Startseite › Forst › Antrag
Konzessionsverfahren Strom
Angenommen17 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Forst |
| Datum | 2026-09-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Forst beschließt, den Bürgermeister zur Unterzeichnung eines neuen Stromkonzessionsvertrags mit der Netze BW GmbH für 20 Jahre zu ermächtigen. Der bisherige Vertrag läuft zum 31.03.2028 aus; die Netze BW GmbH war einziger Bewerber in der dreieinhalbmonatigen öffentlichen Ausschreibung. Nach Rechtsprüfung wird der Vertrag unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gemeinde erhält dafür jährlich etwa 180.000 Euro Vergütung.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Forst
Sitzungsvorlage
Federführung: Bauamt Vorl. Nr.: SV/2026/326
Bearbeiter: Frank Dochat AZ:
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 21.09.2026 Entscheidung öffentlich
Konzessionsverfahren Strom
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den vorliegenden
Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren nach Rechtsprüfung durch die
Rechtsaufsicht zu unterschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt die
Veröffentlichung nach Rechtsprüfung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Sachverhalt:
Der bestehende Strom Konzessionsvertrag mit der Netze BW GmbH läuft zum
31.03.2028 aus. Die Neuvergabe von Konzessionen Strom oder Gas sind im Energie
Wirtschaftsgesetz geregelt. Das Energie- Wirtschaftsgesetz § 46 Abs. 3 sieht eine
öffentliche Bekanntmachung von Interessensbekundungen zur Konzession vor.
Am 27.02.2026 war die Stromkonzession öffentlich für drei Monate ausgeschrieben.
Zum Ende der Frist ist eine Interessensbekundung zugegangen.
Der Bewerber wurde darüber informiert, dass er einziger Bewerber ist. Der neue
Bewerber ist erneut die Netze BW GmbH. Das Muster des Konzessionsvertrags ist
zugegangen und wird zur Sitzung erläutert. Es werden hierbei Vertreter des
Bewerbers anwesend sein. Wenn, der Gemeinderat dem Vertrag folgt, wird der
Vertrag zur Prüfung an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt. Wenn es
von dort keine Einwände oder Ergänzungen gibt, kann der Konzessionsvertrag von
beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung des 20 Jahre
laufenden Vertrages ist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gemeinde erhält vom Konzessionsträger eine Vergütung. Die Vergütung variiert
in Abhängigkeit von Einwohnerzahl und der Strommenge. In den letzten Jahren
wurde je Jahr, eine Auszahlung in Höhe von ca. 180.000€ ausbezahlt.
III. Anlagen:
20260618_Konzessionsvertrag_Strom_Gemeinde Forst
SV/2026/326 Seite1von1
Text aus PDF extrahiert