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Antrag der AfD-Fraktion Sicherheitskonzept Stadtgebiet Erwitte
Angenommen16 Ja · 2 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Erwitte |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt ein flächendeckendes Sicherheitskonzept für Erwitte, besonders Bad Westernkotten, nach einem Raubüberfall auf eine Seniorin. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab: Die Polizeibehörde bestätigt kein erhöhtes Kriminalitätsaufkommen (2024-2025 je zwei Raub-Delikte), und Kommunen besitzen rechtlich keine Kompetenzen für Strafverfolgung und Prävention. Videoüberwachung im öffentlichen Raum sei ohne festgestellte Kriminalitätsschwerpunkte nicht zulässig.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Vorlage Nr. 110/2026
öffentlich
Tagesordnungspunkt
Antrag der AfD-Fraktion Sicherheitskonzept Stadtgebiet Erwitte
Beratungsfolge Sitzungsdatum
Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Kultur und 06.10.2026
Sicherheit
Rat der Stadt Erwitte 15.10.2026
Federführender Bereich Sachbearbeiter/in
202 Herr Thiele
Datum Aktenzeichen
25.09.2026
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird abgelehnt.
Sachverhalt
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Erwitte beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung eines
flächendeckenden Sicherheitskonzeptes für das Stadtgebiet Erwitte, insbesondere für den
Ortsteil Bad Westernkotten, zu beauftragen. Dieses soll sodann durch Ordnungsamt,
Kreispolizeibehörde sowie Akteure der Kur- und Tourismuswirtschaft umgesetzt werden.
Begründet wird der Antrag im Wesentlichen mit einem Raubüberfall zum Nachteil einer
Seniorin in Bad Westernkotten. Der Antrag ist im Volltext als Anlage beigefügt.
Eine Recherche der Kreispolizeibehörde Soest im September 2026 ergab in den Jahren
2024 und 2025 jeweils 2 Taten im gesamten Stadtgebiet Erwitte, die dem Deliktsbereich
Raub/Räuberischer Diebstahl zuzuordnen sind. Bei den jährlichen Sicherheitsgesprächen
wurde durch die Leitung der Polizeiwache Lippstadt gegenüber Verwaltungsspitze in den
letzten Jahren stets erklärt, dass im Stadtgebiet Erwitte kein erhöhtes
Kriminalitätsaufkommen festzustellen ist. Dabei wurde auch die dort bereits seit mehreren
Jahren erfolgreiche enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsamt positiv
hervorgehoben. Im Rahmen dieser Ordnungspartnerschaft erfolgen beispielsweise
regelmäßige Bestreifungen des Stadtgebietes und Veranstaltungsbegleitungen gemeinsam
durch den Bezirksdienst der Polizei und Dienstkräfte des Ordnungsamtes.
Soweit durch die beantragten Maßnahmen Straftaten verhindert werden sollen, ist zudem
festzustellen, dass in Nordrhein-Westfalen die Strafverfolgung sowie die
Kriminalitätsprävention ausschließlich den Polizeibehörden vorbehalten ist. Die Kommunen
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als Örtliche Ordnungsbehörden sind nicht mit entsprechenden rechtlichen Kompetenzen
ausgestattet, um die v.g. Aufgaben zu übernehmen.
Die seitens der AFD-Fraktion beantragte Videoüberwachung im öffentlichen Raum wäre
rechtlich und nach der derzeitigen Rechtsprechung nur unter engen Voraussetzungen
möglich. Dazu zählt u. a., dass die Persönlichkeitsrechte und die Verhältnismäßigkeit zu
berücksichtigen sind und das in klar eingegrenzten Gebieten mit einem erheblichen
Kriminalitätsaufkommen. Entsprechende Kriminalitätsschwerpunkte sind im Stadtgebiet
Erwitte jedoch nicht festzustellen, sodass eine Umsetzung dieses Antragsbestandteils
seitens der Verwaltung als unzulässig beurteilt wird.
Aus den o.g. Gründen besteht aus Sicht der Verwaltung keine Erforderlichkeit für die
Erstellung eines flächendeckendes Sicherheitskonzeptes.
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Anlagen
Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Erwitte vom 21.08.2026
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Text aus PDF extrahiert