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Baugesuche

Angenommen
TypAntrag
GemeindeErbach
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Antragsteller beantragt Um- und Anbau sowie energetische Sanierung eines Wohnhauses in Erbach-Ringingen. Die geplante Hofüberdachung überschreitet die im Bebauungsplan „Hafenäcker" festgesetzte Baugrenze. Der Technische Ausschuss stimmte der beantragten Befreiung von der Baugrenzenüberschreitung zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben.

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Sachbearbeitung Haupt-undPersonalamt/Bauverwaltung Datum 15.09.2026 Geschäftszeichen 632.99/2026_058 Beschlussorgan TechnischerAusschuss öffentlich Sitzungam28.09.2026 BV120/2026 Betreff: Baugesuche Erbach,Ringingen,Holderweg9 Um-undAnbaubestehendesWohnhausundenergetischeSanierung BefreiungvomBebauungsplannach§30BauGB Anlagen: Anlage01:Lageplan Anlage02:UG Anlage03:EG Anlage04:DG1 Anlage05:DG2 Anlage06:Schnitt Anlage07:AnsichtNord Anlage08:AnsichtSüd Anlage09:AnsichtOst Anlage10:AnsichtWest Anlage11:Befreiungsantrag Anlage12:AuszugausdemBebauungsplan Anlage12:Luftbild Beschlussvorschlag 1. DerbeantragtenBefreiung–ÜberschreitungderBaugrenzemitderHofüberdachung–wird zugestimmt. 2. DemBauvorhabenwirddasgemeindlicheEinvernehmenerteilt. UweGerstlauer AchimGaus Bürgermeister 1.FinanzielleAuswirkungen FinanzielleAuswirkungen: ja nein AuswirkungenaufdenStellenplan: ja nein 2.Sachdarstellung BeantragtwerdenderUm-undAnbausowiedieenergetischeSanierungdesbestehendenWohnhauses. DasGrundstückliegtimGeltungsbereichdesBebauungsplans„Hafenäcker“.Grundsätzlichwerdendie VorgabendesBebauungsplansdurchdasVorhabeneingehalten.LediglichdiegeplanteHofüberdachung inRichtungHolderwegliegtaußerhalbderfestgesetztenBaugrenze. NachRd.Nr.6derplanungsrechtlichenFestsetzungengilt: GaragenundsonstigeNebengebäudesindnurinnerhalbderüberbaubarenFlächenzulässig. EinBefreiungsantrag(vgl.Anlage11)wurdegestellt. DieOrtsverwaltungRingingenhatempfohlenderbeantragtenBefreiungzuzustimmenunddas gemeindlicheEinvernehmenzuerteilen. NachdemessichbeidergeplantenHofüberdachungumeineuntergeordneteNebenanlagehandelt, undaufdemGrundstückHolderweg3bereitseineGarageaußerhalbderBaugrenzeerrichtetwurde, schließtsichdieVerwaltungderMeinungderOrtsverwaltungan. 2

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