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Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle, Flst. 1320, Wörthstraße, 74405 Gaildorf-Eutendorf
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gaildorf |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Az.: 025.122 Vorl. Nr.: OR-2026/014
Ortschaftsrat Eutendorf Entscheidung öffentlich 07.09.2026
Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle, Flst. 1320,
Wörthstraße, 74405 Gaildorf-Eutendorf
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu
bewerten.
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Maschinen- und Bergehalle zur
landwirtschaftlichen Nutzung.
Die Bauvoranfrage wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom
29.07.2020 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Die beantrage Gebäudebemaßung entspricht mit einer Länge von 30 m und einer
Breite von 20 m unverändert den Angaben der Bauvoranfrage.
Der Bauvorbescheid wurde erstellt und bereits einmalig verlängert.
Die Vorprüfung durch die Baurechtsbehörde hat ergeben, dass keine
Nachbaranhörung gem. § 55 Abs. 1 LBO erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Technischen Ausschuss das baurechtliche
gemeindliche Einvernehmen zur o.g. Bausache zu erteilen.
Verfasst: Katharina Wackler
OR-2026/014 Seite 1 von 1
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