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Bauvoranfrage Kreuzstraße 11, Leipferdingen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGeisingen
Datum2026-09-22
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Beschlussvorlage Vorlage Nr.2026/111 Amt: Bauamt Verfasser: ChristianButschle Aktenzeichen: 632.99 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 22.09.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich BauvoranfrageKreuzstraße11,Leipferdingen ErrichtungeineswetterfestenBewegungsplatzesfürPferde Die Bauherrschaft stellt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bewegungsplatzes für Pferde auf demGrundstückFlst.Nr.424,Kreuzstraße 11,Gemarkung Leipferdingen. Das Bauvorhaben soll im Außenbereich errichtet werden, weshalb es nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Über die Zulässigkeit wird nach § 36 Abs. 1 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. HaushaltsrechtlicheAuswirkungen keine Auswirkungen Beschlussvorschlag DerOrtschaftsrat Leipferdingenwirdermächtigt, überdie Bauvoranfrage zu entscheiden. Anlage 1:Lageplan-nichtöffentlich Seite 1 von1

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