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Anpassung der Haushaltssatzung 2026/2027 an die Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde - Beitrittsbeschluss

Angenommen17 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeGernsbach
Datum2026-09-07
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadtverwaltung Gernsbach beantragt die Anpassung des § 3 der Haushaltssatzung 2026/2027 gemäß einer Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 05.08.2026. Die Behörde genehmigte zwar die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen für 2027–2028, lehnte aber die Beträge für die Planungsjahre 2029–2030 ab. Dies führt zu Reduktionen: Der Betrag für 2027 sinkt von 28,338 Mio. € auf 13,138 Mio. €, der Gesamtbetrag von 33,788 Mio. € auf 18,588 Mio. €. Der Gemeinderat beschloss die Anpassung.

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Sitzungsvorlage 2026/040 Stadtverwaltung Gernsbach Gernsbach, 11.08.2026 Finanzverwaltung hd-Gs Anpassung der Haushaltssatzung 2026/2027 an die Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde - Beitrittsbeschluss I. Vorlage an: den Gemeinderat zur Beschlussfassung 07.09.2026 Ö II. Beschlussantrag: Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Gernsbach für die Jahre 2026 und 2027 an die Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 05.08.2026 bezüglich der Reduzierung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2029 und 2030 gemäß Anlage. III. Begründung: Mit Schreiben vom 05.08.2026 hat die Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Rastatt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 genehmigt. Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde zugestimmt. Gleichzeitig wurden die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 in voller Höhe genehmigt. Als einzige Einschränkung hat die Rechtsaufsichtsbehörde den genehmigungspflichtigen Teilbeträgen der Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzplanungsjahre 2029 und 2030 nicht zugestimmt. Dies hat zur Folge, dass in § 3 der Haushaltssatzung eine Anpassung der Beträge erfolgen muss. Der Betrag im Jahr 2027 verringert sich von 28.338.000 € auf 13.138.000 €, der Gesamtbetrag verringert sich von 33.788.000 € auf 18.588.000 €. Da die Gemeinde ihre Haushaltssatzung nur mit den genehmigten Beträgen bekanntmachen darf, ist es notwendig, dass der Gemeinderat den Anpassungen in § 3 der Haushaltssatzung zustimmt. Dieser formale Akt hat auf den Vollzug des Doppelhaushaltes 2026/2027 und die laufende Haushaltswirtschaft keine Auswirkungen. Die von der Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen betroffenen Maßnahmen befinden sich allesamt noch im Stadium der Vorplanung bzw. Grundlagenermittlung. Insbesondere Fragen zu Fördermöglichkeiten sind noch zu klären. Eine endgültige Veranschlagung und Seite1von2 Eintaktung in die Finanzplanung kann ohnehin erst im nächsten Doppelhaushalt erfolgen. Nach Zustimmung des Gemeinderates zur Anpassung von § 3 der Haushaltssatzung kann diese umgehend bekannt gemacht werden und zeitnah in Kraft treten. Eine erneute Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Julian Christ Bürgermeister Anlage: Haushaltssatzung der Stadt Gernsbach 2026/2027 Seite2von2

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