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Konzessionsverfahren Strom

Angenommen17 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeForst
Datum2026-09-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Forst beschließt, den Bürgermeister zur Unterzeichnung eines neuen Stromkonzessionsvertrags mit der Netze BW GmbH für 20 Jahre zu ermächtigen. Der bisherige Vertrag läuft zum 31.03.2028 aus; die Netze BW GmbH war einziger Bewerber in der dreieinhalbmonatigen öffentlichen Ausschreibung. Nach Rechtsprüfung wird der Vertrag unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gemeinde erhält dafür jährlich etwa 180.000 Euro Vergütung.

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Gemeinde Forst Sitzungsvorlage Federführung: Bauamt Vorl. Nr.: SV/2026/326 Bearbeiter: Frank Dochat AZ: Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 21.09.2026 Entscheidung öffentlich Konzessionsverfahren Strom Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den vorliegenden Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren nach Rechtsprüfung durch die Rechtsaufsicht zu unterschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt die Veröffentlichung nach Rechtsprüfung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Sachverhalt: Der bestehende Strom Konzessionsvertrag mit der Netze BW GmbH läuft zum 31.03.2028 aus. Die Neuvergabe von Konzessionen Strom oder Gas sind im Energie Wirtschaftsgesetz geregelt. Das Energie- Wirtschaftsgesetz § 46 Abs. 3 sieht eine öffentliche Bekanntmachung von Interessensbekundungen zur Konzession vor. Am 27.02.2026 war die Stromkonzession öffentlich für drei Monate ausgeschrieben. Zum Ende der Frist ist eine Interessensbekundung zugegangen. Der Bewerber wurde darüber informiert, dass er einziger Bewerber ist. Der neue Bewerber ist erneut die Netze BW GmbH. Das Muster des Konzessionsvertrags ist zugegangen und wird zur Sitzung erläutert. Es werden hierbei Vertreter des Bewerbers anwesend sein. Wenn, der Gemeinderat dem Vertrag folgt, wird der Vertrag zur Prüfung an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt. Wenn es von dort keine Einwände oder Ergänzungen gibt, kann der Konzessionsvertrag von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung des 20 Jahre laufenden Vertrages ist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Finanzielle Auswirkungen: Die Gemeinde erhält vom Konzessionsträger eine Vergütung. Die Vergütung variiert in Abhängigkeit von Einwohnerzahl und der Strommenge. In den letzten Jahren wurde je Jahr, eine Auszahlung in Höhe von ca. 180.000€ ausbezahlt. III. Anlagen: 20260618_Konzessionsvertrag_Strom_Gemeinde Forst SV/2026/326 Seite1von1

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