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Bürgeranregung nach § 24 GO von Carmen Lipphaus; hier: Überprüfung der Verkehrssituation auf der Rüggeberger Str. Höhe Haus Nr. 56 vom 08.07.2026 sowie Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.08.2026; hier: Antrag auf Installierung eines "Smileys"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEnnepetal
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Carmen Lipphaus beantragte die Überprüfung der Verkehrssituation auf der Rüggeberger Straße Höhe Haus Nr. 56, Die Linke forderte die Installation eines Geschwindigkeitsdisplays (Smiley) in diesem Bereich. Eine V85-Messung zeigte Durchschnittsgeschwindigkeiten von 40-46 km/h statt der zulässigen 30 km/h. Der Ausschuss beschloss die Installierung eines mobilen Geschwindigkeitsdisplays in Höhe Hausnummer 62 in Fahrtrichtung Rüggeberg, verzichtete aber auf weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wie Fahrbahnschwellen.

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Dokument

Extrahierter Text

Ennepetal, 25.09.2026 BESCHLUSSVORLAGE NR. 2026/0682 Fachbereich: FB 2 - Ordnung, Bürgerdienste Aktenzeichen: Fb2-32.1- und Bildung Roh Beteiligte Fachbereiche: FB 4 - Planen, Bauen und Umwelt Lauf der Vorlage Zuständiges Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus Beschluss Ausschuss für Schule, Bildung und 07.10.2026 öffentlich Verkehr Bürgeranregung nach § 24 GO von Frau Carmen Lipphaus; hier: Überprüfung der Verkehrssituation auf der Rüggeberger Str. Höhe Haus Nr. 56 vom 08.07.2026 sowie Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.08.2026; hier: Antrag auf Installierung eines "Smileys" (einer digitalen Geschwindigkeitsbegrenzung am Straßenrand) Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Bildung und Verkehr beschließt die Installierung eines Geschwindigkeitsdisplays (Smiley-Anlage) in Höhe des Hauses Rüggeberger Straße 62, in Fahrtrichtung Rüggeberg. Hierzu soll eines der mobilen Geschwindigkeitsdisplays verwendet werden. Begründung: Am 08.07.2026 wurde durch Carmen Lipphaus eine Anregung nach § 24 GO NRW zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Kurvenbereich der Rüggeberger Straße, auf Höhe der Hausnummer 56, eingereicht (Anlage 1). Diese wurde durch den Hauptausschuss am 15.09.2026 in den Ausschuss für Schule, Bildung und Verkehr verwiesen. Darüber hinaus wurde am 16.08.2026 durch die Fraktion die Linke ein Antrag auf Installierung einer „Smiley“- Anlage (Geschwindigkeitsdisplay), von Milspe kommend in Fahrtrichtung Rüggeberg, im Bereich der Kurve der Häuser Rüggeberger Straße 62/ 64/ 66, unterhalb des Hauses 62, eingereicht (Anlage 2). Der Antrag wurde durch den Rat der Stadt Ennepetal in seiner Sitzung vom 17.09.2026 ebenfalls in den Ausschuss für Schule, Bildung und Verkehr verwiesen. Durch die räumliche Nähe und den inhaltlichen Zusammenhang werden die Anträge verwaltungsseitig in einer Vorlage behandelt. Zur Ermittlung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten wurde im Zeitraum vom 28.07.2026 bis zum 03.08.2026 eine V85-Messung durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass auf dem Teilstück der Rüggeberger Straße grundsätzlich schneller, als die zulässigen 30 km/h gefahren wird. In Fahrtrichtung Milspe betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit 40 km/h, in Fahrtrichtung Rüggeberg 46 km/h. Aufgrund der festgestellten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte verwaltungsseitig eine Mitteilung an den Ennepe-Ruhr-Kreis sowie die Polizei, mit der Bitte um Geschwindigkeitsüberwachung im v.g. Bereich. Zudem wurden gemäß Bürgerantrag weitere Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung geprüft. Diese könnte möglicherweise durch Einbauten