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Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung der städtischen Kulturförderrichtlinien für „kulturschaffende Vereine“
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Erwitte |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Anpassung der städtischen Kulturförderrichtlinien für kulturschaffende Vereine. Grund sind Erfahrungen aus drei bisherigen Fördervergaben seit Einführung der Richtlinie 2023. Die Änderungen sollen Handlungsziele, Fördervoraussetzungen und Förderumfang präzisieren, um antragstellenden Vereinen klarere Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Kultur und Sicherheit beschließt, die Anpassungen wie von der SPD vorgeschlagen durchzuführen.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Vorlage Nr. 127/2026
öffentlich
Tagesordnungspunkt
Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung der städtischen Kulturförderrichtlinien für
„kulturschaffende Vereine„
Beratungsfolge Sitzungsdatum
Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Kultur und 06.10.2026
Sicherheit
Federführender Bereich Sachbearbeiter/in
600 Herr Steimann
Datum Aktenzeichen
28.09.2026 600
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Kultur und Sicherheit (BSSKS) beschließt, die
städtischen Kulturförderrichtlinien für kulturschaffende Vereine auf Grundlage der
Beschlussfassung des BSSKS-Ausschusses vom 25. Mai 2023 wie von der SPD-Fraktion
vorgeschlagen und in der Anlage beschrieben anzupassen bzw. zu ändern.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.08.2026 hat die SPD-Fraktion die Änderung der Kulturförderrichtlinie
beantragt.
Im Rahmen der erstmaligen Einführung der Kulturförderrichtlinie 2023 wurden Regelungen
zu Handlungs- und Förderzielen, Antragsberechtigten und Fördervoraussetzungen,
Förderfähigen Maßnahmen sowie Umfang und Höhe der Zuwendungen, Projektdauer,
Verwendungsnachweisen getroffen. Nach dreimaliger Vergabe der Kulturfördermittel und der
hiermit gemachten Erfahrungen soll die Richtlinie nun präzisiert werden, um antragstellenden
Vereinen und Initiativen klare Rahmenbedingungen zu bieten.
Die Praktikabilität der vorgeschlagenen Änderungen wurde zuvor mit der Verwaltung
thematisiert – aus Sicht der Verwaltung führen die Vorschläge zu nachhaltigen Präzisierung
der Förderbestimmungen.
Finanzielle Auswirkungen
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Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
2026-06-Antrag-Kulturförderrichtlinien
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Text aus PDF extrahiert