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Bauvorhaben „Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses“ (Hildastraße 10, Gaggenau)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gaggenau |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bauherr beantragt die Genehmigung für die Errichtung eines Dreifamilienhauses in der Hildastraße 10 in Gaggenau und benötigt eine Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte der Zulassung dieser Abweichung zu, unter dem Vorbehalt, dass die Verwaltung alle übrigen Genehmigungsvoraussetzungen abschließend prüft und bestätigt, dass öffentliche Belange gewahrt bleiben.
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Dokument
Extrahierter Text
Amt/Abteilung: Stadtplanung Anlagedatum: 02.09.2026
Verfasser: Rieger, Anna
Aktenzeichen: I 610 Vorlagen- Nummer: 2026/225
Sitzungsvorlage
Bauvorhaben „Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses„
(Hildastraße 10, Gaggenau)
– Beschluss über die Zustimmung -
Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Ö/N
Beratungsfolge:
Bau- und
24.09.2026 öffentlich
Umweltausschuss
Vorberatung in weiteren Gremien:
18.06.2026 BUA nicht öffentlich
Inhalt und Zweck (Kurzfassung)
Für das genannte Bauvorhaben sind Befreiungen/Abweichungen erforderlich, deren
Zulassung die Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses erfordern.
Die Zustimmung wird von der Verwaltung empfohlen.
Beschlussvorschlag
1. Der Zulassung einer Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung
gemäß§34Abs.3bBauGB/Abweichunggemäß§246eBauGBfürdasVorhabenHildastraße
10 in dem in der Sitzungsvorlage erläuterten Umfang wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung ergeht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der übrigen
AnwendungsvoraussetzungenfürdieZulassungderAbweichung,wasvonderVerwaltungim
Genehmigungsverfahren abschließend geprüft wird.
Erläuterung zum Sachverhalt
DerStadtGaggenauliegteinAntragaufGenehmigungdesfolgendenVorhabensvor:„Errichtung
eines Dreifamilienwohnhauses“ (Hildastraße 10, Gaggenau). Auszüge der Baugesuchs-
unterlagen sind beigefügt (Anlage). Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich
gemäß§34BauGBundweichtinfolgendemPunktvomErfordernisdesEinfügensindieEigenart
der näheren Umgebung ab:
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll
Eine Genehmigung ist nur unter folgender Voraussetzung (mindestens eine der beiden
angekreuzten Alternativen) möglich:
☐ Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB.
☒ Zulassung einer Abweichung gemäß § 34 Abs. 3b BauGB.
☒ Zulassung einer Abweichung gemäß § 246e BauGB.
HierfüristnachdenrechtlichenVorschriftendieZustimmungdesGemeinderatserforderlich,diein
Gaggenau durch Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025 auf den Bau- und Umweltausschuss
übertragen wurde.
Eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 wurde nach
Ermessensentscheidung der Verwaltung gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 01.12.2025:
☒ durchgeführt – die Ergebnisse werden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
zusammenfassend vorgestellt.
☐ nicht durchgeführt.
Nach Prüfung der Baugesuchsunterlagen und der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung ist
das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung unter Verweis auf die im Beschluss des Gemeinderats
vom 01.12.2025 definierten und am 22.06.2026 aktualisierten Kriterien wie folgt zu bewerten:
Kriterium Bewertung Begründung/Auflagen
Ausschlus
1 Punkt 2 Punkte
s-merkmal
Das Vorhabengrundstück
Flst.-Nr. 1209 weist eine
Größe von ca. 729 m² auf
und ist derzeit nur zu etwa
13 % mit Hauptnutzungen
überbaut. Damit besteht ein
ausreichendes
Umfang der Flächenpotenzial für eine
☐ ☐ ☒
Nachverdichtung maßvolle und
gebietsverträgliche
Nachverdichtung im Sinne
einer nachhaltigen
Innenentwicklung.
Die geplante Entwicklung
nutzt die vorhandenen
baulichen und
infrastrukturellen
Rahmenbedingungen
sinnvoll aus und trägt zu
einer flächensparenden
Siedlungsentwicklung bei.
Im Straßengeviert sind
Hauptnutzungen
überwiegend im
straßenseitigen Bereich
angeordnet. Vereinzelt
bestehen bereits
Wohngebäude in zweiter
Reihe (z.B. Goethestraße
36a und 24a), sodass
Lage der
☐ ☐ ☒ entsprechende
Nachverdichtung
Nutzungsansätze im Gebiet
bereits vorhanden sind. Die
geplante Wohnbebauung in
der beantragten
Grundstückstiefe fügt sich
vor diesem Hintergrund in
die vorhandene Struktur ein
und stellt eine behutsame
Weiterentwicklung dar.
Aufgrund der
innenstadtnahen Lage
sowie vorhandener Nach-
verdichtungspotenziale ist
Veränderung des die Entwicklung
☐ ☐ ☒
Gebietscharakters städtebaulich vertretbar.
Eine wesentliche
Veränderung des
Gebietscharakters ist daher
nicht zu erwarten.
Schaffung von drei
Anzahl zusätzlicher
☐ ☐ ☒ zusätzlichen
Wohneinheiten
Wohneinheiten.
Das Vorhaben sieht eine
dreigeschossige Bebauung
Qualität der mit Satteldach vor, dies fügt
Baugestaltung und sich in die umgebende
☐ ☒ ☐
Auswirkungen auf Bebauung ein. Weitere
das Ortsbild Angaben zur Baugestaltung
sind den Unterlagen nicht
zu entnehmen.
Die Zulassung des
Beeinträchtigung Vorhabens könnte eine
nachbarlicher ☐ ☒ ☐ Nachverdichtung nach sich
Interessen ziehen, die zu Beein-
trächtigungen nachbarlicher
Interessen führen kann, die
jedoch als zumutbar
angesehen werden.
Darüber hinaus würde ein
Präzedenzfall für eine
Bebauung in zweiter Reihe
in dieser Grundstückstiefe
geschaffen.
Zwischenbewertun Durchschnittswert: 1,67
☐
g
Die Verwaltung
Die Verwaltung
empfiehlt dem
empfiehlt dem
Bau- und
Bau- und
Umweltausschus
Gesamtbewertung Umweltausschuss
s keine
die Zustimmung
Zustimmung zur
zur Zulassung
Zulassung
☒
☐
Das Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Befreiungs- oder
Abweichungsmöglichkeit wird im Genehmigungsverfahren von der Verwaltung geprüft, sodass
die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über die Zustimmung zur Zulassung unter
entsprechendem Vorbehalt zu treffen. Dies umfasst z.B. die Vereinbarkeit mit den öffentlichen
Belangen (§ 34 Abs. 3b BauGB), ggf. einschließlich der Prüfung zusätzlicher erheblicher
Umwelteinwirkungen (§ 246e BauGB).
Im Genehmigungsverfahren werden, soweit erforderlich, auch die darüber hinaus gehenden
bauplanungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften von der Verwaltung
geprüft. Soweit diese nicht eingehalten sind, wird das Vorhaben auch bei Vorliegen einer
Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses zu den o.g. Befreiungen/Abweichungen nicht
genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss wirkt sich finanziell aus ja nein
Anlagen
Auszug Baugesuchsunterlagen
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