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Baugesuche
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Erbach |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Antragsteller beantragt Um- und Anbau sowie energetische Sanierung eines Wohnhauses in Erbach-Ringingen. Die geplante Hofüberdachung überschreitet die im Bebauungsplan „Hafenäcker" festgesetzte Baugrenze. Der Technische Ausschuss stimmte der beantragten Befreiung von der Baugrenzenüberschreitung zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben.
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Dokument
Extrahierter Text
Sachbearbeitung Haupt-undPersonalamt/Bauverwaltung
Datum 15.09.2026
Geschäftszeichen 632.99/2026_058
Beschlussorgan TechnischerAusschuss öffentlich Sitzungam28.09.2026
BV120/2026
Betreff: Baugesuche
Erbach,Ringingen,Holderweg9
Um-undAnbaubestehendesWohnhausundenergetischeSanierung
BefreiungvomBebauungsplannach§30BauGB
Anlagen: Anlage01:Lageplan
Anlage02:UG
Anlage03:EG
Anlage04:DG1
Anlage05:DG2
Anlage06:Schnitt
Anlage07:AnsichtNord
Anlage08:AnsichtSüd
Anlage09:AnsichtOst
Anlage10:AnsichtWest
Anlage11:Befreiungsantrag
Anlage12:AuszugausdemBebauungsplan
Anlage12:Luftbild
Beschlussvorschlag
1. DerbeantragtenBefreiung–ÜberschreitungderBaugrenzemitderHofüberdachung–wird
zugestimmt.
2. DemBauvorhabenwirddasgemeindlicheEinvernehmenerteilt.
UweGerstlauer AchimGaus
Bürgermeister
1.FinanzielleAuswirkungen
FinanzielleAuswirkungen: ja nein
AuswirkungenaufdenStellenplan: ja nein
2.Sachdarstellung
BeantragtwerdenderUm-undAnbausowiedieenergetischeSanierungdesbestehendenWohnhauses.
DasGrundstückliegtimGeltungsbereichdesBebauungsplans„Hafenäcker“.Grundsätzlichwerdendie
VorgabendesBebauungsplansdurchdasVorhabeneingehalten.LediglichdiegeplanteHofüberdachung
inRichtungHolderwegliegtaußerhalbderfestgesetztenBaugrenze.
NachRd.Nr.6derplanungsrechtlichenFestsetzungengilt:
GaragenundsonstigeNebengebäudesindnurinnerhalbderüberbaubarenFlächenzulässig.
EinBefreiungsantrag(vgl.Anlage11)wurdegestellt.
DieOrtsverwaltungRingingenhatempfohlenderbeantragtenBefreiungzuzustimmenunddas
gemeindlicheEinvernehmenzuerteilen.
NachdemessichbeidergeplantenHofüberdachungumeineuntergeordneteNebenanlagehandelt,
undaufdemGrundstückHolderweg3bereitseineGarageaußerhalbderBaugrenzeerrichtetwurde,
schließtsichdieVerwaltungderMeinungderOrtsverwaltungan.
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