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Bauvorhaben Fliederweg 17, Aulfingen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGeisingen
Datum2026-09-22
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Beschlussvorlage Vorlage Nr.2026/112 Amt: Bauamt Verfasser: ChristianButschle Aktenzeichen: 632.99 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 22.09.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich BauvorhabenFliederweg17,Aulfingen NeubaueinesWohnhausesmit Garage DieBauherrschaftplantdenNeubaueinesWohnhausesmitGarageaufdemGrundstückFlst.Nr. 2463,Fliederweg 17,Gemarkung Aulfingen. DasBaugrundstückliegtinnerhalbdesBebauungsplans„Roosgarten1.Änderung“,weshalbdie Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 30 BauGB zu beurteilen ist. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht bzw. die erforderlichenBefreiungenerteilt werdenkönnen. ImvorliegendenFallhandelt essich umfolgende Befreiungen: - Baugrenze: Überschreitung auf derNord-West-Seite um50 cm - Dachform:Pultdach statt Walmdach / Satteldach - Dachneigung:20°/25° statt 36°-45° - Firstrichtung: nordost-südwest statt nordwest-südost Über die Zulässigkeit wird nach § 36 Abs. 1 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. HaushaltsrechtlicheAuswirkungen keine Auswirkungen Beschlussvorschlag DerOrtschaftsrat Aulfingenwirdermächtigt, überdasBauvorhabenzu entscheiden. Seite 1 von2 Anlage 1:Lageplan-nichtöffentlich Seite 2 von2

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