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Antrag der AfD-Fraktion Sicherheitskonzept Stadtgebiet Erwitte

Angenommen16 Ja · 2 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeErwitte
Datum2026-10-06
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt ein flächendeckendes Sicherheitskonzept für Erwitte, besonders Bad Westernkotten, nach einem Raubüberfall auf eine Seniorin. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab: Die Polizeibehörde bestätigt kein erhöhtes Kriminalitätsaufkommen (2024-2025 je zwei Raub-Delikte), und Kommunen besitzen rechtlich keine Kompetenzen für Strafverfolgung und Prävention. Videoüberwachung im öffentlichen Raum sei ohne festgestellte Kriminalitätsschwerpunkte nicht zulässig.

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Beschlussvorlage Vorlage Nr. 110/2026 öffentlich Tagesordnungspunkt Antrag der AfD-Fraktion Sicherheitskonzept Stadtgebiet Erwitte Beratungsfolge Sitzungsdatum Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Kultur und 06.10.2026 Sicherheit Rat der Stadt Erwitte 15.10.2026 Federführender Bereich Sachbearbeiter/in 202 Herr Thiele Datum Aktenzeichen 25.09.2026 Beschlussvorschlag Der Antrag wird abgelehnt. Sachverhalt Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Erwitte beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung eines flächendeckenden Sicherheitskonzeptes für das Stadtgebiet Erwitte, insbesondere für den Ortsteil Bad Westernkotten, zu beauftragen. Dieses soll sodann durch Ordnungsamt, Kreispolizeibehörde sowie Akteure der Kur- und Tourismuswirtschaft umgesetzt werden. Begründet wird der Antrag im Wesentlichen mit einem Raubüberfall zum Nachteil einer Seniorin in Bad Westernkotten. Der Antrag ist im Volltext als Anlage beigefügt. Eine Recherche der Kreispolizeibehörde Soest im September 2026 ergab in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 2 Taten im gesamten Stadtgebiet Erwitte, die dem Deliktsbereich Raub/Räuberischer Diebstahl zuzuordnen sind. Bei den jährlichen Sicherheitsgesprächen wurde durch die Leitung der Polizeiwache Lippstadt gegenüber Verwaltungsspitze in den letzten Jahren stets erklärt, dass im Stadtgebiet Erwitte kein erhöhtes Kriminalitätsaufkommen festzustellen ist. Dabei wurde auch die dort bereits seit mehreren Jahren erfolgreiche enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsamt positiv hervorgehoben. Im Rahmen dieser Ordnungspartnerschaft erfolgen beispielsweise regelmäßige Bestreifungen des Stadtgebietes und Veranstaltungsbegleitungen gemeinsam durch den Bezirksdienst der Polizei und Dienstkräfte des Ordnungsamtes. Soweit durch die beantragten Maßnahmen Straftaten verhindert werden sollen, ist zudem festzustellen, dass in Nordrhein-Westfalen die Strafverfolgung sowie die Kriminalitätsprävention ausschließlich den Polizeibehörden vorbehalten ist. Die Kommunen Seite 1 | 2 als Örtliche Ordnungsbehörden sind nicht mit entsprechenden rechtlichen Kompetenzen ausgestattet, um die v.g. Aufgaben zu übernehmen. Die seitens der AFD-Fraktion beantragte Videoüberwachung im öffentlichen Raum wäre rechtlich und nach der derzeitigen Rechtsprechung nur unter engen Voraussetzungen möglich. Dazu zählt u. a., dass die Persönlichkeitsrechte und die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen sind und das in klar eingegrenzten Gebieten mit einem erheblichen Kriminalitätsaufkommen. Entsprechende Kriminalitätsschwerpunkte sind im Stadtgebiet Erwitte jedoch nicht festzustellen, sodass eine Umsetzung dieses Antragsbestandteils seitens der Verwaltung als unzulässig beurteilt wird. Aus den o.g. Gründen besteht aus Sicht der Verwaltung keine Erforderlichkeit für die Erstellung eines flächendeckendes Sicherheitskonzeptes. Finanzielle Auswirkungen Entfällt Anlagen Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Erwitte vom 21.08.2026 Seite 2 | 2

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