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Beauftragung Strukturgutachen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeErbach
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag beim Land Baden-Württemberg zu stellen und nach Zusage das Strukturgutachten für die Sammelkläranlage Erbach an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Das Gutachten (ca. 50.000 €, davon 50% gefördert) soll die Anforderungen an die Anlage prüfen und verschiedene technische Entwicklungsmöglichkeiten bewerten, um eine Entscheidungsgrundlage für die Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis zu schaffen. Die Kosten werden im Haushalt 2027 aufgenommen.

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Dokument

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Sachbearbeitung Stadtbauamt Datum 14.09.2026 Geschäftszeichen Beschlussorgan TechnischerAusschuss öffentlich Sitzungam28.09.2026 BV118/2026 Betreff: BeauftragungStrukturgutachenSammelkläranlageErbach Anlagen: Beschlussvorschlag DieVerwaltungwirdbeauftragt,denFörderantragzustellenundnachEingangderFörderzusagedas StrukturgutachtenimRahmenderKostenschätzung+10%andenwirtschaftlichstenAnbieterzu vergeben. ThomasSchniertshauer AchimGaus Bürgermeister 1.FinanzielleAuswirkungen FinanzielleAuswirkungen: ja nein AuswirkungenaufdenStellenplan: ja nein DieKostenfürdasStrukturgutachtenbelaufensichaufca.50.000€ Hiervonwerden50%gefördert. DieKostenwerdenimHaushalt2027aufgenommen. 2.Sachdarstellung DiewasserrechtlicheErlaubnisfürdieEinleitungdesgereinigtenAbwassersausderSammelkläranlageist zum31.12.2025ausgelaufen.FürdenweiterenordnungsgemäßenBetriebderAnlageunddiezukünftige EinleitungindasGewässeristdahereineNeubeantragungbzw.Neugenehmigungderwasserrechtlichen Erlaubniserforderlich. ImRahmenderanstehendenNeugenehmigungistzuprüfen,welcheAnforderungenkünftigandie SammelkläranlageundderenBetriebgestelltwerden.Dabeisindnebendenderzeitgeltenden gesetzlichenundtechnischenAnforderungenauchabsehbarezukünftigeEntwicklungenundsteigende AnforderungenandieAbwasserreinigungzuberücksichtigen. DadienotwendigenMaßnahmenundInvestitionenfürdiekommendenJahrevonerheblicherBedeutung fürdieGemeindeunddenBetriebderSammelkläranlageseinkönnen,sollvorderBeantragungder neuenwasserrechtlichenErlaubniseinStrukturgutachtenfürdieSammelkläranlageerstelltwerden. DasStrukturgutachtensolldabeinichtausschließlichdenderzeitigenAnlagenbestandbewerten. VielmehrsollenverschiedenetechnischeundstrukturelleEntwicklungsmöglichkeitenuntersuchtund miteinanderverglichenwerden.HierbeisindinsbesonderedieLeistungsfähigkeitundderbaulichesowie technischeZustandderbestehendenAnlage,diezukünftigeBelastungsentwicklungsowiedie AnforderungenausdenmaßgeblichenrechtlichenundtechnischenVorschriftenzubetrachten. ZieldesStrukturgutachtens ZieldesStrukturgutachtensistes,einebelastbareEntscheidungsgrundlagefürdiezukünftigeAusrichtung derSammelkläranlageunddieNeubeantragungderwasserrechtlichenErlaubniszuschaffen. ZurFinanzierungdesStrukturgutachtenssolleinentsprechenderFörderantragbeimLandBaden- Württemberggestelltwerden.NachderzeitigerFörderkulisseistfürentsprechendeGutachteneine Förderungvonbiszu50%derzuwendungsfähigenKostenmöglich.DiekonkreteFörderfähigkeitsowie dieHöhederZuwendungsindimRahmenderAntragstellungmitderzuständigenBehördeabzustimmen. NachderZusageeinerFörderungsollenvergleichbareAngeboteaufGrundlageeinereinheitlichen AufgabenstellungundeinesdefiniertenLeistungsumfangs vongeeignetenFachbüroseingeholtwerden. EswirdvorgeschlagendieVerwaltungzuermächtigen,denAuftragnachfachlicherundwirtschaftlicher Prüfungzuvergeben. 2 3

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