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Errichtung Antennenträger mit Outdoorsystemtechnik, Flst. 436/1, Bahnstraße 17, 74405 Gaildorf-Kleinaltdorf

Angenommen9 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeGaildorf
Datum2026-09-07
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Az.: 025.122 Vorl. Nr.: OR-2026/013 Ortschaftsrat Eutendorf Entscheidung öffentlich 07.09.2026 Errichtung Antennenträger mit Outdoorsystemtechnik, Flst. 436/1, Bahnstraße 17, 74405 Gaildorf-Kleinaltdorf Sachverhalt Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich des Teilortes Kleinaltdorf und ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Innerhalb der bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung muss gesichert sein. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Antennenträgers auf einem Stahlrohrmast mit einer geplanten Höhe von 25,25 m. Diese Sende- und Empfangsanlage dient der Funkübertragung. Der geplante Standort befindet sich gem. Flächennutzungsplan auf einer ausgewiesenen gewerblichen Baufläche. Die Abstandsflächen sind nachgewiesen. Bis zu einer Höhe von 15 m wäre das Vorhaben innerorts gem. Landesbauordnung – Anhang 1 verfahrensfrei. Das Baurechtsamt prüft die geplante Höhe wie auch die übrigen Belange über die Beteiligung der Fachbehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Die Vorprüfung durch die Baurechtsbehörde hat ergeben, dass keine Nachbaranhörung gem. § 55 Abs. 1 LBO erforderlich ist. Beschlussvorschlag Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Technischen Ausschuss das baurechtliche gemeindliche Einvernehmen zur o.g. Bausache zu erteilen. Verfasst: Katharina Wackler OR-2026/013 Seite 1 von 1

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