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Wegesanierung Fuß- und Radweg im OT Harthausen - Bereich Steininger Krümme II

Angenommen10 Ja · 4 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeEpfendorf
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Harthausen plant die Sanierung eines Fuß- und Radwegs im Ortsteil Harthausen im Bereich „Steininger Krümme II". Im Zuge von Bauarbeiten zur Verlegung unterirdischer Löschwasserbehälter besteht die Gelegenheit, den angrenzenden Wegabschnitt mitzusanieren. Während ursprünglich nur 30 m Asphaltierung (ca. 5.600 €) geplant waren, wird eine Vollsanierung von etwa 145 m mit Kosten von rund 27.000 € erwogen. Der Gemeinderat beschloss die Maßnahme.

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Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage: 2026/055 AZ: Fachamt: Bürgermeister Verfasser: Prielipp, Mark Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 29.09.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Wegesanierung Fuß- und Radweg im OT Harthausen - Bereich Steininger Krümme II Sachverhalt: Im Zuge der Baumaßnahme „Steininger Krümme II“ werden im Bereich des Fuß- und Radwegs im OT Harthausen unterirdische Löschwasserbehälter für die Feuerwehr verlegt. Der daran angrenzende Wegabschnitt war in der ursprünglichen Planung nicht zur Erneuerung vorgesehen. Nach Mitteilung des Ingenieurbüros sollte der Weg bis hinter die Löschwasserbehälter auf einer Länge von rund 30 m neu asphaltiert werden. Die Kosten hierfür werden überschlägig mit ca. 5.600 € angegeben. Im Zuge der weiteren Prüfung wurde auch der gesamte Wegabschnitt bis zum bereits vor einigen Jahren sanierten Asphaltbereich betrachtet. Dieser Abschnitt umfasst einschließlich der genannten 30 m insgesamt rund 145 m. Die Bankette sind auf dieser Strecke durch die Befahrung mit größeren Fahrzeugen deutlich in Mitleidenschaft gezogen. Für einen Vollausbau mit Tragdeckschicht wurden Kosten von rund 27.000 € ermittelt. Da im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Steininger Krümme II“ bereits Bauarbeiten in diesem Bereich stattfinden, besteht die Möglichkeit, die Wegesanierung in diesem Zuge mit auszuführen. Bei vergleichbaren Infrastrukturmaßnahmen hat sich die Gemeinde an den Kosten anschließender Straßensanierungen bislang nicht beteiligt. Für die Sanierung des Weges sind im Haushaltsplan 2026 keine Mittel veranschlagt. Die erforderlichen Mittel wären sind daher außerplanmäßig bereitzustellen. Anlagen: 1. Lageplan Bereich Löschwasserbehälter (ca. 30 m), 2. Lageplan Gesamtabschnitt (ca. 145 m) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat möge beraten und beschließen. TOP 4 Anlage 1_ Plan 30 m TOP 4 Anlage 2 Plan rot mit Gesamtweg

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