in der Fahrbahn oder Fahrbahnschwellen herbeigeführt werden. Grundsätzlich können Straßenverkehrsbehörden gem. § 45 Abs. 1 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Hierbei sind jedoch zwingend die Regelungen des § 45 Abs. 9 StVO zu beachten. Gemäß § 45 Abs. 9 S. 1 StVO dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Laut Mitteilung der Polizei -Direktion Verkehr- ist der Bereich unfalltechnisch unauffällig. Zwingende Gründe für eine Einrichtung liegen somit nicht vor. Darüber hinaus führen Einbauten an der genannten Stelle, insbesondere ein hierdurch provozierter Fahrstreifenwechsel vor einer Kurve, aus Sicht der Verwaltung eher zu einer Verkehrsgefährdung, anstatt einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten. Fahrbahnschwellen werden seitens des Straßenbaulastträgers insbesondere aufgrund ihrer Defektanfälligkeit im Winterdienst grundsätzlich nicht eingebaut. In der Vergangenheit kam es zudem wiederkehrend im benannten Straßenabschnitt im Winter durch havarierte Busse und Kraftfahrzeuge des Individualverkehrs zu Behinderungen für Räum- und Einsatzfahrzeuge. Fahrbahnschwellen und Einbauten würden diese Problematik zusätzlich forcieren. Festzustellen ist daher, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung anderweitiger Verkehrszeichen bzw. Verkehrseinrichtungen nicht vorliegen. Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Gemäß § 1 StVO hat sich zudem jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Schule, Bildung und Verkehr keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen durch Einbauten vorzunehmen, jedoch auf die gefahrene Geschwindigkeit mittels eines Geschwindigkeitsdisplays hinzuweisen. Hierdurch sollen zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmende zu einer Geschwindigkeitsreduzierung motiviert werden. Aktuell befinden sich vier fest installierte Anlagen, sowie zwei akkubetriebene Anlagen im Ennepetaler Stadtgebiet im Einsatz. Im Bereich der Lindenstraße, Rüggeberger Straße (Höhe Kita Zwergenschloss), der Esbecker Straße (Höhe Kita Fliednerhaus) sowie auf der Hagener Straße (Höhe Kita Bullerbü) befinden sich fest installierte Anlagen. Diese sind grundsätzlich an anderen Standorten einsetzbar, benötigen hierzu jedoch einen Stromanschluss über die Straßenbeleuchtung. Die akkubetriebenen Anlagen befinden sich derzeit in der Deterberger Str. (Höhe Schule) sowie in der Voerder Straße am Minna-Schmidt-Idar-Platz. Verwaltungsseitig werden die akkubetriebenen Geschwindigkeitsdisplays rotierend im Stadtgebiet eingesetzt. Aus Sicht der Verwaltung ist die Versetzung einer der vorhandenen Geschwindigkeitstafeln einer Neubeschaffung zu bevorzugen. Die zur Neubeschaffung und Installation notwendigen Mittel in Höhe von ca. 3.800,00 Euro sind derzeit nicht im Haushalt veranschlagt, so dass diese außerplanmäßig bereitgestellt werden müssten. Grundsätzlich strebt die Verwaltung perspektivisch an in diesem Teilbereich der Rüggeberger Straße eine eigene Messtelle zur Überwachung des fließenden Verkehrs einzurichten und zu betreiben. Finanzielle/Personelle Auswirkungen/Restbudget: Eine Umsetzung des akkubetriebenen Geschwindigkeitsdisplays verursacht Kosten in Höhe von ca. 200,00 Euro und erfolgt durch den Betriebshof. Die Kosten für eine Neuanschaffung betragen ca. 3.500,00 Euro zuzüglich ca. 300,00 Euro für den Personal-/ Materialeinsatz durch den Betriebshof. Im Haushalt sind hierzu keine Mittel eingestellt. Diese müssten unterjährig außerplanmäßig bereitgestellt oder im Rahmen der Etatberatung für den Haushalt 2027 angemeldet werden, wenn keine Versetzung von einem anderen Standort erfolgen soll. Klimacheck: nicht messbar Anlage/n: Anlage 1 Anlage 2

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