Startseite › Gernsbach › Antrag

Ausscheiden und Nachrücken eines Mitglieds des Ortschaftsrats Reichental

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGernsbach
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Guido Wieland scheidet auf eigenen Wunsch zum 30.09.2026 aus dem Ortschaftsrat Reichental aus, nach über 40 Jahren Tätigkeit. Der erste Nachrücker Gerd Klumpp lehnte das Ehrenamt aus Altersgründen ab. Der Ortschaftsrat beschloss, dass Patrik Wieland als nächster Nachrücker zum 01.10.2026 nachrückt, da keine Hinderungsgründe vorliegen.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage 2026/043 Stadtverwaltung Gernsbach Gernsbach, 19.08.2026 Zentrale Verwaltung 10.1 w Ausscheiden und Nachrücken eines Mitglieds des Ortschaftsrats Reichental I. Vorlage an: den Ortschaftsrat Reichental zur Beschlussfassung 03.09.2026 Ö II. Beschlussantrag: 1. Der Ortschaftsrat Reichental stellt fest, dass Ortschaftsrat Guido Wieland auf eigenen Wunsch aus wichtigem Grund gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zum 30.09.2026 aus dem Gremium ausscheidet. 2. Der Ortschaftsrat Reichental stellt fest, dass dem Nachrücken von Patrik Wieland in den Ortschaftsrat zum 01.10.2026 keine Hinderungsgründe gem. § 29 GemO entgegenstehen. III. Begründung: 1) Guido Wieland hat sein Ausscheiden nach über 40 Jahren engagierter Tätigkeit im Ortschaftsrat und als Ortsvorsteher der Ortschaft Reichental gem. § 16 Abs 1, Ziffer 3 GemO zum 30.09.2026 beantragt. Ein späteres Ausscheiden als dem Sitzungstag ist gemäß § 16 GemO, Randnummer 30 möglich. 2) Gemäß § 31 GemO rückt die bei der Wahl des Ortschaftsrates vom 09.06.2024 als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. Als erster Nachrücker wurde im amtlichen Wahlergebnis Gerd Klumpp festgestellt. Gerd Klumpp hat das Ehrenamt gem. § 16 GemO, Abs 1, Ziffer 6 aus wichtigem Grund – hier aus Altersgründen, abgelehnt. 3) Als nächster Nachrücker wurde im amtlichen Wahlergebnis Patrik Wieland festgestellt. Patrik Wieland hat bestätigt, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen, die seinem Eintritt in den Ortschaftsrat zum 01.10.2026 entgegenstehen. Der Verwaltung sind keine Hinderungsgründe bekannt. Die Amtszeit endet mit der Amtszeit des Ortschaftsrates. Der stellvertretende Ortsvorsteher bzw. der neue Ortsvorsteher verpflichtet gemäß § 32 GemO in seiner nächsten Sitzung die in den Ortschaftsrat nachrückende Person öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten. Seite1von2 Die Verpflichtungsformel lautet: "Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und dass ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern". Bernhard Wieland Stellvertretender Ortsvorsteher der Ortschaft Reichental Seite2von2

Text aus PDF extrahiert