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Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle, Flst. 194, Brunnenwiesen, 74405 Gaildorf-Kleinaltdorf

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGaildorf
Datum2026-09-07
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Az.: 025:122 Vorl. Nr.: OR-2026/012 Ortschaftsrat Eutendorf Entscheidung öffentlich 07.09.2026 Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle, Flst. 194, Brunnenwiesen, 74405 Gaildorf-Kleinaltdorf Sachverhalt Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu bewerten. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Mehrzweckhalle zur landwirtschaftlichen Nutzung. Vom Baurechtsamt wurde nachgefordert, dass der Dachüberstand auf 50 cm reduziert wird. Dieser Nachforderung wurde entsprochen und die Planunterlagen entsprechend angepasst. Die Vorprüfung durch die Baurechtsbehörde hat ergeben, dass keine Nachbaranhörung gem. § 55 Abs. 1 LBO erforderlich ist. Beschlussvorschlag Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Technischen Ausschuss das baurechtliche gemeindliche Einvernehmen zum Neubau der landwirtschaftlichen Bergehalle zu erteilen. Verfasst: Katharina Wackler OR-2026/012 Seite 1 von 1

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