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Errichtung Antennenträger mit Outdoorsystemtechnik, Flst. 436/1, Bahnstraße 17, 74405 Gaildorf-Kleinaltdorf
Angenommen9 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gaildorf |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Az.: 025.122 Vorl. Nr.: OR-2026/013
Ortschaftsrat Eutendorf Entscheidung öffentlich 07.09.2026
Errichtung Antennenträger mit Outdoorsystemtechnik, Flst. 436/1, Bahnstraße
17, 74405 Gaildorf-Kleinaltdorf
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich des Teilortes Kleinaltdorf und ist
gem. § 34 BauGB zu beurteilen.
Innerhalb der bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung muss gesichert sein.
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Antennenträgers auf einem
Stahlrohrmast mit einer geplanten Höhe von 25,25 m. Diese Sende- und
Empfangsanlage dient der Funkübertragung.
Der geplante Standort befindet sich gem. Flächennutzungsplan auf einer
ausgewiesenen gewerblichen Baufläche. Die Abstandsflächen sind nachgewiesen.
Bis zu einer Höhe von 15 m wäre das Vorhaben innerorts gem. Landesbauordnung –
Anhang 1 verfahrensfrei. Das Baurechtsamt prüft die geplante Höhe wie auch die
übrigen Belange über die Beteiligung der Fachbehörden im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens.
Die Vorprüfung durch die Baurechtsbehörde hat ergeben, dass keine
Nachbaranhörung gem. § 55 Abs. 1 LBO erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Technischen Ausschuss das baurechtliche
gemeindliche Einvernehmen zur o.g. Bausache zu erteilen.
Verfasst: Katharina Wackler
OR-2026/013 Seite 1 von 1
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