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Anpassung der Haushaltssatzung 2026/2027 an die Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde - Beitrittsbeschluss
Angenommen17 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gernsbach |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadtverwaltung Gernsbach beantragt die Anpassung des § 3 der Haushaltssatzung 2026/2027 gemäß einer Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 05.08.2026. Die Behörde genehmigte zwar die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen für 2027–2028, lehnte aber die Beträge für die Planungsjahre 2029–2030 ab. Dies führt zu Reduktionen: Der Betrag für 2027 sinkt von 28,338 Mio. € auf 13,138 Mio. €, der Gesamtbetrag von 33,788 Mio. € auf 18,588 Mio. €. Der Gemeinderat beschloss die Anpassung.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
2026/040
Stadtverwaltung Gernsbach Gernsbach, 11.08.2026
Finanzverwaltung hd-Gs
Anpassung der Haushaltssatzung 2026/2027 an die Verfügung der
Rechtsaufsichtsbehörde - Beitrittsbeschluss
I. Vorlage an:
den Gemeinderat zur Beschlussfassung 07.09.2026 Ö
II. Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des § 3 der Haushaltssatzung der Stadt
Gernsbach für die Jahre 2026 und 2027 an die Verfügung der
Rechtsaufsichtsbehörde vom 05.08.2026 bezüglich der Reduzierung des
Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2029 und 2030
gemäß Anlage.
III. Begründung:
Mit Schreiben vom 05.08.2026 hat die Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Rastatt,
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027
genehmigt. Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde
zugestimmt. Gleichzeitig wurden die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 in voller Höhe genehmigt.
Als einzige Einschränkung hat die Rechtsaufsichtsbehörde den
genehmigungspflichtigen Teilbeträgen der Verpflichtungsermächtigungen für die
Finanzplanungsjahre 2029 und 2030 nicht zugestimmt.
Dies hat zur Folge, dass in § 3 der Haushaltssatzung eine Anpassung der Beträge
erfolgen muss. Der Betrag im Jahr 2027 verringert sich von 28.338.000 € auf
13.138.000 €, der Gesamtbetrag verringert sich von 33.788.000 € auf 18.588.000 €.
Da die Gemeinde ihre Haushaltssatzung nur mit den genehmigten Beträgen
bekanntmachen darf, ist es notwendig, dass der Gemeinderat den Anpassungen in §
3 der Haushaltssatzung zustimmt.
Dieser formale Akt hat auf den Vollzug des Doppelhaushaltes 2026/2027 und die
laufende Haushaltswirtschaft keine Auswirkungen. Die von der Anpassung der
Verpflichtungsermächtigungen betroffenen Maßnahmen befinden sich allesamt noch
im Stadium der Vorplanung bzw. Grundlagenermittlung. Insbesondere Fragen zu
Fördermöglichkeiten sind noch zu klären. Eine endgültige Veranschlagung und
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Eintaktung in die Finanzplanung kann ohnehin erst im nächsten Doppelhaushalt
erfolgen.
Nach Zustimmung des Gemeinderates zur Anpassung von § 3 der Haushaltssatzung
kann diese umgehend bekannt gemacht werden und zeitnah in Kraft treten. Eine
erneute Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Julian Christ
Bürgermeister
Anlage:
Haushaltssatzung der Stadt Gernsbach 2026/2027
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