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Bauvoranfrage Kreuzstraße 11, Leipferdingen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geisingen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.2026/111
Amt: Bauamt
Verfasser: ChristianButschle
Aktenzeichen: 632.99
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
22.09.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
BauvoranfrageKreuzstraße11,Leipferdingen
ErrichtungeineswetterfestenBewegungsplatzesfürPferde
Die Bauherrschaft stellt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bewegungsplatzes für Pferde
auf demGrundstückFlst.Nr.424,Kreuzstraße 11,Gemarkung Leipferdingen.
Das Bauvorhaben soll im Außenbereich errichtet werden, weshalb es nach § 35 BauGB zu
beurteilen ist. Über die Zulässigkeit wird nach § 36 Abs. 1 BauGB im Einvernehmen mit der
Gemeinde entschieden.
HaushaltsrechtlicheAuswirkungen
keine Auswirkungen
Beschlussvorschlag
DerOrtschaftsrat Leipferdingenwirdermächtigt, überdie Bauvoranfrage zu entscheiden.
Anlage 1:Lageplan-nichtöffentlich
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