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Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle, Flst. 1320, Wörthstraße, 74405 Gaildorf-Eutendorf

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGaildorf
Datum2026-09-07
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Az.: 025.122 Vorl. Nr.: OR-2026/014 Ortschaftsrat Eutendorf Entscheidung öffentlich 07.09.2026 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle, Flst. 1320, Wörthstraße, 74405 Gaildorf-Eutendorf Sachverhalt Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu bewerten. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Maschinen- und Bergehalle zur landwirtschaftlichen Nutzung. Die Bauvoranfrage wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 29.07.2020 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Die beantrage Gebäudebemaßung entspricht mit einer Länge von 30 m und einer Breite von 20 m unverändert den Angaben der Bauvoranfrage. Der Bauvorbescheid wurde erstellt und bereits einmalig verlängert. Die Vorprüfung durch die Baurechtsbehörde hat ergeben, dass keine Nachbaranhörung gem. § 55 Abs. 1 LBO erforderlich ist. Beschlussvorschlag Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Technischen Ausschuss das baurechtliche gemeindliche Einvernehmen zur o.g. Bausache zu erteilen. Verfasst: Katharina Wackler OR-2026/014 Seite 1 von 1

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