Startseite › Gaggenau › Antrag

Bauvorhaben „Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses“ (Hildastraße 10, Gaggenau)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGaggenau
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Bauherr beantragt die Genehmigung für die Errichtung eines Dreifamilienhauses in der Hildastraße 10 in Gaggenau und benötigt eine Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte der Zulassung dieser Abweichung zu, unter dem Vorbehalt, dass die Verwaltung alle übrigen Genehmigungsvoraussetzungen abschließend prüft und bestätigt, dass öffentliche Belange gewahrt bleiben.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Amt/Abteilung: Stadtplanung Anlagedatum: 02.09.2026 Verfasser: Rieger, Anna Aktenzeichen: I 610 Vorlagen- Nummer: 2026/225 Sitzungsvorlage Bauvorhaben „Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses„ (Hildastraße 10, Gaggenau) – Beschluss über die Zustimmung - Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Ö/N Beratungsfolge: Bau- und 24.09.2026 öffentlich Umweltausschuss Vorberatung in weiteren Gremien: 18.06.2026 BUA nicht öffentlich Inhalt und Zweck (Kurzfassung) Für das genannte Bauvorhaben sind Befreiungen/Abweichungen erforderlich, deren Zulassung die Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses erfordern. Die Zustimmung wird von der Verwaltung empfohlen. Beschlussvorschlag 1. Der Zulassung einer Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung gemäß§34Abs.3bBauGB/Abweichunggemäß§246eBauGBfürdasVorhabenHildastraße 10 in dem in der Sitzungsvorlage erläuterten Umfang wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung ergeht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der übrigen AnwendungsvoraussetzungenfürdieZulassungderAbweichung,wasvonderVerwaltungim Genehmigungsverfahren abschließend geprüft wird. Erläuterung zum Sachverhalt DerStadtGaggenauliegteinAntragaufGenehmigungdesfolgendenVorhabensvor:„Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses“ (Hildastraße 10, Gaggenau). Auszüge der Baugesuchs- unterlagen sind beigefügt (Anlage). Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß§34BauGBundweichtinfolgendemPunktvomErfordernisdesEinfügensindieEigenart der näheren Umgebung ab:  Grundstücksfläche, die überbaut werden soll Eine Genehmigung ist nur unter folgender Voraussetzung (mindestens eine der beiden angekreuzten Alternativen) möglich: ☐ Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB. ☒ Zulassung einer Abweichung gemäß § 34 Abs. 3b BauGB. ☒ Zulassung einer Abweichung gemäß § 246e BauGB. HierfüristnachdenrechtlichenVorschriftendieZustimmungdesGemeinderatserforderlich,diein Gaggenau durch Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025 auf den Bau- und Umweltausschuss übertragen wurde. Eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 wurde nach Ermessensentscheidung der Verwaltung gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 01.12.2025: ☒ durchgeführt – die Ergebnisse werden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zusammenfassend vorgestellt. ☐ nicht durchgeführt. Nach Prüfung der Baugesuchsunterlagen und der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung ist das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung unter Verweis auf die im Beschluss des Gemeinderats vom 01.12.2025 definierten und am 22.06.2026 aktualisierten Kriterien wie folgt zu bewerten: Kriterium Bewertung Begründung/Auflagen Ausschlus 1 Punkt 2 Punkte s-merkmal Das Vorhabengrundstück Flst.-Nr. 1209 weist eine Größe von ca. 729 m² auf und ist derzeit nur zu etwa 13 % mit Hauptnutzungen überbaut. Damit besteht ein ausreichendes Umfang der Flächenpotenzial für eine ☐ ☐ ☒ Nachverdichtung maßvolle und gebietsverträgliche Nachverdichtung im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung. Die geplante Entwicklung nutzt die vorhandenen baulichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen sinnvoll aus und trägt zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung bei. Im Straßengeviert sind Hauptnutzungen überwiegend im straßenseitigen Bereich angeordnet. Vereinzelt bestehen bereits Wohngebäude in zweiter Reihe (z.B. Goethestraße 36a und 24a), sodass Lage der ☐ ☐ ☒ entsprechende Nachverdichtung Nutzungsansätze im Gebiet bereits vorhanden sind. Die geplante Wohnbebauung in der beantragten Grundstückstiefe fügt sich vor diesem Hintergrund in die vorhandene Struktur ein und stellt eine behutsame Weiterentwicklung dar. Aufgrund der innenstadtnahen Lage sowie vorhandener Nach- verdichtungspotenziale ist Veränderung des die Entwicklung ☐ ☐ ☒ Gebietscharakters städtebaulich vertretbar. Eine wesentliche Veränderung des Gebietscharakters ist daher nicht zu erwarten. Schaffung von drei Anzahl zusätzlicher ☐ ☐ ☒ zusätzlichen Wohneinheiten Wohneinheiten. Das Vorhaben sieht eine dreigeschossige Bebauung Qualität der mit Satteldach vor, dies fügt Baugestaltung und sich in die umgebende ☐ ☒ ☐ Auswirkungen auf Bebauung ein. Weitere das Ortsbild Angaben zur Baugestaltung sind den Unterlagen nicht zu entnehmen. Die Zulassung des Beeinträchtigung Vorhabens könnte eine nachbarlicher ☐ ☒ ☐ Nachverdichtung nach sich Interessen ziehen, die zu Beein- trächtigungen nachbarlicher Interessen führen kann, die jedoch als zumutbar angesehen werden. Darüber hinaus würde ein Präzedenzfall für eine Bebauung in zweiter Reihe in dieser Grundstückstiefe geschaffen. Zwischenbewertun Durchschnittswert: 1,67 ☐ g Die Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt dem empfiehlt dem Bau- und Bau- und Umweltausschus Gesamtbewertung Umweltausschuss s keine die Zustimmung Zustimmung zur zur Zulassung Zulassung ☒ ☐ Das Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Befreiungs- oder Abweichungsmöglichkeit wird im Genehmigungsverfahren von der Verwaltung geprüft, sodass die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über die Zustimmung zur Zulassung unter entsprechendem Vorbehalt zu treffen. Dies umfasst z.B. die Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen (§ 34 Abs. 3b BauGB), ggf. einschließlich der Prüfung zusätzlicher erheblicher Umwelteinwirkungen (§ 246e BauGB). Im Genehmigungsverfahren werden, soweit erforderlich, auch die darüber hinaus gehenden bauplanungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften von der Verwaltung geprüft. Soweit diese nicht eingehalten sind, wird das Vorhaben auch bei Vorliegen einer Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses zu den o.g. Befreiungen/Abweichungen nicht genehmigt. Finanzielle Auswirkungen Beschluss wirkt sich finanziell aus ja nein Anlagen Auszug Baugesuchsunterlagen

Text aus PDF extrahiert