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Wegesanierung Fuß- und Radweg im OT Harthausen - Bereich Steininger Krümme II
Angenommen10 Ja · 4 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Epfendorf |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Harthausen plant die Sanierung eines Fuß- und Radwegs im Ortsteil Harthausen im Bereich „Steininger Krümme II". Im Zuge von Bauarbeiten zur Verlegung unterirdischer Löschwasserbehälter besteht die Gelegenheit, den angrenzenden Wegabschnitt mitzusanieren. Während ursprünglich nur 30 m Asphaltierung (ca. 5.600 €) geplant waren, wird eine Vollsanierung von etwa 145 m mit Kosten von rund 27.000 € erwogen. Der Gemeinderat beschloss die Maßnahme.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: 2026/055 AZ:
Fachamt: Bürgermeister
Verfasser: Prielipp, Mark
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
29.09.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Wegesanierung Fuß- und Radweg im OT Harthausen - Bereich Steininger Krümme II
Sachverhalt:
Im Zuge der Baumaßnahme „Steininger Krümme II“ werden im Bereich des Fuß- und Radwegs im
OT Harthausen unterirdische Löschwasserbehälter für die Feuerwehr verlegt. Der daran
angrenzende Wegabschnitt war in der ursprünglichen Planung nicht zur Erneuerung vorgesehen.
Nach Mitteilung des Ingenieurbüros sollte der Weg bis hinter die Löschwasserbehälter auf einer
Länge von rund 30 m neu asphaltiert werden. Die Kosten hierfür werden überschlägig mit ca.
5.600 € angegeben.
Im Zuge der weiteren Prüfung wurde auch der gesamte Wegabschnitt bis zum bereits vor einigen
Jahren sanierten Asphaltbereich betrachtet. Dieser Abschnitt umfasst einschließlich der genannten
30 m insgesamt rund 145 m. Die Bankette sind auf dieser Strecke durch die Befahrung mit
größeren Fahrzeugen deutlich in Mitleidenschaft gezogen. Für einen Vollausbau mit
Tragdeckschicht wurden Kosten von rund 27.000 € ermittelt.
Da im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Steininger Krümme II“ bereits Bauarbeiten in
diesem Bereich stattfinden, besteht die Möglichkeit, die Wegesanierung in diesem Zuge mit
auszuführen.
Bei vergleichbaren Infrastrukturmaßnahmen hat sich die Gemeinde an den Kosten anschließender
Straßensanierungen bislang nicht beteiligt. Für die Sanierung des Weges sind im Haushaltsplan
2026 keine Mittel veranschlagt. Die erforderlichen Mittel wären sind daher außerplanmäßig
bereitzustellen.
Anlagen: 1. Lageplan Bereich Löschwasserbehälter (ca. 30 m), 2. Lageplan Gesamtabschnitt (ca.
145 m)
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat möge beraten und beschließen.
TOP 4 Anlage 1_ Plan 30 m
TOP 4 Anlage 2 Plan rot mit Gesamtweg
Text aus PDF extrahiert