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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.04.2026; hier: Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen auf dem Bürgersteig an der Neustraße in Höhe des MGH/ hier insbesondere: Schutz der Kindergartenkinder des MGH
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ennepetal |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Bündnis 90/Die Grünen beantragten am 17.04.2026, die Verkehrssicherheit auf dem Bürgersteig an der Neustraße beim Mehrgenerationenhaus zu erhöhen und zum Schutz der Kindergartenkinder eine Abgrenzung zur Fahrbahn zu errichten. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Verkehr beschloss am 07.10.2026, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Es gab in drei Jahren keine Unfälle mit Personenschaden, die Gehwegbreite würde nach Einbau auf 0,90 m schrumpfen (Probleme für Begegnungsverkehr und Radfahrer), die Kosten lägen bei etwa 50.000 Euro, und der Kindergarten nutze den Gehweg derzeit nicht.
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Dokument
Extrahierter Text
Ennepetal, 22.09.2026
BESCHLUSSVORLAGE
NR. 2026/0696
Fachbereich: FB 2 - Ordnung, Bürgerdienste Aktenzeichen: Fb 2-32.1-
und Bildung Roh
Beteiligte Fachbereiche:
Lauf der Vorlage Zuständiges Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
Beschluss Ausschuss für Schule, Bildung und 07.10.2026 öffentlich
Verkehr
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.04.2026
hier: Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen auf dem Bürgersteig an der Neustraße in
Höhe des MGH / hier insbesondere: Schutz der Kindergartenkinder des MGH
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Verkehr beschließt, keine weiteren Maßnahmen zur
Verkehrssicherung zu ergreifen.
Begründung:
Durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurde mit Schreiben vom 17.04.2026 beantragt, die
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen auf dem Bürgersteig an der Neustraße in Höhe des
MGH, insbesondere zum Schutz der Kindergartenkinder, zu erhöhen und hierzu eine
Abgrenzung zur Fahrbahn zu errichten.
Der Antrag wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 25.06.2026 in den Ausschuss für Schule,
Bildung und Verkehr verwiesen.
Die Neustraße ist in dem v.g. Bereich durch den Fahrzeugverkehr stark frequentiert. Der
Gehweg ist durch eine Hochbordanlage von der Fahrbahn getrennt. Eine abgesenkte
Bordanlage befindet sich an der Grundstückszufahrt zum Mehrgenerationenhaus. Insgesamt
wird der Gehweg in diesem Bereich von zu Fuß Gehenden relativ schwach frequentiert;
überwiegend wird er durch Radfahrende genutzt. Diese Nutzung ist jedoch an der Stelle
unzulässig. Der Gehweg kann auch nicht für den Radverkehr freigegeben werden, da er die
gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt; insbesondere ist das Geländer zur Ennepe für eine
Freigabe für den Radverkehr zu niedrig.
Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Feststellung sowie Ahndung
entsprechender Verkehrsverstöße fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Polizei.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wurde die Direktion Verkehr der Polizei angehört.
Nach Rückmeldung der Polizei bestehen in der 3-Jahresbetrachtung in diesem Bereich der
Neustraße keine Unfälle mit Personenschaden bei zu Fuß Gehenden.
Eine gesetzliche Grundlage, welche ein Tätigwerden der Verwaltung fordert, liegt somit nicht
vor. Zudem müsste im Vorfeld eine Abstimmung zur Umsetzbarkeit mit dem Landesbetrieb
Straßen NRW erfolgen. Diese ist bisher nicht erfolgt.
Verwaltungsseitig wurde zunächst die grundsätzliche Umsetzbarkeit geprüft.
Die Breite des Gehwegs beträgt im Bereich des MGH ca. durchschnittlich 1,50 m. Die zu
errichtende Abgrenzung ist ca. 0,10 m breit. Die Abgrenzung muss zudem mit einem Abstand
von 0,50 m zur Fahrbahn montiert werden. Die verbleibende Restgehwegbreite betrüge somit
lediglich noch 0,90 m und wäre hierdurch für Begegnungsverkehr grundsätzlich ungeeignet. Die
Kostenschätzung durch den Fachbereich 4 -Planen, Bauen und Umwelt- zur Errichtung der
Abgrenzung beläuft sich auf ca. 50.000 Euro (310,00 Euro pro laufendem Meter).
Im Antrag wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Kindergartenkinder entwicklungsbedingt
ein oftmals impulsives und leicht ablenkbares Verhalten im Straßenverkehr zeigen. Diese
grundsätzliche Problematik ist nachvollziehbar, sie stellt jedoch keine Besonderheit der
Örtlichkeit an der Neustraße dar. Aus dem allgemeinen Umstand, dass Kinder möglicherweise
impulsiv auf die Fahrbahn treten können, lässt sich daher allein noch kein konkreter
Handlungsbedarf für die Schaffung einer zusätzlichen baulichen Abgrenzung an der
betreffenden Stelle ableiten.
Im Zuge des Prüfverfahrens wurde Rücksprache mit dem Kindergarten gehalten. Nach dessen
Mitteilung wird der Gehweg auf der Neustraße durch Kindergartengruppen derzeit nicht genutzt.
Für die Erreichbarkeit bzw. das Verlassen des Mehrgenerationenhauses stehen alternative
Wegeführungen über das Grundstück von ALDI zur Verfügung. So wurde mitgeteilt, den
vorhandenen Parkplatz zu nutzen und von dort aus mittels der vorhandenen Lichtsignalanlage
die Straße zu queren sowie bis zu Milsper Straße zu gehen und von dort aus über die
Höhlenstraße in den Klutertwald. Seitens des Kindergartens wird die Treppenanlage am Aufzug
nicht genutzt, da nach Mitteilung des Kindergartens der Gehweg zur Nutzung durch
Kindergruppen ohne Absperrung gefühlt zu schmal und unsicher ist. Mit Errichtung einer
Absperrung würde dieser Weg zur Treppenanlage grundsätzlich genutzt werden. Die
Gehwegrestbreite von 0,90 m wäre für die Nutzung durch den Kindergarten ausreichend.
Seitens des Kindergartens wird eine Abgrenzung zur Fahrbahn daher grundsätzlich begrüßt.
Zusammenfassend lässt sich mitteilen, dass nach Prüfung der Sach- und Rechtslage derzeit
keine konkrete Gefahrenlage und damit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, eine
zusätzliche bauliche Abgrenzung zwischen Gehweg und Fahrbahn herzustellen. Vor der
Herstellung wäre zwingend Straßen NRW sowie die Polizei anzuhören. Ob diese der
Maßnahme zustimmen ist fraglich. Darüber hinaus müssten Mittel in Höhe von ca. 50.000 Euro
bereitgestellt werden. Der Gehweg wird durch zu Fuß Gehende überwiegend nicht genutzt,
jedoch widerrechtlich durch Radfahrende. Aufgrund der geringen verbleibenden
Restgehwegbreite von 90 cm, nach Einbau einer Absperrung zur Fahrbahn, ist es hinreichend
wahrscheinlich, dass Radfahrende an der Absperrung hängen bleiben können, auf die
Fahrbahn stürzen und durch den Verkehr erfasst werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, zum
jetzigen Zeitpunkt, keine bauliche Abgrenzung zu errichten.
Finanzielle/Personelle Auswirkungen/Restbudget:
keine
Klimacheck:
Die Auswirkung ist verwaltungsseitig nicht ermittelbar.
Anlage/n:
Antrag der Fraktion Bündnis 90Die Grünen vom 17.04.2026
Text aus PDF extrahiert