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Bauvorhaben Fliederweg 17, Aulfingen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geisingen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.2026/112
Amt: Bauamt
Verfasser: ChristianButschle
Aktenzeichen: 632.99
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
22.09.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
BauvorhabenFliederweg17,Aulfingen
NeubaueinesWohnhausesmit Garage
DieBauherrschaftplantdenNeubaueinesWohnhausesmitGarageaufdemGrundstückFlst.Nr.
2463,Fliederweg 17,Gemarkung Aulfingen.
DasBaugrundstückliegtinnerhalbdesBebauungsplans„Roosgarten1.Änderung“,weshalbdie
Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 30 BauGB zu beurteilen ist. Demnach ist ein
Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht bzw. die
erforderlichenBefreiungenerteilt werdenkönnen.
ImvorliegendenFallhandelt essich umfolgende Befreiungen:
- Baugrenze: Überschreitung auf derNord-West-Seite um50 cm
- Dachform:Pultdach statt Walmdach / Satteldach
- Dachneigung:20°/25° statt 36°-45°
- Firstrichtung: nordost-südwest statt nordwest-südost
Über die Zulässigkeit wird nach § 36 Abs. 1 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde
entschieden.
HaushaltsrechtlicheAuswirkungen
keine Auswirkungen
Beschlussvorschlag
DerOrtschaftsrat Aulfingenwirdermächtigt, überdasBauvorhabenzu entscheiden.
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Anlage 1:Lageplan-nichtöffentlich
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