieland scheidet auf eigenen Wunsch zum 30.09.2026 aus dem Ortschaftsrat Reichental aus, nach über 40 Jahren Tätigkeit. Der erste Nachrücker Gerd Klumpp lehnte das Ehrenamt aus Altersgründen ab. Der Ortschaftsrat beschloss, dass Patrik Wieland als nächster Nachrücker zum 01.10.2026 nachrückt, da keine Hinderungsgründe vorliegen.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
2026/043
Stadtverwaltung Gernsbach Gernsbach, 19.08.2026
Zentrale Verwaltung 10.1 w
Ausscheiden und Nachrücken eines Mitglieds des Ortschaftsrats Reichental
I. Vorlage an:
den Ortschaftsrat Reichental zur Beschlussfassung 03.09.2026 Ö
II. Beschlussantrag:
1. Der Ortschaftsrat Reichental stellt fest, dass Ortschaftsrat Guido Wieland auf
eigenen Wunsch aus wichtigem Grund gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 3 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zum 30.09.2026 aus dem
Gremium ausscheidet.
2. Der Ortschaftsrat Reichental stellt fest, dass dem Nachrücken von
Patrik Wieland in den Ortschaftsrat zum 01.10.2026 keine Hinderungsgründe
gem. § 29 GemO entgegenstehen.
III. Begründung:
1) Guido Wieland hat sein Ausscheiden nach über 40 Jahren engagierter
Tätigkeit im Ortschaftsrat und als Ortsvorsteher der Ortschaft Reichental
gem. § 16 Abs 1, Ziffer 3 GemO zum 30.09.2026 beantragt. Ein späteres
Ausscheiden als dem Sitzungstag ist gemäß § 16 GemO, Randnummer 30
möglich.
2) Gemäß § 31 GemO rückt die bei der Wahl des Ortschaftsrates vom
09.06.2024 als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. Als erster
Nachrücker wurde im amtlichen Wahlergebnis Gerd Klumpp festgestellt. Gerd
Klumpp hat das Ehrenamt gem. § 16 GemO, Abs 1, Ziffer 6 aus wichtigem
Grund – hier aus Altersgründen, abgelehnt.
3) Als nächster Nachrücker wurde im amtlichen Wahlergebnis Patrik Wieland
festgestellt. Patrik Wieland hat bestätigt, dass keine Hinderungsgründe nach
§ 29 GemO vorliegen, die seinem Eintritt in den Ortschaftsrat zum 01.10.2026
entgegenstehen. Der Verwaltung sind keine Hinderungsgründe bekannt. Die
Amtszeit endet mit der Amtszeit des Ortschaftsrates.
Der stellvertretende Ortsvorsteher bzw. der neue Ortsvorsteher verpflichtet gemäß
§ 32 GemO in seiner nächsten Sitzung die in den Ortschaftsrat nachrückende
Person öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten.
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Die Verpflichtungsformel lautet:
"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte
Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde
gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und dass ihrer Einwohner nach Kräften zu
fördern".
Bernhard Wieland
Stellvertretender Ortsvorsteher der Ortschaft Reichental
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