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Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle, Flst. 194, Brunnenwiesen, 74405 Gaildorf-Kleinaltdorf
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gaildorf |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Az.: 025:122 Vorl. Nr.: OR-2026/012
Ortschaftsrat Eutendorf Entscheidung öffentlich 07.09.2026
Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle, Flst. 194, Brunnenwiesen, 74405
Gaildorf-Kleinaltdorf
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu
bewerten.
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Mehrzweckhalle zur landwirtschaftlichen
Nutzung.
Vom Baurechtsamt wurde nachgefordert, dass der Dachüberstand auf 50 cm
reduziert wird. Dieser Nachforderung wurde entsprochen und die Planunterlagen
entsprechend angepasst.
Die Vorprüfung durch die Baurechtsbehörde hat ergeben, dass keine
Nachbaranhörung gem. § 55 Abs. 1 LBO erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Technischen Ausschuss das baurechtliche
gemeindliche Einvernehmen zum Neubau der landwirtschaftlichen Bergehalle zu
erteilen.
Verfasst: Katharina Wackler
OR-2026/012 Seite 1 von 1
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