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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.04.2026; hier: Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen auf dem Bürgersteig an der Neustraße in Höhe des MGH/ hier insbesondere: Schutz der Kindergartenkinder des MGH

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEnnepetal
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Bündnis 90/Die Grünen beantragten am 17.04.2026, die Verkehrssicherheit auf dem Bürgersteig an der Neustraße beim Mehrgenerationenhaus zu erhöhen und zum Schutz der Kindergartenkinder eine Abgrenzung zur Fahrbahn zu errichten. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Verkehr beschloss am 07.10.2026, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Es gab in drei Jahren keine Unfälle mit Personenschaden, die Gehwegbreite würde nach Einbau auf 0,90 m schrumpfen (Probleme für Begegnungsverkehr und Radfahrer), die Kosten lägen bei etwa 50.000 Euro, und der Kindergarten nutze den Gehweg derzeit nicht.

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Dokument

Extrahierter Text

Ennepetal, 22.09.2026 BESCHLUSSVORLAGE NR. 2026/0696 Fachbereich: FB 2 - Ordnung, Bürgerdienste Aktenzeichen: Fb 2-32.1- und Bildung Roh Beteiligte Fachbereiche: Lauf der Vorlage Zuständiges Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus Beschluss Ausschuss für Schule, Bildung und 07.10.2026 öffentlich Verkehr Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.04.2026 hier: Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen auf dem Bürgersteig an der Neustraße in Höhe des MGH / hier insbesondere: Schutz der Kindergartenkinder des MGH Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Bildung und Verkehr beschließt, keine weiteren Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu ergreifen. Begründung: Durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurde mit Schreiben vom 17.04.2026 beantragt, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen auf dem Bürgersteig an der Neustraße in Höhe des MGH, insbesondere zum Schutz der Kindergartenkinder, zu erhöhen und hierzu eine Abgrenzung zur Fahrbahn zu errichten. Der Antrag wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 25.06.2026 in den Ausschuss für Schule, Bildung und Verkehr verwiesen. Die Neustraße ist in dem v.g. Bereich durch den Fahrzeugverkehr stark frequentiert. Der Gehweg ist durch eine Hochbordanlage von der Fahrbahn getrennt. Eine abgesenkte Bordanlage befindet sich an der Grundstückszufahrt zum Mehrgenerationenhaus. Insgesamt wird der Gehweg in diesem Bereich von zu Fuß Gehenden relativ schwach frequentiert; überwiegend wird er durch Radfahrende genutzt. Diese Nutzung ist jedoch an der Stelle unzulässig. Der Gehweg kann auch nicht für den Radverkehr freigegeben werden, da er die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt; insbesondere ist das Geländer zur Ennepe für eine Freigabe für den Radverkehr zu niedrig. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Feststellung sowie Ahndung entsprechender Verkehrsverstöße fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wurde die Direktion Verkehr der Polizei angehört. Nach Rückmeldung der Polizei bestehen in der 3-Jahresbetrachtung in diesem Bereich der Neustraße keine Unfälle mit Personenschaden bei zu Fuß Gehenden. Eine gesetzliche Grundlage, welche ein Tätigwerden der Verwaltung fordert, liegt somit nicht vor. Zudem müsste im Vorfeld eine Abstimmung zur Umsetzbarkeit mit dem Landesbetrieb Straßen NRW erfolgen. Diese ist bisher nicht erfolgt. Verwaltungsseitig wurde zunächst die grundsätzliche Umsetzbarkeit geprüft. Die Breite des Gehwegs beträgt im Bereich des MGH ca. durchschnittlich 1,50 m. Die zu errichtende Abgrenzung ist ca. 0,10 m breit. Die Abgrenzung muss zudem mit einem Abstand von 0,50 m zur Fahrbahn montiert werden. Die verbleibende Restgehwegbreite betrüge somit lediglich noch 0,90 m und wäre hierdurch für Begegnungsverkehr grundsätzlich ungeeignet. Die Kostenschätzung durch den Fachbereich 4 -Planen, Bauen und Umwelt- zur Errichtung der Abgrenzung beläuft sich auf ca. 50.000 Euro (310,00 Euro pro laufendem Meter). Im Antrag wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Kindergartenkinder entwicklungsbedingt ein oftmals impulsives und leicht ablenkbares Verhalten im Straßenverkehr zeigen. Diese grundsätzliche Problematik ist nachvollziehbar, sie stellt jedoch keine Besonderheit der Örtlichkeit an der Neustraße dar. Aus dem allgemeinen Umstand, dass Kinder möglicherweise impulsiv auf die Fahrbahn treten können, lässt sich daher allein noch kein konkreter Handlungsbedarf für die Schaffung einer zusätzlichen baulichen Abgrenzung an der betreffenden Stelle ableiten. Im Zuge des Prüfverfahrens wurde Rücksprache mit dem Kindergarten gehalten. Nach dessen Mitteilung wird der Gehweg auf der Neustraße durch Kindergartengruppen derzeit nicht genutzt. Für die Erreichbarkeit bzw. das Verlassen des Mehrgenerationenhauses stehen alternative Wegeführungen über das Grundstück von ALDI zur Verfügung. So wurde mitgeteilt, den vorhandenen Parkplatz zu nutzen und von dort aus mittels der vorhandenen Lichtsignalanlage die Straße zu queren sowie bis zu Milsper Straße zu gehen und von dort aus über die Höhlenstraße in den Klutertwald. Seitens des Kindergartens wird die Treppenanlage am Aufzug nicht genutzt, da nach Mitteilung des Kindergartens der Gehweg zur Nutzung durch Kindergruppen ohne Absperrung gefühlt zu schmal und unsicher ist. Mit Errichtung einer Absperrung würde dieser Weg zur Treppenanlage grundsätzlich genutzt werden. Die Gehwegrestbreite von 0,90 m wäre für die Nutzung durch den Kindergarten ausreichend. Seitens des Kindergartens wird eine Abgrenzung zur Fahrbahn daher grundsätzlich begrüßt. Zusammenfassend lässt sich mitteilen, dass nach Prüfung der Sach- und Rechtslage derzeit keine konkrete Gefahrenlage und damit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, eine zusätzliche bauliche Abgrenzung zwischen Gehweg und Fahrbahn herzustellen. Vor der Herstellung wäre zwingend Straßen NRW sowie die Polizei anzuhören. Ob diese der Maßnahme zustimmen ist fraglich. Darüber hinaus müssten Mittel in Höhe von ca. 50.000 Euro bereitgestellt werden. Der Gehweg wird durch zu Fuß Gehende überwiegend nicht genutzt, jedoch widerrechtlich durch Radfahrende. Aufgrund der geringen verbleibenden Restgehwegbreite von 90 cm, nach Einbau einer Absperrung zur Fahrbahn, ist es hinreichend wahrscheinlich, dass Radfahrende an der Absperrung hängen bleiben können, auf die Fahrbahn stürzen und durch den Verkehr erfasst werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, zum jetzigen Zeitpunkt, keine bauliche Abgrenzung zu errichten. Finanzielle/Personelle Auswirkungen/Restbudget: keine Klimacheck: Die Auswirkung ist verwaltungsseitig nicht ermittelbar. Anlage/n: Antrag der Fraktion Bündnis 90Die Grünen vom 17.04.2026

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