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Beauftragung Strukturgutachen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Erbach |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag beim Land Baden-Württemberg zu stellen und nach Zusage das Strukturgutachten für die Sammelkläranlage Erbach an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Das Gutachten (ca. 50.000 €, davon 50% gefördert) soll die Anforderungen an die Anlage prüfen und verschiedene technische Entwicklungsmöglichkeiten bewerten, um eine Entscheidungsgrundlage für die Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis zu schaffen. Die Kosten werden im Haushalt 2027 aufgenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Sachbearbeitung Stadtbauamt
Datum 14.09.2026
Geschäftszeichen
Beschlussorgan TechnischerAusschuss öffentlich Sitzungam28.09.2026
BV118/2026
Betreff: BeauftragungStrukturgutachenSammelkläranlageErbach
Anlagen:
Beschlussvorschlag
DieVerwaltungwirdbeauftragt,denFörderantragzustellenundnachEingangderFörderzusagedas
StrukturgutachtenimRahmenderKostenschätzung+10%andenwirtschaftlichstenAnbieterzu
vergeben.
ThomasSchniertshauer AchimGaus
Bürgermeister
1.FinanzielleAuswirkungen
FinanzielleAuswirkungen: ja nein
AuswirkungenaufdenStellenplan: ja nein
DieKostenfürdasStrukturgutachtenbelaufensichaufca.50.000€
Hiervonwerden50%gefördert.
DieKostenwerdenimHaushalt2027aufgenommen.
2.Sachdarstellung
DiewasserrechtlicheErlaubnisfürdieEinleitungdesgereinigtenAbwassersausderSammelkläranlageist
zum31.12.2025ausgelaufen.FürdenweiterenordnungsgemäßenBetriebderAnlageunddiezukünftige
EinleitungindasGewässeristdahereineNeubeantragungbzw.Neugenehmigungderwasserrechtlichen
Erlaubniserforderlich.
ImRahmenderanstehendenNeugenehmigungistzuprüfen,welcheAnforderungenkünftigandie
SammelkläranlageundderenBetriebgestelltwerden.Dabeisindnebendenderzeitgeltenden
gesetzlichenundtechnischenAnforderungenauchabsehbarezukünftigeEntwicklungenundsteigende
AnforderungenandieAbwasserreinigungzuberücksichtigen.
DadienotwendigenMaßnahmenundInvestitionenfürdiekommendenJahrevonerheblicherBedeutung
fürdieGemeindeunddenBetriebderSammelkläranlageseinkönnen,sollvorderBeantragungder
neuenwasserrechtlichenErlaubniseinStrukturgutachtenfürdieSammelkläranlageerstelltwerden.
DasStrukturgutachtensolldabeinichtausschließlichdenderzeitigenAnlagenbestandbewerten.
VielmehrsollenverschiedenetechnischeundstrukturelleEntwicklungsmöglichkeitenuntersuchtund
miteinanderverglichenwerden.HierbeisindinsbesonderedieLeistungsfähigkeitundderbaulichesowie
technischeZustandderbestehendenAnlage,diezukünftigeBelastungsentwicklungsowiedie
AnforderungenausdenmaßgeblichenrechtlichenundtechnischenVorschriftenzubetrachten.
ZieldesStrukturgutachtens
ZieldesStrukturgutachtensistes,einebelastbareEntscheidungsgrundlagefürdiezukünftigeAusrichtung
derSammelkläranlageunddieNeubeantragungderwasserrechtlichenErlaubniszuschaffen.
ZurFinanzierungdesStrukturgutachtenssolleinentsprechenderFörderantragbeimLandBaden-
Württemberggestelltwerden.NachderzeitigerFörderkulisseistfürentsprechendeGutachteneine
Förderungvonbiszu50%derzuwendungsfähigenKostenmöglich.DiekonkreteFörderfähigkeitsowie
dieHöhederZuwendungsindimRahmenderAntragstellungmitderzuständigenBehördeabzustimmen.
NachderZusageeinerFörderungsollenvergleichbareAngeboteaufGrundlageeinereinheitlichen
AufgabenstellungundeinesdefiniertenLeistungsumfangs vongeeignetenFachbüroseingeholtwerden.
EswirdvorgeschlagendieVerwaltungzuermächtigen,denAuftragnachfachlicherundwirtschaftlicher
Prüfungzuvergeben.
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