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Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung der städtischen Kulturförderrichtlinien für „kulturschaffende Vereine“

Angenommen
TypAntrag
GemeindeErwitte
Datum2026-10-06
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Anpassung der städtischen Kulturförderrichtlinien für kulturschaffende Vereine. Grund sind Erfahrungen aus drei bisherigen Fördervergaben seit Einführung der Richtlinie 2023. Die Änderungen sollen Handlungsziele, Fördervoraussetzungen und Förderumfang präzisieren, um antragstellenden Vereinen klarere Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Kultur und Sicherheit beschließt, die Anpassungen wie von der SPD vorgeschlagen durchzuführen.

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Beschlussvorlage Vorlage Nr. 127/2026 öffentlich Tagesordnungspunkt Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung der städtischen Kulturförderrichtlinien für „kulturschaffende Vereine„ Beratungsfolge Sitzungsdatum Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Kultur und 06.10.2026 Sicherheit Federführender Bereich Sachbearbeiter/in 600 Herr Steimann Datum Aktenzeichen 28.09.2026 600 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Kultur und Sicherheit (BSSKS) beschließt, die städtischen Kulturförderrichtlinien für kulturschaffende Vereine auf Grundlage der Beschlussfassung des BSSKS-Ausschusses vom 25. Mai 2023 wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen und in der Anlage beschrieben anzupassen bzw. zu ändern. Sachverhalt Mit Schreiben vom 26.08.2026 hat die SPD-Fraktion die Änderung der Kulturförderrichtlinie beantragt. Im Rahmen der erstmaligen Einführung der Kulturförderrichtlinie 2023 wurden Regelungen zu Handlungs- und Förderzielen, Antragsberechtigten und Fördervoraussetzungen, Förderfähigen Maßnahmen sowie Umfang und Höhe der Zuwendungen, Projektdauer, Verwendungsnachweisen getroffen. Nach dreimaliger Vergabe der Kulturfördermittel und der hiermit gemachten Erfahrungen soll die Richtlinie nun präzisiert werden, um antragstellenden Vereinen und Initiativen klare Rahmenbedingungen zu bieten. Die Praktikabilität der vorgeschlagenen Änderungen wurde zuvor mit der Verwaltung thematisiert – aus Sicht der Verwaltung führen die Vorschläge zu nachhaltigen Präzisierung der Förderbestimmungen. Finanzielle Auswirkungen Seite 1 | 2 Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Anlagen 2026-06-Antrag-Kulturförderrichtlinien Seite 2 | 2

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